Beschäftigte für die Zukunft weiterbilden. Bis zu 100 % förderbar.
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Qualifizierungschancengesetz: Beschäftigte
gefördert weiterbilden.

Entdecke neue berufliche Perspektiven dank des Qualifizierungschancengesetzes! Dieses Gesetz ermöglicht die geförderte Weiterbildung für Beschäftigte und bildet einen wichtigen Teil der „Qualifizierungsoffensive" der Bundesregierung“.

Du hast konkrete Herausforderungen, die du meistern möchtest? Oder Beschäftigte, die du weiterbilden möchtest? Lass uns helfen. Unser Team ermittelt den individuellen Weiterbildungsbedarf in deinem Unternehmen und berät dich gerne bei der Antragstellung. Nimm Kontakt zu uns auf und finde heraus, wie hoch deine Förderung ausfallen kann. Die genaue Höhe der Förderung, sowohl für dein Lohnentgelt als auch für die Weiterbildungskosten, hängt von der Größe deines Unternehmens und der Art der Weiterbildung ab.

Warte nicht länger – nutze das Qualifizierungschancengesetz, um deine unternehmerischen Ziele zu erreichen!

Beratung | FAQ | Fördermöglichkeiten |  Angebote Personalentwicklung |  Gratis-Flyer (PDF) | Kontaktformular

Größte Auswahl.

Findet euer passendes Angebot in der umfangreichsten Auswahl an geförderten Kursen.

Full Service.

Genießt umfassenden Service mit individueller Beratung, Recruiting, Weiterbildung und Coaching.

Bis zu 100 % Förderung.

Abschlussorientierte Maßnahmen werden bis zu 100 gefördert – wir beraten euch gerne.

Mit WBS TRAINING vom Qualifizierungschancengesetz profitieren.

100 Service bei WBS TRAINING:
Wir beraten dich kostenlos zu deinen individuellen Fördermöglichkeiten und begleiten dich während des kompletten Prozesses.

Erklärgrafik: Bedarf ermitteln

1. Analyse des
Bedarfs.

Wir ermitteln deine Herausforderungen und den Qualifizierungsbedarf.

Erklärgrafik: Fördermöglichkeit ermitteln

2. Fördermöglichkeit
ermitteln.

Wir identifizieren Möglichkeiten für die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden. 

Erklärgrafik: Untertützung beim Antragsverfahren

3. Unterstützung beim Antragsverfahren.

Wir unterstützen dich beim Antrag (Dauer ca. 2 Wo.) und stimmen uns mit den Arbeitgeberservices ab.

Erklärgrafik: Durchführung der Weiterbildungen bei WBS TRAINING

4. Durchführung der Weiterbildungen.

Wir unterstützen dich und deine Mitarbeitenden – vor, während und nach der Qualifizierung.

Lass dich kostenlos zu deinen Qualifizierungsmöglichkeiten beraten.

Erfahre alles zu deinen Qualifizierungsmöglichkeiten als Beschäftigte:r oder Unternehmer:in. Schreib uns eine Nachricht oder ruf uns direkt an – wir beraten dich kostenlos.

Unsere Kooperation mit der Deutschen Telekom.

Telekom Schubkraft Abbildung

Das Team Schubkraft der Deutschen Telekom unterstützt Unternehmen, Schulen und die öffentliche Hand bei der Identifikation relevanter Förderprogramme von Bund und Ländern. In Zusammenarbeit mit Partnern begleitet es auch die Vorbereitung der Förderanträge, um eine erfolgreiche digitale Transformation zu ermöglichen.

Durch die starke Kooperation zwischen den Schubkraft-Förderungsspezialisten der Telekom und den Weiterbildungsspezialisten der WBS TRAINING AG können geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten für Projekte mit der Telekom angeboten werden. Die Einführung von Digitalisierungsprojekten für Telekom-Kunden wird durch geförderte virtuelle oder Präsenzschulungen deutlich günstiger, da bis zu 100 der Kosten vom Staat getragen werden.

Hier geht es zur Förderung für ihre Digitalisierung bei der Telekom.


