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Arbeitslosigkeit

Gibt es Arbeitslosengeld bei Weiterbildung und Umschulung?


Illustration einer Person mit Laptop auf dem Schoß und großem Fragezeichen
Das Wichtigste in Kürze:
  • Arbeitslosengeld während Weiterbildung oder Umschulung: Wenn deine Bildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert wird, bekommst du dein Arbeitslosengeld weiter. 
  • Finanzielle Vorteile und Förderung: Neben den Kurskosten können auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunft und Prüfungsgebühren übernommen werden. 
  • Verlängerter Anspruch auf Arbeitslosengeld: Während einer geförderten Weiterbildung läuft dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur halb so schnell ab. Nach längeren Maßnahmen kann sich der Anspruch sogar noch einmal um 90 Tage verlängern.

Arbeitslosigkeit kann aus unterschiedlichen Gründen fordernd sein, aber sie hat auch – mindestens – eine gute Seite: Du kannst die Zeit für eine Weiterbildung oder sogar eine Umschulung nutzen.

Dich während der Erwerbslosigkeit weiter zu qualifizieren, ist nicht nur schlau und zeigt zukünftigen Arbeitgebenden, dass du lernbereit bist und deine Karriere aktiv in die Hand nimmst. Du kannst auch finanziell dabei unterstützt werden. Und dein Arbeitslosengeld bekommst du auch weiterhin ausgezahlt. Du musst dir also keine Sorgen um deine finanzielle Absicherung machen. Lies hier, was du im Einzelnen beachten kannst und was deine nächsten Schritte sind.

Arbeitslosengeld – die Fakten.

Sehen wir uns kurz die wichtigsten Fakten zum Thema Arbeitslosengeld, abgekürzt ALG, an. Es handelt sich um eine sogenannte Versicherungsleistung, die du von der Agentur für Arbeit erhältst, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast dich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet.
  • Du hast in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, sprich: Du hast mit deinen Sozialabgaben in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
  • Du bist in der Lage zu arbeiten und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Übrigens: Die frühere Unterscheidung von Arbeitslosengeld I und II gibt es seit 2023 nicht mehr. Arbeitslosengeld II wurde früher auch Hartz IV genannt, danach Bürgergeld. Demnächst wird es voraussichtlich Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Diese Sozialleistung wird aus Steuergeldern finanziert und ist keine Versicherungsleistung. Sie soll dein Existenzminimum sichern und wird pauschal berechnet, unabhängig von früheren Arbeitsleistungen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem letzten Gehalt, es sind 60 oder 67, wenn du Kinder hast. Wie lange du Arbeitslosengeld beziehen kannst, hängt von diesen Faktoren ab:

  • Dauer deiner Beschäftigung – die Mindestdauer sind sechs Monate.
  • Dein Alter – bei Personen über 50 Jahren verlängert sich der Anspruch.

Job verloren? Hier bekommst du Tipps für deinen Umgang mit einer Kündigung: Gekündigt – was nun? Wie du deinen Neuanfang gestaltest.
Und hier findest du alle Schritte und To Dos im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Bekomme ich ALG während einer Weiterbildung?

Ja, du erhältst dein Arbeitslosengeld weiter. Wenn deine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert wird, läuft dein Arbeitslosengeld in derselben Höhe wie bisher weiter. Das bedeutet, du bekommst weiterhin 60 deines letzten Nettoeinkommens.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Du hast dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. 
  • Du bemühst dich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz und kooperierst dabei mit der Agentur.
  • Deine Weiterbildung wurde vor Beginn mit der Agentur für Arbeit abgesprochen und bewilligt. 
  • Der Bildungsträger und die Maßnahme sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. 
  • Die Weiterbildung verbessert deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Auch für Bürgergeld-Empfänger:innen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) gilt: Das Bürgergeld wird während einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung weitergezahlt.

Gibt es auch für eine Umschulung Arbeitslosengeld?

Bei einer Umschulung gelten dieselben Regelungen wie bei einer Weiterbildung. Du erhältst dein Arbeitslosengeld während der Umschulung weiter. Die meisten Umschulungen dauern in Vollzeit etwa zwei Jahre, das entspricht einer verkürzten Berufsausbildung. Da es unterschiedliche Arten der Umschulung gibt, kläre vorab mit deiner Beratungsperson in der Arbeitsagentur, welche finanzielle Unterstützung du bekommst.

  • Bei einer betrieblichen Umschulung erhältst du eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb, die sich meist am 2. Ausbildungsjahr orientiert. Wenn die Agentur für Arbeit deine Umschulung fördert, bekommst du zusätzlich zur Ausbildungsvergütung auch noch Arbeitslosengeld. Es kann aber sein, dass ein Teil deines Ausbildungsgehalts auf dein Arbeitslosengeld angerechnet wird.
  • Bei einer schulischen Umschulung in einer Bildungseinrichtung gibt es keine Ausbildungsvergütung, dafür übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Umschulungskosten. Und das Wichtigste: Du erhältst während der gesamten Umschulung dein Arbeitslosengeld weiter – auch wenn diese zwei Jahre oder länger dauert.

Hier sind die Bedingungen, mit denen du eine Chance auf eine geförderte Umschulung hast:

  • Du hast eine abgeschlossene Ausbildung.
  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Deinen alten Beruf kannst du nicht mehr ausüben, etwa weil es keine Arbeitsplätze mehr gibt oder weil gesundheitliche Gründe dich daran hindern. 
  • Der Umschulungsberuf wird auf dem Arbeitsmarkt gesucht und sorgt dafür, dass du wieder eine sozialversicherungspflichtige Stelle antreten kannst.

