Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld überarbeitet und heißt jetzt Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bleibe auf dem Laufenden mit unserem aktuellen Ratgeber: Grundsicherung für Arbeitslose und Arbeitssuchende
- Bürgergeld löste Hartz IV ab und stellte Weiterbildung stärker in den Fokus als sein Vorgänger. Seit 1. Juli 2026 heißt die Sozialleistung Grundsicherung für Arbeitssuchende.
- Für Alleinstehende liegt der Regelsatz im Jahr 2026 unverändert bei rund 563 € monatlich .
- Anspruch auf Bürgergeld, jetzt Grundsicherung, haben erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 Jahren, die in Deutschland wohnen, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und deren Einkommen/Vermögen unter dem Existenzminimum liegt.
- Weiterbildung kann gefördert werden: Das Jobcenter unterstützt abschlussbezogene Maßnahmen, oft mit 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat zusätzlich zum Regelsatz.
Was ist Bürgergeld? Hintergrundwissen.
Seit Anfang 2023 hat die Sozialleistung jetzt ihren dritten Namen: Damals wurde in Deutschland das sogenannte Hartz 4 durch Bürgergeld ersetzt. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Unterstützung nun Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hier bekommst du einen Überblick über die Entwicklung und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Weiterbildung hatte im Bürgergeld einen höheren Stellenwert im Vergleich zum Vorgänger (Arbeitslosengeld II oder Hartz 4). Mit der neuen Grundsicherung gilt nun wieder der Vermittlungsvorrang: Die Arbeitsaufnahme hat Priorität. Dennoch wird Weiterbildung gefördert, wenn sie deine Jobchancen deutlich verbessert. Lies also unbedingt weiter, wenn du zur Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen bist und dich gern weiter qualifizieren möchtest. Oder lasse dich direkt von unseren freundlichen Bildungsexpert:innen persönlich zu deinen Möglichkeiten beraten.
Wie hoch war das Bürgergeld?
Bereits bei seiner Einführung waren die Regelsätze beim Bürgergeld etwas höher, als bei seinem Vorgänger, dem Arbeitslosengeld II. Im Januar 2024 wurden sie erneut an die durchschnittliche Preisentwicklung angepasst. Der derzeitige Grundsicherung-Satz für eine alleinstehende Person liegt – Stand 2026 – unverändert bei 563 Euro im Monat. Eine Übersicht über die Sätze findest du mit der Suchmaschine deiner Wahl sofort online.
Wer bekommt Bürgergeld, jetzt Grundsicherung?
Ein Anspruch auf Bürgergeld, jetzt Grundsicherung, besteht bei Bedürftigkeit. Arbeitsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, gehören dazu. Die generellen Voraussetzungen, um leistungsberechtigt zu sein sind:
- Du bist mindestens 15 Jahre alt, hast aber die Altersgrenze für deine Rente bisher nicht erreicht.
- Du wohnst in Deutschland und hast hier deinen Lebensmittelpunkt.
- Du kannst mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Du oder deine Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig (das verfügbare Einkommen unterschreitet das Existenzminimum).
Wie viel Grundsicherung bekommt man?
Hier siehst du die Regelsätze Stand 2026 im Überblick:
- 563 – für eine alleinstehende Person
- 506 – für eheliche oder nicht eheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
- 451 – für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren
- 471 – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
- 390 – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
- 357 – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Wie komme ich an Bürgergeld?
Bist du arbeitssuchend, beantragst du Grundsicherung (früher Bürgergeld) beim Jobcenter. Der Antrag kann formlos sein und erstmal mündlich erfolgen. Du kannst den Antrag auch online auf der Seite der Arbeitsagentur stellen. Wichtig ist, dass du ihn nicht aufschiebst, da keine rückwirkenden Zahlungen vorgesehen sind.
Du bist arbeitslos oder unsicher, was jetzt wichtig ist? Hier findest du einen klaren Fahrplan für deine nächsten Schritte: Was tun bei Arbeitslosigkeit?
Warum sprach man beim Bürgergeld auch von Sozialreform der Bundesregierung?
Das Bürgergeld brachte große Veränderungen im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem Arbeitslosengeld II. Das bestand seit 2010 und die damalige Parole „Fordern und Fördern“ sollte den Umgang der Jobcenter mit bedürftigen Menschen beschreiben. Sozialverbände kritisierten den zu starken Fokus auf „Fordern“. Das neue Bürgergeld ist eine Antwort auf die Veränderungen in der Gesellschaft und verdient den Begriff Sozialreform auf jeden Fall.
Warum? Wenn du Bürgergeld beantragst, sollte die Grundhaltung der Berater:innen dir gegenüber von Vertrauen und der Bereitschaft geprägt sein, dich tatsächlich zu fördern. Ziel der Reform war es nämlich, Menschen in der schwierigen Situation der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit zu geben, sich stärker auf Qualifizierung und Arbeitssuche zu fokussieren, als das bisher der Fall war. Deshalb wurde auch die Karenzzeit von einem Jahr eingeführt, in dem:
- das Jobcenter deine Kaltmiete übernimmt, auch wenn sie als zu hoch eingestuft werden kann.
- du ein Vermögen von bis zu 40.000 nicht anbrechen musst.
- deine Versicherungen, die zur Altersvorsorge dienen, nicht angetastet werden.