Insbesondere der Wissensaufbau rund um SAP ist für viele Kunden kostenintensiv und daher schrecken viele davor zurück. Wir aber können das gemeinsam mit WBS Training deutlich einfacher und günstiger anbieten. In Kombination mit unseren Telekom-Services rund um SAP ist das ein attraktives Paket für unsere Mittelstandskunden – denn Wissen ist Investition in die eigene Zukunft.

Hartmut Wittig,
VP Portfolio IT – Deutsche Telekom AG

Digitale Lösungen sind in der heutigen Arbeitswelt unverzichtbar geworden, doch nicht alle haben das nötige Know-how, um diese effektiv und zielgerichtet zu nutzen. Durch geförderte Schulungen kann die Akzeptanz und Durchdringung von digitalen Lösungen erheblich gesteigert werden. Die Chance, das eigene digitale Potenzial voll auszuschöpfen, steigt damit deutlich an. Investitionen in digitale Schulungen zahlen sich also nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Arbeitnehmer aus. Darüber hinaus ist dieses auch als ein wichtiger Hebel zu sehen, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, wenn Firmen die heutigen Potenziale ihrer Mitarbeiter voll ausschöpfen und entwickeln.

Benjamin Springub,
VP Operations Development; Head of "Schubkraft"; Program Lead B2B for ESG  – Deutsche Telekom AG.

 

So sparst du dir bis zu 100 % deiner Weiterbildungskosten.

Ersparnis am Beispiel deiner SAP® S/4HANA Schulung bei WBS TRAINING.


Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden.


SAP® Walldorf Listenpreis:

  • Mit Vertiefung in SD und MM
  • Ohne Förderung; 10 Tage
  • Gesamtpreis netto je Teilnehmer:in: 7.450
  • Gehaltskosten (Annahmen: 4.000 AN-Brutto = 4.800 AG-Brutto pro Monat): 2.400

= Trainingskosten je Mitarbeitende: 9850

WBS TRAINING:

  • Mit Vertiefung in SD und MM
  • Mit Förderung (WBS TRAINING AG); 20 Tage; (50 Lehrgangskosten /50 Entgeltzuschuss)
  • Geringere Kurskosten bei WBS TRAINING als bei anderen Anbieter:innen
  • Gesamtpreis netto je Teilnehmer:in (inkl. Zertifizierung): 2.866
  • Förderung Kurskosten 50: 1.433
  • Förderung Gehalt 50 (Annahmen: 4.000 AN-Brutto = 4.800 AG-Brutto pro Monat): 2.400

= Trainingskosten je Mitarbeitende: 0
(Unternehmen bekommt eine um 967 höhere Förderung als die Kosten des Kurses)


Unternehmen mit 2000 Mitarbeitenden.


SAP® Walldorf Listenpreis:

  • Mit Vertiefung in SD und MM
  • Ohne Förderung; 10 Tage
  • Gesamtpreis netto je Teilnehmer:in: 7.450
  • Gehaltskosten (Annahmen: 4.000 AN-Brutto = 4.800 AG-Brutto pro Monat): 2.400

= Trainingskosten je Mitarbeitende: 9.850

WBS TRAINING:

  • Mit Vertiefung in SD und MM
  • Mit Förderung (WBS TRAINING AG); 20 Tage; (25 Lehrgangskosten / 25 Entgeltzuschuss)
  • Geringere Kurskosten bei WBS TRAINING als bei anderen Anbieter:innen
  • Gesamtpreis netto je Teilnehmer:in (inkl. Zertifizierung): 2.866
  • Förderung Kurskosten 25 : 716
  • Förderung Gehalt 25 (Annahmen: 4.000 AN-Brutto = 4.800 AG-Brutto pro Monat): 1.200

= Trainingskosten je Mitarbeitende: 950
(Unternehmen reduziert um 89 die Kosten).

FAQ zum Qualifizierungschancengesetz.

 

Welche Weiterbildungen werden durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Das Angebot an geförderter Weiterbildungen der WBS TRAINING AG bietet mit über 300 zertifizierten Kursen und über 3000 zertifizierten Modulen ein breites Angebot, das grundsätzlich für die Förderung geeignet ist. Zitat Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das Gesetz hat ein zentrales Ziel: alle Arbeitnehmer*innen sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhän-gig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. […] Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Mög-lichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße. Mit dem im Wesentlichen am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Arbeit-von-morgen-Gesetz wurden die Förder-leistungen nochmals verbessert.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?