Noch viel mehr hilfreiche Infos zum Thema Umschulung findest du in unseren Ratgebern zum Thema:

Deine Umschulung mit der Agentur für Arbeit

Lohnt sich eine Umschulung? So findest du es heraus

Geförderte IT-Umschulung für deinen Quereinstieg

Wusstest du, dass dein Arbeitslosengeldanspruch sich sogar verlängert?

Ja genau, du bekommst nicht nur weiterhin Arbeitslosengeld während deiner geförderten Weiterbildung, sondern es greift auch noch die 2:1-Minderungsregel – zu deinen Gunsten. Denn während einer geförderten Weiterbildung läuft dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur mit halber Geschwindigkeit ab.

Was bedeutet das konkret?

  • Für je 2 Tage Weiterbildung mit ALG-Bezug wird nur 1 Tag von deinem ursprünglichen Anspruch abgezogen.
  • Deine Bezugsdauer schrumpft also nur halb so schnell.

Beispiel: Deine Weiterbildung dauert 6 Monate (180 Tage). Normalerweise würde sich dein Anspruch um 180 Tage verringern. Mit der Förderung, etwa durch den Bildungsgutschein, verkürzt er sich aber nur um 90 Tage.

Zusätzliche Absicherungen:

  • Mindestrestanspruch: Wenn dein Anspruch unter 90 Tage sinkt, wird er nicht weiter gekürzt.
  • Verlängerung bei langen Maßnahmen: Nach einer mindestens sechsmonatigen Weiterbildung verlängert sich dein Anspruch einmalig auf 90 Tage, auch wenn du vorher weniger übrig hattest. So ist sichergestellt, dass du nach der Weiterbildung noch Zeit hast, einen Job zu finden, ohne gleich in einen finanziellen Engpass zu kommen. 

Nach der Weiterbildung oder Umschulung. Wie geht es weiter?

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Was wird bei einer geförderten Weiterbildung noch übernommen?

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit nicht nur die Lehrgangskosten, sondern kann dich auch hier unterstützen:

  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte.
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei auswärtigen Maßnahmen.
  • Kinderbetreuungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Prüfungsgebühren und Arbeitsmaterial.
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung).

Die Agentur für Arbeit hat alle Fakten zum Thema in diesem Merkblatt zusammengefasst: Förderung der beruflichen Weiterbildung. 

Goodies für Lernwillige: Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie.

Monatliches Weiterbildungsgeld.

Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung (z. B. mit IHK-Abschluss) erhältst du zusätzlich zum Arbeitslosengeld 150 monatlich als Weiterbildungsgeld. Das gilt sowohl für ALG- als auch für Bürgergeld-Empfänger:innen.

Weiterbildungsprämien.

Für bestandene Prüfungen gibt es außerdem einen Motivationsschub:

  • 1.000 bei bestandener Zwischenprüfung.
  • 1.500 bei bestandener Abschlussprüfung.

Dein Erfolgsplan: So überzeugst du die Agentur für Arbeit.

Das klingt alles ziemlich gut, oder? Wichtig ist aber für dich zu wissen: Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist eine sogenannte „Kann-Leistung“ – es besteht kein Rechtsanspruch. Kommst du also aus einem gefragten Job, kann es gut sein, dass deine beratende Person bei der Arbeitsagentur dich erstmal zum fleißigen Bewerben auffordert. Allerdings ist die Arbeitswelt durch Digitalisierung, Globalisierung und die zunehmende Nutzung KI-basierter Anwendungen stark im Wandel.

Bist du also überzeugt, eine Weiterbildung würde deine Chancen auf dem Jobmarkt erheblich steigern, kann gute Vorbereitung einen Unterschied machen. Wie du dich auf deinen ersten Gesprächstermin (oder auch einen Folgetermin mit Absagen auf deine Bewerbungen unter dem Arm) bei der Agentur für Arbeit vorbereiten kannst? Das liest du in unserem Ratgeber zum Thema: Tipps für dein Gespräch bei der Arbeitsagentur.

Wie läuft’s bei selbst bezahlten Weiterbildungen?

Du hast dir einen tollen Kurs gesucht und kannst ihn selbst bezahlen. Das ist natürlich eine komfortable Situation, die du unbedingt nutzen solltest. Ob die Arbeitsagentur dir dann aber noch mit Arbeitslosengeld unter die Arme greift, hängt von diesen Faktoren ab: 

  • Die Maßnahme wurde vorher mit der Agentur für Arbeit abgestimmt.
  • Du bist bereit, die Weiterbildung abzubrechen, falls sich eine Beschäftigungsmöglichkeit ergibt.
  • Die Weiterbildung verbessert deine Vermittlungschancen nachweislich.

Hier wäre also auch Verhandlungsgeschick und glasklare Kommunikation gefragt. In den meisten Fällen ist ein Bildungsgutschein jedoch der bessere Weg.

Fazit: Nutze deine Chance auf Weiterbildung.

Eine Weiterbildung oder Umschulung während des Arbeitslosengeldbezugs ist eine fantastische Möglichkeit, deine berufliche Zukunft zu gestalten. Mit der finanziellen Absicherung durch das Arbeitslosengeld, zusätzlichen Förderungen und attraktiven Prämien kannst du dich voll auf deine Qualifizierung konzentrieren. Die ersten Schritte sind gründliche Recherche, bei Bedarf unverbindliche Beratungsgespräche mit Bildungsanbietern und ein Termin bei deiner Agentur für Arbeit. Nutze deine Arbeitslosigkeit als Sprungbrett in deine berufliche Zukunft.