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Aufstiegs-BAföG.

  • Bis zu 75 Förderung
  • Für Fachkräfte und Aufsteiger:innen
  • Unabhängig von Alter und Einkommen
  • Über 700 Aufstiegsfortbildungen für deine Karriere
Porträt eines jungen Mannes mit Schnäuzer, der fröhlich lächelt

Kurz erklärt: Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Du hast bereits bewiesen, was du fachlich draufhast – jetzt ist es Zeit für das nächste Level. Ob du deine Meister:in machen willst, eine kaufmännische Weiterbildung anstrebst oder den Grundstein für deine eigene Selbstständigkeit legen möchtest: Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist dein finanzielles Sprungbrett.

Es ist weit mehr als nur ein Kredit. Der Staat unterstützt dich mit attraktiven Zuschüssen zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die du nicht zurückzahlen musst. Je nach Lebenssituation gibt es zudem monatliche Unterstützung für deinen Lebensunterhalt, damit du dich ohne finanziellen Druck auf dein Lernziel konzentrieren kannst.

Kurz gesagt: Es ist die wohl wichtigste Förderung für alle, die mehr wollen.

Deine Vorteile mit dem Aufstiegs-BAföG.

Zwei Frauen unterhalten sich und eine davon macht sich Notizen.

Hinter dem Begriff Aufstiegs-BAföG verbirgt sich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG). Seit 1996 ist es das wichtigste Instrument in Deutschland, um Fachkräften den Weg nach oben zu ebnen. Früher oft als „Meister-BAföG“ bekannt, wurde es über die Jahre immer weiter verbessert, um heute eine moderne und flexible Unterstützung für über 700 verschiedene Aufstiegsfortbildungen zu bieten.

Das Beste daran: Es gibt keine Altersgrenze. Ob du gerade deine Ausbildung abgeschlossen hast oder nach Jahren im Job noch einmal neu durchstarten willst – entscheidend ist allein dein Wille, dich weiterzuqualifizieren. Das Aufstiegs-BAföG ist dabei das berufliche Gegenstück zum klassischen Studenten-BAföG, aber speziell auf die Bedürfnisse von Fachkräften zugeschnitten.

Der Staat unterstützt dich dabei nicht nur mit einem einfachen Kredit, sondern vor allem mit attraktiven Zuschüssen, die deine finanzielle Belastung während der Fortbildung massiv senken.

Voraussetzungen und Anspruch: Wer wird gefördert?

Damit du die finanzielle Unterstützung für deine Weiterbildung erhältst, müssen sowohl du persönlich als auch dein gewählter Kurs bestimmte Kriterien erfüllen. Die gute Nachricht: Mit einer Aufstiegsfortbildung bei WBS TRAINING bist du auf der sicheren Seite. Unsere Angebote sind passgenau auf die gesetzlichen Anforderungen zugeschnitten.

Die Checkliste für deine Fortbildung.

Damit eine Maßnahme nach dem AFBG gefördert werden kann, gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Das Ziel: Die Fortbildung muss gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten (z. B. nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertigen Abschlüssen auf Bundes- oder Landesebene).
  • Der Umfang: Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen.
  • Die Qualität: Nur Kurse bei zertifizierten Bildungseinrichtungen wie WBS TRAINING sind förderfähig, da wir ein anerkanntes System zur Qualitätssicherung garantieren.
  • Moderne Lernformen: Digitale oder mediengestützte Lehrgänge sind ausdrücklich erlaubt. Sie müssen lediglich durch eine „verbindliche mediengestützte Kommunikation“ (z. B. Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer) ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen beinhalten.
  • Kombinations-Modelle: Auch Programme, die eine Ausbildung direkt mit einer Aufstiegsfortbildung verknüpfen, können gefördert werden, sofern die Fortbildung erst nach dem Ausbildungsabschluss startet.

Besonderheiten bei Fernlehrgängen.

Fernlehrgänge sind eine großartige Möglichkeit, flexibel zu bleiben. Sie gelten als förderfähige Teilzeitmaßnahmen, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen oder von öffentlich-rechtlichen Trägern durchgeführt werden.

Unser Tipp für dich:

Das Ausfüllen der Anträge wirkt oft komplizierter, als es ist. In den Formularen findest du direkt an den entsprechenden Stellen hilfreiche Ausfüllhinweise. Wenn du eine Fortbildung bei uns planst und unsicher bist, unterstützen wir dich gerne persönlich.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG ist so vielfältig wie die Arbeitswelt selbst. Insgesamt sind über 700 verschiedene Aufstiegsfortbildungen förderfähig. Das Ziel ist immer, dich für mehr Verantwortung, Führungsaufgaben oder die Selbstständigkeit zu qualifizieren.