Für eine Förderung müssen die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Die Weiterbildung soll Arbeitnehmer:innen auf die Veränderungen im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt vorbereiten. Alter und die Qualifikation der Mitarbeiter:innen sowie die Betriebsgröße werden bei der Gestaltung der Förderung berücksichtigt.

Zudem gilt:

  • Die letzte Berufsausbildung muss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen.
  • Die Beschäftigte darf in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) erhalten haben und muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein (nicht gefördert werden z.B. geringfügig Beschäftigte, Praktikant:innen und Student:innen, wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind).
  • Die Förderung gilt nur für zugelassene Weiterbildungen und Weiterbildungsträger (die sog. AZAV-Zertifizierung; WBS TRAINING ist nach AZAV zertifiziert, alle Weiterbildungsangebote ebenso).
  • Unternehmen und Beschäftigte müssen sich gemeinsam für die Weiterbildung entscheiden.

Ist eine geförderte Weiterbildung auch im eigenen Betrieb möglich?

Ja, wenn die Weiterbildung von einem zugelassenen Träger (wie WBS TRAINING) durchgeführt wird. Außerdem muss die Weiterbildungsmaßnahme eine Dauer von mehr als 120 Stunden in Anspruch nehmen. Nicht gefördert werden hingegen innerbetriebliche Weiterbildungen von kürzerer Dauer und ohne zugelassenen Träger und Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Arbeitssicherheit).

Ist eine Zustimmung durch das arbeitgebende Unternehmen bei einer geförderten Weiterbildung nötig?

Ja, denn die Übernahme von Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlungskosten erfordert die Kofinanzierung durch das arbeitgebende Unternehmen. Eine geförderte Weiterbildung ist nur im Einvernehmen mit dem Unternehmen möglich und stellt eine Ermessensleistung durch dieses dar.

Haben Beschäftigte durch das Qualifizierungschancengesetz das Recht auf eine geförderte Weiterbildung?

Nein, insofern es nicht gesondert vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen keinen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht allerdings ein Anspruch auf Beratung bei der Agentur für Arbeit. Beschäftigte können sich in jedem Fall bei der Agentur für Arbeit zu ihren Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen.

Was beinhaltet die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz und wie hoch fällt diese aus?

Gibt die Agentur für Arbeit einem Antrag auf Weiterbildungsförderung statt, erhält das arbeitgebende Unternehmen einen Zuschuss für die Kosten der geplanten Weiterbildungsmaßnahme sowie für die Lohnfortzahlung während der Weiterbildung. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt je nach Ausrichtung der Weiterbildung auch von der Betriebsgröße ab. Die Details findest du hier in einer Grafik übersichtlich dargestellt.

Für Weiterbildungen von Beschäftigten, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten (Anpassungsqualifizierung) gelten die folgenden Regelungen:

  • Bei weniger als 50 Beschäftigten: Übernahme von 75 Prozent der Lohnfortzahlungskosten sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Bei 50 bis 499 Beschäftigten: Übernahme von 50 Prozent der Lohnfortzahlungskosten sowie 50 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Ab 500 Beschäftigten: Übernahme von 25 Prozent der Lohnfortzahlungskosten sowie 25 Prozent der Weiterbildungskosten.
  • Für alle Zuschüsse (außer 100 % für Weiterbildungskosten bei weniger als 50 Beschäftigten) kann die Weiterbildungsförderung um + 5 Prozentpunkte bei Vorliegen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen erhöht werden.

Für Weiterbildungen von ungelernten Beschäftigten ist Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße sehr weitreichend:

  • 100 % der Qualifizierungskosten
  • bis zu 100 % der Lohnfortzahlungskosten

Als „ungelernt“ gelten Beschäftigte, die noch keinen anerkannten Beruf er-lernt oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Lässt sich eine durch das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung auch berufsbegleitend durchführen?

Grundsätzlich ja – dies hängt aber von den jeweils im Betrieb getroffenen Vereinbarungen zwischen dem arbeitgebenden Unternehmen und dem Beschäftigten ab.

