Der § 16k im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die sogenannte ganzheitliche Betreuung. Er richtet sich an Menschen im Bürgergeld-Bezug, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, aktuell aber Unterstützung brauchen, um überhaupt wieder handlungsfähig zu werden.
Die wichtigsten Fakten:
- Förderung: 100 Kostenübernahme durch das Jobcenter
- Zielgruppe: Bürgergeld-Empfänger:innen
- Art der Unterstützung: Individuelles Einzelcoaching
- Inhalte: Persönliche, soziale, gesundheitliche und organisatorische Themen
- Ziel: Voraussetzungen schaffen für Arbeit, Ausbildung oder Stabilisierung
Ganzheitlich bedeutet dabei: Es geht nicht nur um Bewerbungen, sondern um dich als ganzen Menschen – mit allem, was dich gerade bewegt.