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Weiterbildungsgeld.

  • 150 monatlich zusätzlich
  • Für Bürgergeld- & ALG-I-Empfänger:innen
  • Bei Umschulung oder Berufsabschluss
  • Anrechnungsfrei und sicher gefördert
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Kurz erklärt: Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld ist eine monatliche Zusatzleistung für Menschen, die sich während des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beruflich neu aufstellen möchten. Statt dich schnell in irgendeinen Job zu vermitteln, unterstützt dich der Staat dabei, einen anerkannten Berufsabschluss zu erreichen.

Wenn du an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst, erhältst du 150 Euro im Monat extra – als kleines, aber spürbares Plus auf deinem Weg in eine sichere berufliche Zukunft.

Das bringt dir Weiterbildungsgeld bei deiner Weiterbildung.

Eine Frau bespricht Vertragsunterlagen mit einem Mann.

Mit dem Bürgergeld wurde ein wichtiger Perspektivwechsel eingeführt: Qualifizierung geht vor schneller Vermittlung. Das Weiterbildungsgeld ist Teil dieser Idee und soll dich motivieren, dranzubleiben und deinen Berufsabschluss wirklich zu erreichen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Höhe: 150 monatlich
  • Dauer: Für die gesamte Laufzeit deiner Weiterbildung
  • Zielgruppe: Bezieher:innen von Bürgergeld oder ALG I
  • Voraussetzung: Berufsabschlussbezogene Weiterbildung
  • Finanzierung: Agentur für Arbeit oder Jobcenter
  • Besonderheit: Anrechnungsfrei – du bekommst das Geld zusätzlich zum Regelbedarf

Anders als einmalige Prämien begleitet dich das Weiterbildungsgeld kontinuierlich durch deine Qualifizierung und sorgt dafür, dass du dich voll auf dein Lernziel konzentrieren kannst.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf das Weiterbildungsgeld?

Damit du das Weiterbildungsgeld erhältst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Keine Sorge: Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, ob die Förderung für dich passt.

Du hast Anspruch, wenn:

  • du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehst.
  • du an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst.
  • die Maßnahme von Jobcenter oder Agentur für Arbeit genehmigt ist.
  • deine Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss führt (z. B. IHK).
  • dein monatliches Bruttoeinkommen 435 nicht überschreitet.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft immer deine zuständige Berater:in – wir unterstützen dich gern bei der Vorbereitung.

Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Laptop während diese sich Notizen macht.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Weiterbildungsgeld richtet sich gezielt an Qualifizierungen, die dir langfristige Jobperspektiven eröffnen.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
  • Maßnahmen mit Kammerprüfung (z. B. IHK oder HWK)
  • Qualifizierungen bei zugelassenen Bildungsträger:innen wie WBS TRAINING

Nicht gefördert werden:

  • kurze Weiterbildungen ohne Berufsabschluss
  • nicht anerkannte Qualifizierungen
  • Maßnahmen ohne Genehmigung durch das Amt

Antrag und Ablauf: In 4 Schritten zum Weiterbildungsgeld.

  1. Beratung und Perspektive klären: Sprich mit deiner Berater:in im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit über deine beruflichen Ziele. Gemeinsam findet ihr eine Weiterbildung, die dich wirklich weiterbringt.
  2. Weiterbildung genehmigen lassen: Deine Maßnahme wird offiziell bewilligt – häufig im Rahmen eines Bildungsgutscheins.
  3. Weiterbildung starten: Du beginnst deine Umschulung oder Weiterbildung, z. B. bei WBS TRAINING – begleitet, praxisnah und auf Augenhöhe.
  4. Monatlich Weiterbildungsgeld erhalten: Nach Bewilligung bekommst du 150 monatlich zusätzlich auf dein Konto überwiesen – ganz automatisch.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Weiterbildungsgeld.

Das Bürgergeld-Gesetz regelt die Bedingung für Weiterbildungsgeld und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Menschen, die bis dahin Hartz IV (Arbeitslosengeld II) bezogen haben, erhalten jetzt Bürgergeld. Wenn du ganz aktuell von Arbeitslosigkeit betroffen bist, beantragst du das Weiterbildungsgeld bei deinem Jobcenter. 

Bis zu drei Jahre lang kann dir Weiterbildungsgeld ausgezahlt werden, wenn es deine Bildungsmaßnahme mit Berufsabschluss erfordert. Das ist ein Jahr mehr als unter der alten Hartz IV-Regelung.

Ja, denn die Arbeitswelt wandelt sich stetig. Aktuelles Wissen und neue Fähigkeiten können deine Chancen auf einen langfristigen Arbeitsplatz verbessern. Und wann bekommst du sonst die Chance, deinen Berufsabschluss nachzuholen oder die nächste Karrierestufe mit einer extra Qualifikation zu nehmen? Wenn du SGB II-Leistungen beziehst, prüfe auf jeden Fall, ob du von einer Weiterbildung profitieren kannst.

Das Tolle ist: Die Möglichkeiten, dein Wissen mit einer geförderten Weiterbildung auszubauen sind vielfältig. Gern beraten wir dich, wenn du dir unsicher bist. Frage auch im Jobcenter nach und sorge so dafür, dass du fit für Arbeit 4.0 bist und gut ausgebildet in deine berufliche Zukunft starten kannst.

Seit dem 01. Juli 2023 profitieren Menschen vom Weiterbildungsgeld. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt (z. B. eine Umschulung).

Am 01. Juli 2023 wurde auch ein sogenannter Bürgergeld-Bonus eingeführt. Dieser sollte 75 Euro pro Monat betragen für Weiterbildungsmaßnahmen oder Coachings, die keinen Berufsabschluss zum Ziel hatten.

Dieser Bonus wurde leider mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 28.03.2024 wieder abgeschafft.

Damit du Weiterbildungs erhältst, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du beziehst Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I.
  • Du nimmst an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teil. Das bedeutet, die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, z. B. eine anerkannte Umschulung.
  • Die Weiterbildung muss von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt sein.
  • Dein monatliches Bruttoeinkommen aus der Weiterbildung darf 435 nicht übersteigen.