Wer hat Anspruch auf die BFD-Förderung?
Du kannst die BFD-Förderung nutzen, wenn du:
- Soldat:in auf Zeit (SaZ) bist.
- Als freiwillig Wehrdienstleistende:r (FWDL) deinen Dienst demnächst beenden wirst.
- Deinen Dienst bereits abgeschlossen hast und noch im Förderzeitraum liegst.
Je nach Dauer deiner Dienstzeit hast du Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Fördertagen, die du für deine berufliche Weiterbildung nutzen kannst.
Gerne beraten wir dich auch persönlich zu deinen Möglichkeiten. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.