- Seit dem 1. Juli 2023 galten auch neue monatliche Freibeträge für geringfügige Arbeit: Bei einem zusätzlichen Einkommen von bis zu 1000 dürfen 30 davon behalten werden. Einkommen aus Jobs von Schüler:innen, Student:innen, Auszubildenden oder Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst bis zu 520 bleiben komplett unangetastet.
Wichtig für dich: Diese Regelungen wurden mit der erneuten Gesetzesreform 2026 zur Grundsicherung zurückgenommen oder angepasst. Aktuelle Informationen findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.*
*bmas.de – Die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf einen Blick
Beim Bürgergeld hatte Weiterbildung einen hohen Stellenwert.
Vor 2023 wurden Arbeitssuchende häufig zur schnellen Arbeitsaufnahme gedrängt – auch in schlecht bezahlte, befristete oder sehr gering qualifizierte Jobs. So wurden zwar viele Menschen kurzfristig in Arbeit gebracht, hatten aber keine Chance, sich weiterzuqualifizieren. Es galt der Vermittlungsvorrang: Gab es einen Aushilfsjob, musste er angenommen werden. Der Fokus beim Bürgergeld war anders, denn der Arbeitsmarkt heute ist geprägt vom Fachkräftemangel; der Bedarf an gut ausgebildeten Menschen ist riesig.
Der Vermittlungsvorrang gilt auch mit der neuen Grundsicherung ab Sommer 2026 wieder. Allerdings erkennt das BMAS an: „Es gilt weiterhin das Ziel, dass die Menschen möglichst nachhaltig und dauerhaft integriert werden. Wenn hierfür eine Leistung zur Eingliederung erfolgversprechender ist als eine direkte Vermittlung, dann soll diese zum Einsatz kommen, beispielsweise eine Qualifizierung oder Weiterbildung. Denn es wäre unwirtschaftlich, Menschen immer wieder in kurzfristige Beschäftigung zu vermitteln, wenn eine Weiterbildung sie nachhaltig aus dem Leistungsbezug führen könnte.“*
Besonders gefördert werden sollen Jugendliche und junge Erwachsenen ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
*bmas.de – Frage Nr. 17 der FAQ – Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungen gibt es mit einem Kooperationsplan. Aber was ist das?
So nennt sich auch weiterhin das Schriftstück, das du mit deiner Ansprechpartner:in im Jobcenter erstellst. Zuerst sollen deine Fähigkeiten und dein persönlicher Förderbedarf ermittelt werden. Mit dem sogenannten Kompetenzermittlungsverfahren werden deine Stärken und Möglichkeiten betrachtet. Der Plan zur Kooperation zwischen dir und dem Jobcenter orientiert sich daran. Je nach persönlicher Situation kann es sein, dass eine Weiterbildung Teil dieses Plans ist, vor allem wenn du jünger als 30 Jahre alt bist, keinen Schul- oder Berufsabschluss hast oder von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen bist. Auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), mit den du beispielsweise an einem Bewerbungscoaching teilnehmen kannst, wird es weiterhin geben.
Der Regelsatz bleibt gleich und wenn du mit dem Jobcenter kooperierst und klar kommunizierst, ändert sich nicht viel. Allerdings hat die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang vor Weiterbildung. Dein Überblick über die Änderungen ist hier: Alles über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Bist du neu arbeitslos oder arbeitssuchend? In unserem Beitrag Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit liest du, was als Nächstes zu tun ist und worauf du achten kannst.
Für deine Miete gilt bei der Grundsicherung eine Obergrenze. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs zahlt das Amt maximal das Eineinhalbfache der üblichen Angemessenheitsgrenze. Nach einem Jahr wird die die Angemessenheit näher geprüft, die Obergrenze gilt weiterhin. Es kann aber Ausnahmen geben, etwa wenn Bedarfsgemeinschaften mit Kindern betroffen sind.
Es gibt die Möglichkeit, einen Mehrbedarf zu beantragen, zum Beispiel für werdende Mütter oder Alleinerziehende. Lass dich dazu bei deinem Jobcenter oder deiner Arbeitsagentur beraten.
Nein, deine Stromkosten musst du aus deinem Regelsatz decken. Einzige Ausnahme: In deiner Wohnung gibt es eine elektrische Warmwasseraufbereitung, zum Beispiel per Durchlauferhitzer. Du hast dadurch einen erhöhten Stromverbrauch und die Möglichkeit, Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung zu beantragen.
Das Weiterbildungsgeld ist eine Unterstützung für alle, die sich weiter qualifizieren wollen. Dafür musst du an einer Weiterbildung teilnehmen, die länger als 8 Wochen dauert und die zu einem Berufsabschluss führt.
Ob Bürgergeld oder neue Grundsicherung – das kannst du beachten.
Sieh die Termine und Gespräche beim Jobcenter als deine Chance und nutze sie – mit guter Vorbereitung.
- Mache dich schlau, welche Weiterbildungen es gibt und ob du eine Förderung und Weiterbildungsgeld dafür erhalten kannst.
- Sei ehrlich zu dir und deinem Gegenüber und zeige Bereitschaft, auf deinem beruflichen und persönlichen Weg voranzukommen.
- Gehe davon aus, dass ihr auf Augenhöhe und vertrauensvoll miteinander umgeht. Es geht um dich – um deine persönliche Entwicklung.
Je mehr Wissen und Fähigkeiten du dir aneignest, desto mehr Gestaltungsspielraum hast du in deinem Berufsleben. Hier findest du hilfreiche Tipps für dein erstes Gespräch bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter.