Finanzierung beruflicher Bildungsmaßnahmen
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein - mehr Verantwortung, mehr Chancen
Seit dem 01.01.2003 erfolgt die Förderung in der Weiterbildung über den Bildungsgutschein: "Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten künftig von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft weiterhin die Bundesagentur für Arbeit."
Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung mit Bildungsgutschein.
Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf diesen Seiten vorstellen, sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert, erfüllen also die notwendigen Voraussetzungen. Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
Trainingsmaßnahmen
Einige unserer Kurse sind Trainingsmaßnahmen: ein- bis dreimonatige Fortbildungen, bei denen die Finanzierung nicht über einen Bildungsgutschein, sondern durch einen Bewilligungsbescheid für die gesamte Maßnahme erfolgt. Trainingsmaßnahmen sind in der Regel nicht modularisiert, ein Einstieg ist hier nur am Starttermin des Kurses möglich. Ansprechpartner für eine Förderung ist Ihr zuständiger Arbeitsberater.
Europäischer Sozialfonds ESF
Viele unserer Kursteilnehmer in Sachsen werden nach dem Europäischen Sozialfond ESF gefördert.
Dafür sind diese Voraussetzungen notwendig:
- Hoch- oder Fachhochschulabschluss, bzw. mindestens 6 Semester Studium
- Hauptwohnsitz in Sachsen
Die Förderung nach ESF ist unabhängig vom Förderanspruch nach SGB III oder nach SGB II. Falls Sie eine Förderung nach ESF in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Standorte Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.
Weiterbildung mit ALG II
Hartz IV ermöglicht auch ALG II-Beziehern Weiterbildungschancen
Bezieher von ALG II (Arbeitslosengeld II) haben jetzt Zugang zu den Vermittlungs- und Qualifizierungschancen, die bislang den Arbeitslosengeldempfängern (ALG I) vorbehalten waren. Zuständig für Vermittlung und Beratung für ALG II-Bezieher sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeits- gemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort. Wenn sich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner die Notwendigkeit einer Weiterbildung ergibt, kann diese ebenfalls über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf diesen Seiten vorstellen, sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert, erfüllen also die notwendigen Voraussetzungen. Wenn Sie also an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner in der ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
Selbstfinanzierung
Manche unserer Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, etwa weil sie bisher selbständig waren oder noch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben. Hinzu kommt: seit kurzem ist es möglich, auch während einer selbstfinanzierten Weiterbildung Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn etwa wegen Mittelknappheit ein Bildungsgutschein nicht ausgegeben werden kann.
Gemeinsam prüfen wir, ob für Sie alternative Finanzierungsmodelle in Frage
kommen. Bitte sprechen Sie mit unseren Bildungsberatern am Standort Ihrer Wahl.