Typische Förderbeispiele:

  • Kaufmännische und wirtschaftsnahe Fortbildungen: (z. B. Fachwirt:in, Betriebswirt:in).
  • Handwerkliche Aufstiegsqualifikationen: (z. B. Meisterkurse).
  • Fachschulische Fortbildungen: Mit entsprechender Zulassung.
  • Spezialisierungen: Gezielte Qualifikationen für angehende Führungskräfte.
Zwei Frauen arbeiten fröhlich an ihren Laptops.

Flexibles BAföG-Modell: Förderungen sind in Voll- und Teilzeit möglich.

Eine Frau mit Buch steht draußen vor einem Gebäude.

Vollzeit: Mit voller Kraft zum Aufstieg.

Wenn du dich in kurzer Zeit intensiv weiterbilden möchtest, ist das Vollzeit-Modell ideal.

  • Zeitrahmen: Die Fortbildung darf maximal 3 Jahre dauern.
  • Lernintensität: Du absolvierst mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
  • Präsenz: Virtuelle Live-Lehrveranstaltungen (wie bei WBS TRAINING) sind dabei rechtlich komplett gleichwertig zum Unterricht vor Ort.
  • Wichtig: Rein autodidaktisches Lernen (Selbststudium ohne Unterricht) wird nicht gefördert.
Ein Mann mit Kopfhörern arbeitet im Homeoffice an seinem Laptop.

Teilzeit: Mit voller Flexibilität zum Ziel.

Möchtest du weiterhin arbeiten und dich parallel qualifizieren? Dann ist die Teilzeit-Variante dein Weg.

  • Zeitrahmen: Du hast bis zu 4 Jahre Zeit für deinen Abschluss.
  • Lernintensität: Im Durchschnitt sind mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat erforderlich.
  • Besonderheit: Bei Fortbildungen der ersten Stufe (z. B. zur geprüften Berufsspezialist:in) reicht oft schon eine Mindestanzahl von 200 Stunden aus.

Antrag und Ablauf: In 5 Schritten zum Aufstiegs-BAföG.

Ein Mann mit Kopfhörern in den Ohren sitzt vor seinem Laptop und macht sich Notizen.
  1. Informationen einholen: Besuche die offizielle Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und verschaffe dir einen Überblick zur Förderung. 
    Offizielle Informationen zum Aufstiegs-BAföG
  2. Bundesland auswählen: Wähle dein Bundesland aus und lies die Hinweise aufmerksam durch. Die Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Wohnort.
  3. Antragsformulare öffnen: Klicke auf die Antragsformulare zur Aufstiegsförderung gemäß AFBG.
    Zu den Antragsformularen
  4. Zuständige Behörde finden: Über die Postleitzahlensuche findest du dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.
  5. Antrag ausfüllen und einreichen: Fülle die Formulare vollständig aus. In einigen Bundesländern ist der Antrag teilweise oder vollständig online möglich.
Tipp: Unterstützung spart Zeit.

In den Formularen findest du Hinweise zum Ausfüllen. Zusätzlich stellen wir dir ein kompaktes Informationsblatt zum Download zur Verfügung.

Starte jetzt deine Aufstiegsfortbildung.

Hole dir bis zu 75 % Förderung für deine Karriere. Wir unterstützen dich kostenlos bei der Wahl des passenden Kurses und helfen dir bei allen Fragen rund um den Antrag.

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Beliebte Kurse mit Aufstiegs-BAföG.

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    Fachwirt:in für Einkauf (IHK).

    In diesem Kurs entwickelst du Einkaufsstrategien und -konzepte, um durch eine geeignete Einkaufspolitik einen Mehrwert für dein Unternehmen zu schaffen. Du lernst, nationale und internationale Ausschreibungen und Anfragen zu gestalten, weißt Bescheid im Qualitätsmanagement, bist fit im Einkaufscontrolling und erlangst Führungskompetenz.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Aufstiegs-BAföG.

Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) ist (wie das bekannte BAföG für Studierende) ein Förderungsinstrument, mit dem Menschen bei ihrer beruflichen Qualifizierung gefördert werden. Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer:innen von beruflichen Aufstiegsfortbildungen (wie z. B. Meisterschulen, daher auch der alte Name „Meister-BAföG“).

Gefördert werden Maßnahmen, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertigen Abschlüssen vorbereiten. Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde ist eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten) umfassen. 

