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Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II.

  • 100 gefördert durch das Jobcenter
  • Für Bürgergeld-Empfänger:innen
  • Persönliches, freiwilliges Einzelcoaching
  • Unterstützung bei privaten und beruflichen Hürden
Eine Frau mit kurzen, rot-braunen Haaren und hellem Teint lacht fröhlich.

Kurz erklärt: Was ist der Gutschein nach § 16k SGB II?

Der Gutschein nach § 16k SGB II (umgangssprachlich einfach 16k-Gutschein genannt) ermöglicht dir eine ganzheitliche Betreuung durch eine erfahrene Coach:in, wenn persönliche, familiäre oder gesundheitliche Herausforderungen dich aktuell davon abhalten, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen.

Das Coaching unterstützt dich individuell, vertraulich und ohne Druck. Ziel ist es, gemeinsam wieder Stabilität, Orientierung und neue Perspektiven aufzubauen – in deinem Tempo und auf Augenhöhe.

Diese Vorteile sicherst du dir mit dem 16k-Gutschein.

Der § 16k im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die sogenannte ganzheitliche Betreuung. Er richtet sich an Menschen im Bürgergeld-Bezug, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, aktuell aber Unterstützung brauchen, um überhaupt wieder handlungsfähig zu werden.

Die wichtigsten Fakten:

  • Förderung: 100 Kostenübernahme durch das Jobcenter
  • Zielgruppe: Bürgergeld-Empfänger:innen
  • Art der Unterstützung: Individuelles Einzelcoaching
  • Inhalte: Persönliche, soziale, gesundheitliche und organisatorische Themen
  • Ziel: Voraussetzungen schaffen für Arbeit, Ausbildung oder Stabilisierung

Ganzheitlich bedeutet dabei: Es geht nicht nur um Bewerbungen, sondern um dich als ganzen Menschen – mit allem, was dich gerade bewegt.

Zwei Frauen besprechen etwas konzentriert am Laptop.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf den § 16k-Gutschein?

Eine Frau mit Hijab nimmt an einem Beratungsgespräch bei einer anderen Frau teil.

Nicht jede:r braucht ein Coaching. Aber für viele kann es ein echter Wendepunkt sein. Deine Chancen auf den Gutschein stehen gut, wenn:

  • du Bürgergeld beziehst.
  • du nicht mehr schulpflichtig bist.
  • deine aktuelle Lebenssituation es dir erschwert, eigenständig Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen.

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig. Wenn du dich dagegen entscheidest oder das Coaching abbrichst, hat das keine negativen Folgen für deinen Leistungsbezug. Deine Leistungen werden nicht gekürzt.

Unser Tipp:

Probiere es aus. Ein persönliches Coaching ist eine echte Chance, wieder Klarheit, Stabilität und Zuversicht zu gewinnen.

Welche Unterstützung ist mit § 16k SGB II möglich?

Das Bürgergeld-Coaching nach § 16k SGB II ist so individuell wie dein Leben. Gemeinsam mit deiner Coach:in arbeitest du an genau den Themen, die dich gerade blockieren.

Zum Beispiel könnt ihr gemeinsam:

  • deine Ziele, Wünsche und Perspektiven entwickeln.
  • persönliche oder familiäre Hindernisse erkennen und angehen.
  • Struktur in deinen Alltag bringen.
  • Termine bei Ämtern und Behörden vorbereiten und begleiten.
  • gesundheitliche Themen sortieren und passende Hilfsangebote finden.
  • Sprachbarrieren abbauen und Sicherheit gewinnen.
  • Motivation aufbauen und Ängste reduzieren.
  • drohende Wohnungslosigkeit abwenden.
  • dich Schritt für Schritt wieder an Arbeit oder Ausbildung heranführen.

Du bestimmst das Tempo. Wir gehen den Weg mit dir.

Antrag und Ablauf: In 4 Schritten zum Bürgergeld-Coaching.

  1. Gespräch im Jobcenter: Sprich mit deiner Ansprechperson im Jobcenter offen über deine Situation und deinen Unterstützungsbedarf.
  2. Gutschein nach § 16k SGB II erhalten: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt dir das Jobcenter den Gutschein für die ganzheitliche Betreuung aus.
  3. Coaching-Anbieter:in auswählen: Mit dem Gutschein suchst du dir eine passende Träger:in, z. B. WBS TRAINING, und vereinbarst ein unverbindliches Erstgespräch.
  4. Coaching starten: Dein individuelles Bürgergeld-Coaching beginnt – persönlich, wertschätzend und genau auf dich zugeschnitten.
Eine fröhliche Frau macht sich Notizen während eine andere Frau im Hintergrund am Laptop arbeitet.
Lasse dich nicht unterkriegen, sondern unterstützen.

Mit einem persönlichen und ganzheitlichen Coaching schaffst du den Weg zum Job.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gutschein nach §16k SGB II.

Den Gutschein erhältst du direkt über dein Jobcenter, meist im Gespräch mit deiner Ansprechperson.

Du kannst ein ganzheitliches Einzelcoaching bei einer zugelassenen Träger:in in Anspruch nehmen, das dich bei persönlichen und beruflichen Herausforderungen unterstützt.

Nimm einfach Kontakt auf und buche dir ein unverbindliches Beratungsgespräch. Die Berater:innen wissen, wie es dann weitergeht.

Die Coachingdauer richtet sich nach deinem Bedarf und die Termine stimmst du gemeinsam mit deiner persönlichen Coach:in ab.
Da der Paragraf 16k auch „aufsuchendes“ Coaching ermöglicht, kann die Coach:in bei Bedarf sogar zu dir nach Hause kommen.