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Beschäftigten mit umfangreichen Förderungen der Agentur für Arbeit weiterzuentwickeln. Dabei sind Weiterbildungen sowie Umschulungen, Teilqualifizierungen und Kurse zur Vorbereitungen auf die Externenprüfung in Voll- und Teilzeit möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und einer immer digitaler und automatisierter werdenden Arbeitswelt und dem Wegfall traditioneller Jobs sollten Unternehmen sich zu den umfassenden Möglichkeiten einer Förderung ihrer Mitarbeitenden beraten lassen.

Warum ist Qualifizierung so wichtig und notwendig?

Laut einer Studie von McKinsey Global könnten bis 2030 800 Millionen Jobs durch die Automatisierung wegfallen. Durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz führen Algorithmen und Roboter dann Tätigkeiten aus, die vorher nur durch Menschen möglich waren. Krisen wie die Corona-Pandemie sorgen dafür, dass der ohnehin rasante Wandel des Arbeitsmarktes sich zusätzlich beschleunigt. Daher ist es für Unternehmen unabdingbar, sich frühzeitig auf veränderte Bedingungen in ihrem Marktumfeld einzustellen und ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildungen fit für die Anforderungen der zukünftigen Arbeitswelt zu machen.

Was bedeutet Qualifikation der Mitarbeiter:innen?

Die Qualifikation von Mitarbeitenden setzt sich aus den drei Bausteinen Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Schlüsselqualifikation zusammen. Vereinfach ausgedrückt sind dies die fachlichen und sozialen Fähigkeiten, damit eine Mitarbeiter:in ihren jeweiligen Job angemessen ausüben kann.

Warum ist es wichtig, Mitarbeiter:innen zu schulen?

Die Schulung von Mitarbeitenden ist für Unternehmen so wichtig wie der Kauf einer neuen Maschine oder der Start einer Verkaufskampagne. Denn durch die Weiterbildung und Fortbildung der Mitarbeitenden gelangt neues Wissen ins Unternehmen, das sich positiv auf die gesamte Wertschöpfungskette auswirkt. Dies ist insbesondere vor dem massiven digitalen Wandel der Arbeitswelt außerordentlich wichtig, um Schritt mit dem Markt zu halten und konkurrenzfähig zu bleiben. Zudem wird durch qualifizierte Mitarbeiter:innen aktiv dem bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt und das Unternehmen präsentiert sich nach außen hin als attraktive Arbeitgeber:in.

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen weitreichende Fördermöglichkeiten.

Sicher dir die Zukunft deines Unternehmens und förder die Kompetenzen deiner Angestellten.

Je nach Qualifizierungsbedarf deiner Beschäftigten stehen dir zwei Förderlinien zur Verfügung: die anpassungsorientierten und die abschlussorientierten Weiterbildungen. Wichtigster Unterschied ist die Dauer der Weiterbildung und die mögliche Förderhöhe.

Wir beraten dich gern!

Anpassungsqualifizierung

Qualifizierung ohne Berufsabschluss.

Maßnahmenziel:
Erwerb eines (Teil-)Berufsabschlusses.

Maßnahmenart:
(1) Teilqualifizierung
(2) Vorbereitung auf Externenprüfung
(3) Umschulung

Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Förderung sind die §§ 81 und 82 SGB III. Für die geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit gilt § 106a.

Voraussetzung für die Förderung:
Kein Berufsabschluss oder kein verwertbarer Berufsabschluss (seit mindestens zwei Jahren nicht im erlernten Beruf tätig).

Mindestdauer:
Entfällt.

Ort der Weiterbildung:
Die Teilnahme erfolgt von zu Hause, im Betrieb oder in einem WBS-Standort. Die Ausbildung findet im WBS LearnSpace 3D®
statt. Nötige Technik wird i.d.R. geliefert.

Übernahme Lehrgangskosten:
Zu 100%.

Übernahme Gehaltskosten (AG-Brutto):
Bis zu 100%.

Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen (z.B. Fahrtkosten).

Anpassungsqualifizierung

Qualifizierung mit Berufsabschluss.

Maßnahmenziel:
Die Weiterbildung soll Fähigkeiten erweitern und Wissen ausbauen.

Maßnahmenart:
Modulare Qualifizierungsinhalte, die individuell zusammengestellt werden können.

Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Förderung sind die §§ 81 und 82 SGB III. Für die geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit gilt § 106a.