  • Vollzeitmaßnahmen müssen mindestens 25 Unterrichtseinheiten an vier Werktagen durchführen und höchstens drei Jahre dauern.
  • Teilzeitmaßnahmen dürfen bis zu vier Jahre dauern und müssen durchschnittlich 18 Unterrichtseinheiten pro Monat umfassen.

Wenn du die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG erfüllst, kannst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Die konkreten Schritte sind:

  1. Informationen einholen: Informiere dich über die genauen Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG. Diese können je nach Bundesland variieren.
  2. Beratungsgespräch: Vereinbare ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder bei deinem Jobcenter. Du kannst dich auch bei deiner ausgewählten Bildungseinrichtung beraten lassen. Bei WBS TRAINING ist die Beratung kostenlos und unverbindlich.
  3. Antragsstellung: Fülle den Antrag auf Aufstiegs-BAföG aus. Diesen erhältst du entweder online oder direkt bei der zuständigen Behörde.
  4. Nachweise einreichen: Ergänze deinen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen, wie zum Beispiel Zeugnissen deiner Berufsausbildung und Nachweisen über deine Berufstätigkeit.
  5. Entscheidung abwarten: Nach Einreichung aller Unterlagen wird dein Antrag geprüft. Die Entscheidung über die Bewilligung des Aufstiegs-BAföGs wird dir schriftlich mitgeteilt.
  6. Ggf. Einspruch einlegen: Wenn dein Antrag abgelehnt wird und du der Meinung bist, dass dies zu Unrecht geschehen ist, kannst du Einspruch einlegen.
  7. Auszahlung: Bei Bewilligung wird das Aufstiegs-BAföG in monatlichen Raten ausgezahlt.

Tipp: Informiere dich frühzeitig und führe alle erforderlichen Schritte rechtzeitig durch, um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten und das Geld pünktlich zum Start deiner Weiterbildung auf deinem Konto zu haben.

Zur Finanzierung der Gebühren erhält man einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag bis zu 15.000 Euro. 50 davon sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der restliche Betrag kann (muss aber nicht) als Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen werden. 

Zusätzlich dazu können Materialkosten zur Hälfte bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Auch hier sind 50 der Förderung ein Zuschuss und 50 % ein Darlehen der KfW. Zusammen sind das also bis zu 17.000 Euro Förderung.

Das Aufstiegs-BAföG ist an keine Altersgrenze gebunden. Um das Aufstiegs-BAföG für deine Weiterbildungsmaßnahme zu erhalten, musst du lediglich die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen. Bei einer fachschulischen Fortbildung brauchst du die entsprechende Zulassung.

  • Auch Bachelor-Absolvent:innen, Studienabbrecher:innen oder Abiturient:innen ohne abgeschlossene Erstausbildung können eine Förderung erhalten. Wer jedoch bereits einen Master-Abschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss hat, bekommt keine Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG.
  • Aufstiegs-BAföG für Ausländer:innen: Du kannst von der Fördermöglichkeit profitieren, wenn du eine Bleibeperspektive haben. Dazu zählen ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt oder bestimmte Aufenthaltstitel. Förderungswürdig ist deine berufliche Fortbildung auch, wenn du seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland bist und erwerbstätig warst. Dazu zählt auch eine Berufsausbildung.

Die Leistungen und Förderungen nach dem Aufstiegs-BAföG können mit einem Darlehen der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kombiniert werden. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt werden mit bis zu 50 bezuschusst. Bei maximal insgesamt 17.000 Euro.

Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehensanteils der KfW-Bank für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Die andere Hälfte wird bei einer Existenzgründung erlassen. Die Kosten für ein Meisterstück oder Vergleichbares werden zur Hälfte und maximal bis zu 2.000 Euro mit 50 bezuschusst.

Förderung am Beispiel geprüfte Handelsfachwirt:in (IHK):

3.034,70 Seminargebühr (= gesamte Förderhöhe exkl. Bücherkosten)
1.517,35 abzgl. 50 Zuschuss
= 1.517,35 Restsumme

Finanzierung über Bildungskredit der KfW-Bank:

1.517,35 Eigenanteil
758,67 abzgl. 50 Darlehenserlass (bei bestandener Prüfung)

758,67 Restsumme (steuerlich absetzbar)
2.276,03 Ersparnis (plus 50 % der Prüfungsgebühren)

Hinweis: Das Darlehen wird zu einem niedrigen Zinssatz gewährt, wobei Zinsen erst zwei Jahre nach der letzten Auszahlung fällig werden. Zahlst du vorher den noch offenen Betrag zurück, fallen keine Zinsen an. Mindestens 128 zahlst du pro Monat zurück. Sollte sich deine wirtschaftliche Lage verschlechtern, kann das Darlehen auf Antrag gestundet werden.