Ihre berufsbegleitende Weiterbildung kann gefördert werden - Förderprogramme von Bund und Ländern
Wer sich heute für für seinen Beruf weiterbildet, hat gute Chancen eine Förderung zu erhalten. Verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern ermöglichen die Finanzierung Ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung.
Bildungsprämie
Bei der Bildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfond (ESF) die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt, dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer anfallenden Weiterbildungskosten, bis max. 500€. Deutschlandweit werden damit erwerbstätige Personen gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen bei max. 25.600€ (51.200€ bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Ebenso können Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit vom Prämiengutschein profitieren.
Ihren Prämiengutschein erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer der bald 600 Beratungsstellen deutschlandweit. Eine Liste sämtlicher Beratungsstellen finden Sie auf www.bildungspraemie.info/ Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Beratungsgespräch Ihre Weiterbildung buchen, damit der Prämiengutschein eingelöst werden kann.
Die zweite Komponente der Bildungsprämie, das Weiterbildungssparen, steht jedem Beschäftigten zur Verfügung, der ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat. Im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ist mit dem Weiterbildungssparen die Möglichkeit geschaffen, mit dem angesparten Guthaben eine Weiterbildung zu finanzieren, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren. Alle Infos hierzu finden Sie ebenfalls auf www.bildungspraemie.info
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Länderprogramme
In vielen Bundesländern gibt es weitere Programme die Sie bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen. Eine Übersicht aller Förderprogramme die in Ihrem Bundesland angeboten werden finden Sie in der Förderdatenbank der Bundesregierung auf www.foerderdatenbank.de
Nordrhein-Westfalen - Bildungsscheck
Der Bildungsscheck in NRW richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit max. 250 Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck werden 50% Ihrer Weiterbildungskosten übernommen, max. jedoch 500€. Ihren persönlichen Bildungsscheck erhalten Sie in einer der ausgewählten Beratungsstellen in NRW. Eine Liste dieser Beratungsstellen sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
Brandenburg - Bildungsscheck
In Brandenburg können bis auf wenige Ausnahmen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg einen Bildungsscheck erhalten. Dieser hat eine maximale Höhe von 500€, wobei die Eigenbeteiligung mind. 30% beträgt. Ausnahmen sind Beschäftigte die sich in Elternzeit befinden, die im Rahmen des Programms "Kommunal-Kombi" tätig sind oder ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Bei diesen Personengruppen fällt eine Eigenbeteiligung von mindestens 10% an. Beantragen können Sie Ihren Bildungsscheck in einem Beratungsgespräch bei LASA Brandenburg. Alle weiteren Infos erhalten Sie auf http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html.
In Rheinland-Pfalz werden mit dem QualiScheck folgende Personengruppen gefördert:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen und Unternehmenssitz in Rheinland Pfalz, für ihre Mitarbeiter/innen ab 45 Jahren
Selbstständige und Freiberufler/innen ab 45 Jahren
Übernommen werden dabei pro Person und Jahr bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500€. Das Antragsformular sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf http://qualischeck.rlp.de/.
Der Qualifizierungsscheck in Hessen dient zur Unterstützung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, die entweder · keinen anerkannten Abschluss in ihrer derzeitigen Tätigkeiten haben oder · in Teilzeit mit max. 30 Wochenstunden beschäftigt sind oder · älter als 45 Jahre sind oder · als Ausbilder/in tätig sind. Pro Person und Jahr werden die Weiterbildungskosten zu 50%, max. jedoch 500€, gefördert. Ihren persönlichen Qualifizierungsscheck erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen in Hessen. Eine Liste dieser Beratungsstellen sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf http://www.qualifizierungsschecks.de/qualifizierungsscheck/index.htm.
In Rheinland-Pfalz werden mit dem QualiScheck folgende Personengruppen gefördert:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen und Unternehmenssitz in Rheinland Pfalz, für ihre Mitarbeiter/innen ab 45 Jahren
Selbstständige und Freiberufler/innen ab 45 Jahren
Übernommen werden dabei pro Person und Jahr bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500€. Das Antragsformular sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf http://qualischeck.rlp.de/.
In Sachsen werden mit dem Weiterbildungsscheck Arbeitnehmer/innen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2500€ mit einem Zuschuss von bis zu 80% der Weiterbildungskosten gefördert. Bei einer Überschreitung dieses Einkommens werden Arbeitnehmer/innen mit einem Zuschuss von bis zu 50% der Weiterbildungskosten gefördert, vorausgesetzt diese haben max. ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 4150€ und sind
älter als 50 Jahre oder
in Teilzeit tätig oder
in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig oder
Leiharbeitnehmer/innen oder
streben mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss an.
Mit dem Weiterbildungsbonus werden in Hamburg die Kosten für eine berufliche Weiterbildung zu 50% übernommen, max. jedoch 750€ pro Person. Beantragt werden kann der Weiterbildungsbonus von Beschäftigten, Selbstständigen sowie Hamburger Unternehmen im Klein- und Mittelstand. Alle weiteren Infos finden Sie auf http://www.weiterbildungsbonus.net/.
Niedersachsen - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mittels eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung in Höhe von 50% - 70%. Alle weiteren Informationen finden Sie unter http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Arbeitsmarkt/Bildung_und_Qualifizierung/Individuelle_Weiterbildung_IWiN.php
Schleswig Holstein - Zukunftsprogramm Arbeit - Weiterbildungsbonus
Mit einem Zuschuss von 45% der Weiterbildungskosten werden in Schleswig-Holstein berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Wird der/die Beschäftigte für die Teilnahme an der Weiterbildung freigestellt, können zusätzlich die Lohnkosten bezuschusst werden. Pro Seminar und Teilnehmer werden höchstens Weiterbildungskosten in Höhe von 4.000 EUR bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ib-sh.de/aktion-a1/.
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