Voraussetzung für die Förderung:
Für eine Förderung muss der Berufsabschluss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen.

Mindestdauer:
Mindestens 121 Unterrichtseinheiten.

Ort der Weiterbildung:
Die Teilnahme erfolgt von zu Hause, im Betrieb oder in einem WBS-Standort. Die Ausbildung findet im WBS LearnSpace 3D®
statt. Nötige Technik wird i.d.R. geliefert.

Übernahme Lehrgangskosten:
Abhängig von Unternehmensgröße. Details in diesem Flyer.

Übernahme Gehaltskosten (AG-Brutto):
Abhängig von Unternehmensgröße. Details in diesem Flyer.

Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen (z.B. Fahrtkosten).

Das Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt.

Ob Weiterbildung oder Umschulung – mit dem Qualifizierungschancengesetz kannst du deine Beschäftigten ohne hohe Kosten beruflich weiterbilden. 

  • Sicher die Zukunft deines Unternehmens im digitalen Strukturwandel. 
  • Spar dir Lohn- und Weiterbildungskosten.
  • Weiterbildungen in Voll- und Teilzeit.
  • Bis zu 100 % Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Qualifizier deine Beschäftigten zu Fachkräften.
  • Binde deine Mitarbeiter:innen durch Potentialentfaltung.

 

 

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Top Kurse für deine Mitarbeitenden.

Wenn Personalentwicklung auf deiner Agenda steht und du nach Bildungsangeboten für deine Beschäftigten suchst, bist du hier genau richtig.

Du hast die Auswahl aus unterschiedlichen Kursangeboten:

  • Geförderte Weiterbildungen, die deine Mitarbeiter:innen fit für die Arbeitswelt 4.0 und die Challenges der Digitalisierung machen.
  • Berufsbegleitende Qualifizierungen mit hohem Praxisbezug.
  • Aufstiegsfortbildungen mit IHK Abschluss.
  • Business Action Games als Fortbildung der besonderen Art.

Profitiere von den umfangreichen Fördermöglichkeiten und sieh Personalentwicklung als Win-Win-Situation für dein Unternehmen und deine Mitarbeitenden.

Zu den Angeboten für Personalentwicklung

Personalentwicklung ist staatlich förderbar.

Gratis-Flyer: das Qualifizierungschancengesetz auf einen Blick

Flyer Qualifizierungschancengesetz

Alle wichtigen Informationen rund um das Qualifizierungchancengesetz und die Anpassungen ab 01. April 2024 sowie das Angebot von WBS TRAINING kannst du in unserem kostenlosen Flyer im PDF-Format zusammengefasst nachlesen. Mit Info-Grafiken und allen Kontaktmöglichkeiten.

PDF (743 KB)

 

Download QCG-Flyer (PDF)

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Deine ausgezeichnete Bildungspartnerin.

Weiterbildungen und Umschulungen mit Gütesiegel: Die Zufriedenheit unserer Teilnehmer:innen hat bei WBS TRAINING höchste Priorität. Das bezeugen auch unsere Auszeichnungen. Aus 20.000 Anbieter:innen von Erwachsenenbildung wurde WBS TRAINING bereits mehrere Jahre in Folge mit dem Siegel „Top Anbieter für Weiterbildung“ (FOCUS-BUSINESS) ausgezeichnet und befindet sich unter „Deutschlands digitalen Vorreitern“ (F.A.Z.). Zudem führen wir regelmäßig selbstständig Teilnehmerbefragungen durch. Alles mit dem Ziel, dir ein qualitativ hochwertiges Bildungserlebnis zu bieten.

F.A.Z. Siegel "exzellente Nachhaltigkeit"

Wir für Mensch und Umwelt.

Für WBS TRAINING stehen nicht nur wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, sondern vor allem der Mensch und unsere Umwelt. Dafür setzen wir uns täglich ein – mit der Schaffung von Transparenz, ökologischer Nachhaltigkeit und gelebter Solidarität gegenüber unserer Kundschaft, Mitarbeitenden und Partner:innen. Alle unsere Standorte beziehen beispielsweise 100 Ökostrom. Unsere vom F.A.Z.-Institut ausgezeichneten Maßnahmen für das Gemeinwohl dokumentieren wir in unserer Gemeinwohl-Bilanz.