Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) nach §45a AufenthG

Dauer
400 Unterrichtsstunden (ca. 4 – 6 Monate)
Teilnehmerzahl 
25
Unterrichtszeiten
Täglich 4 bis 5 Unterrichtseinheiten (á 45 min), genaue Zeiten auf Anfrage.
Kosten und Förderung
Bis zu 100 % kostenlos bei Förderung durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Berufssprachkurse sind ein erweitertes Sprachförderungsangebot (gem. DeuFöV) für Menschen mit Migrationshintergrund, die erfolgreich einen Integrations- oder Berufssprachkurs mit A2 abgeschlossen haben. 

Im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen:

  • Einstieg in das Berufsleben 
  • Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen [...] Weiterlesenoder Betriebspraktika
  • Besuch von aufbauenden Basiskursen, insbesondere B2, der berufsbezogenen Deutschsprachförderung mit dem mittelfristigen Ziel der Aufnahme einer möglichst qualifizierten Beschäftigung, einer Weiterqualifizierung und/oder der Anerkennung von Berufsabschlüssen
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Nächster Kurstermin:
06.05.24 - 12.09.24
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Aktuelle Kursinformationen

Je nach Standortauswahl findet der Deutschkurs in Präsenz vor Ort oder auch online auf Anfrage mit unseren qualifizierten Lernbegleiter:innen im virtuellen Klassenzimmer statt. Sie schließen den Kurs mit der TELC-Prüfung "Deutsch- Test für den Beruf B1" ab. 

Lernziele

Allgemeinsprachliche Lernziele gemäß GER:

  • in der Fertigkeit „Hörverstehen“ die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen geht
  • in der Fertigkeit „Leseverstehen“ Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags oder Berufssprache vorkommt
  • in der Fertigkeit „Schreiben“ einfache, zusammenhängende Texte über Themen verfassen, die Ihnen vertraut sind oder Sie persönlich interessieren
  • in den Fertigkeiten „Sprechen“/„Interagieren“ sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern und Erfahrungen und Ereignisse, Hoffnungen und Ziele beschreiben, zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben sowie ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind

 Spezielle berufssprachliche Lernziele:

  • Lernstrategien erlernen und Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz
  • Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf 
  • Arbeitssuche und Bewerbung 
  • Arbeitsalltag: Außenkontakte 
  • Regularien am Arbeitsplatz 
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung 
  • Wechsel/ Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

 

Zielgruppe

Teilnehmende am Berufssprachkurs Ziel B1 sind Menschen mit Migrationshintergrund, die

  • beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) des Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes sowie des 300 UE Wiederholungskurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
  • zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau A2 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau von A2 nachweist.
  • nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 eine Duldung besitzen und keinen Zugang zum Integrationskurs haben. 
  • arbeitsuchend gemeldet sind oder in der Regel Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. 


Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld/ Bürgergeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Studierende gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe

Teilnahmevoraussetzung

Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Berechtigung oder Verpflichtung oder zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Spezialkurs B1 im Original des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Ausweis/Pass/Aufenthaltstitel
  • nicht bestandenes Zertifikat: Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) oder nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 (GER)

Die Teilnahme am Berufssprachkurs kann gefördert werden. Auszubildende und Berufstätige tragen evtl. einen Eigenanteil von 50%. Wir beraten Sie gerne.

 

Unterrichtszeiten

Täglich 4 bis 5 Unterrichtseinheiten (á 45 min), genaue Zeiten auf Anfrage.

Inhalte

Der Berufssprachkurs mit Ziel B1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die bereits im Integrationskurs erworbenen A2-Sprachkompetenzen im allgemein arbeitsweltlichen Kontext aufgebaut. Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, berufsübergreifende kommunikative Aufgaben einfach und zusammenhängend an einem Arbeitsplatz zu bewältigen.

Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs lediglich das Sprachniveau A2 erreichen konnten, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV).

Perspektiven nach der Qualifizierung

Nach einer erfolgreichen Teilnahme

  • verfügen Sie über einen erweiterten Wortschatz rund um das Thema Arbeit.
  • sind Sie vertraut mit wichtigen Begriffen rund um den Beruf, in dem Sie arbeiten möchten.
  • haben Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf erweitert und die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennengelernt.
  • haben Sie bessere Chancen eine neue Arbeit finden. 
  • erhalten Sie ein anerkanntes TELC B1-Zertifikat, das Ihnen das Erreichen eines neuen Sprachniveaus (B2 bis C1) belegt oder eine Teilnahmebestätigung.
Informationen

Im Rahmen des Spezialkurses B1 steht Ihnen eine sozialpädagogische Begleitung zur Verfügung. 

Die Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung umfassen u.a. folgende Tätigkeitsfelder: 

  • Konfliktarbeit, Krisenintervention
  • Lernstrategien, Zeitmanagement, Abbau von Prüfungsängsten
  • Planung der Wiedereingliederung/Berufsorientierung
  • Vermittlung an Beratungsstellen, z. B. zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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