Arbeitslosigkeit

Arbeitslos und krank – welche Unterstützung steht mir zu?


Frau sitzt verschnupft vor dem Laptop und putzt sich die Nase.

Wirst du während deiner Arbeitslosigkeit krank, musst du dir keine Sorgen machen, denn erstmal ändert sich an deiner finanziellen Unterstützung nichts. Wichtig ist aber, dass du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit krankmeldest. Dies ist deine Pflicht, denn du stehst während deiner Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Außerdem weiß deine Beratungsperson damit auch, dass du nicht zu etwaigen Terminen kommen kannst.

So meldest du deine Arbeitsunfähigkeit an die Agentur für Arbeit.

Zwar können seit dem 1. Januar 2024 die Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen direkt an die Arbeitsagentur übermittelt werden – melden musst du dich aber dennoch.

Du hast drei Möglichkeiten, die Arbeitsagentur zu informieren:

  • Online auf der Homepage der Arbeitsagentur über deinen Account oder über die BA-mobil App.
  • Telefonisch unter der Nummer, die du auf der Homepage der Arbeitsagentur findest.
  • Per Post, indem du deine Papierbescheinigung an die Agentur für Arbeit sendest.

Es gibt Ausnahmen für die elektronische Übermittlung, in diesen Fällen gilt nur die Papierform. Die Bescheinigung sollte innerhalb von drei Kalendertagen bei der Agentur liegen:

  • Du bist privat krankenversichert.
  • Dein Kind ist krankgeschrieben und muss von dir betreut werden.
  • Deine Krankschreibung hat eine Ärzt:in im Ausland oder eine Ärzt:in ohne Kassenzulassung auf eigene Rechnung erstellt.

Übrigens: Nimmst du während der Arbeitslosigkeit an einer Weiterbildung teil und wirst krank, gehört auch die Information deines Bildungsanbieters zum Pflichtprogramm. Bildungsträger erhalten die Kosten für deinen Kurs von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und sind verpflichtet, die Anwesenheit der Teilnehmenden nachzuhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Krankheit.

Erkrankst du, während du Arbeitslosengeld beziehst, bekommst du dieses auch weiterhin überwiesen, bis zu sechs Wochen lang. Bist du länger als sechs Wochen lang durchgehend arbeitsunfähig, übernimmt die Krankenkasse – du erhältst dann Krankengeld. Für dich macht das keinen Unterschied, denn der Betrag ist gleich oder kann sogar etwas höher ausfallen. Bis zu 78 Wochen lang kannst du Krankengeld beziehen.

Das Krankengeld beträgt 70 deines letzten Bruttoentgelts und maximal 90 des Nettoentgelts, abzüglich der Beiträge für die Sozialversicherungen. Auch wenn du Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld bekommst, anstatt während einer Festanstellung, gilt diese Berechnung. Dir entstehen also keine Nachteile.

Eine fröhliche Frau mit einem Tablet sitzt entspannt auf dem Boden.

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach Krankengeld?

Dein Arbeitslosengeldanspruch ruht während der Zeit, in der du Krankengeld beziehst, und kann wieder aufgenommen werden, wenn du gesund bist. Sobald du wieder arbeitsfähig bist, meldest du dich umgehend bei der Arbeitsagentur und beantragst erneut Arbeitslosengeld. Als Berechnungsgrundlage dient immer noch dein letztes Gehalt, auch wenn dein Beschäftigungsverhältnis schon viele Wochen zurückliegt.

Was bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitslosengeld?

Endet dein Krankengeldanspruch nach 78 Wochen, während du weiterhin arbeitsunfähig bist, kannst du Erwerbsminderungsrente oder eine Reha-Maßnahme beantragen. Die Bearbeitung deines Antrags kann einige Zeit dauern. Damit du nahtlos versorgt bist und nicht mittellos dastehst, erhältst du auch in dieser Zeit Arbeitslosengeld nach Krankengeld.

Was ist mit Bürgergeld und Krankengeld?

Beziehst du Bürgergeld und wirst krank, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld, erhältst aber auch während der Arbeitsunfähigkeit weiterhin alle Bezüge. Auch als Bürgergeldempfänger:in hast du die Pflicht, die Arbeitsagentur oder dein Jobcenter zu informieren, wie oben beschrieben.

Ist allerdings abzusehen, dass die Krankheit länger als sechs Monate dauert, kann der Bürgergeldanspruch enden und es muss ein Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beim Sozialamt gestellt werden.

Krank während der Arbeitslosigkeit – das kannst du tun.

Achte auf nahtlose und rechtzeitige Kommunikation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und gegebenenfalls deiner Krankenkasse – sie ist das A und O für deine finanzielle Unterstützung. Bist du unsicher, was zu tun ist, lasse dich unbedingt beraten und schiebe das Thema nicht auf.

Du bist übrigens immer krankenversichert – wenn du Arbeitslosengeld beziehst und auch wenn du Krankengeld erhältst. Auch als Bürgergeldempfänger:in übernimmt das Amt deine Krankenversicherungskosten. 

Die einzige Ausnahme: Du bist arbeitslos ohne Leistungsbezug. Das geschieht, wenn dein Arbeitslosengeldanspruch ausgelaufen ist und du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast, weil dein Vermögen oder das deiner Lebenspartner:in zu hoch ist. In diesem Fall musst du dich selbst krankenversichern. 

Arbeitslosengeld einfach erklärt.

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