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Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit nach der Selbstständigkeit: So geht es weiter.


Mann in Hemd recherchiert an Laptop
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Prüfe deine finanzielle Situation: Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Grundsicherung klären, Krankenversicherung informieren.
  • Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos – online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.
  • Beenden oder ruhend stellen: Gewerbe, Steuern, Versicherungen, Verträge und Mitgliedschaften prüfen.
  • Reflektiere deine Fähigkeiten, aktualisiere Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen, nutze Weiterbildungsmöglichkeiten und starte aktiv ins neue Arbeitsleben.

Wenn du darüber nachdenkst, deine Selbstständigkeit zu beenden und ins Angestelltendasein zu wechseln, gibt es ein paar Dinge zu bedenken. Höchstwahrscheinlich wirst du eine Zeit der Arbeitslosigkeit überbrücken müssen und fragst dich daher: Bekomme ich eigentlich Arbeitslosengeld nach der Selbstständigkeit? Oder gibt es Bürgergeld/Grundsicherung für Selbstständige? 

Neben der finanziellen Veränderung kommen auch bürokratische To-dos auf dich zu. Außerdem wird die Veränderung deiner Berufstätigkeit dich auch persönlich beschäftigen: Vielleicht empfindest du das Ende deiner selbstbestimmten Arbeit als Niederlage oder weißt nicht, wie du wieder in den Arbeitsmarkt finden sollst. 

Für alle diese Themen haben wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Antworten zusammengetragen. Inklusive einer Checkliste, die dich bei den ersten Schritten begleitet. Lies weiter, wenn du eine gut überlegte Entscheidung treffen willst, weil du weißt, was zu tun ist und wie du diese Zeit für dich nutzen kannst.

Finanzielle Unterstützung nach der Selbstständigkeit: Was steht dir zu?

Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld (früher ALG I) hast, hängt davon ab, ob du während der Selbstständigkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und das seit mindestens 12 Monaten. Selbstständige und Freiberufler:innen sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Es steht ihnen frei, sofern sie vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss allerdings innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit beantragt werden und starten.

Hast du nicht eingezahlt, so beantragst du direkt Bürgergeld oder Grundsicherung, dazu unten mehr.

Es kann allerdings auch sein, dass du noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus der Zeit VOR deiner selbstständigen Tätigkeit hast. Denn auch wenn du selbstständig bist, gilt die Anwartschaftszeit: Hast du innerhalb der letzten 30 Monate vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate eingezahlt, warst also versicherungspflichtig angestellt, dann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du?

Die Höhe der staatlichen Versicherungsleistung hängt bei (ehemals) Selbstständigen von verschiedenen Faktoren ab. Am besten informierst du dich direkt bei deiner Agentur für Arbeit. Die Bezugsdauer liegt zwischen sechs und 24 Monaten und hängt wiederum von deinem Alter und der Dauer deiner Versicherungszeit ab; ab einem Lebensalter von 50 Jahren verlängert sich die Anspruchsdauer. 

Bürgergeld für Selbstständige.

Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich aktiv um einen Job bemühen. Du kannst es beantragen ...

  • wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast.
  • wenn dein ALG I oder deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit nicht zum Leben reichen.
  • wenn du nach deiner Selbstständigkeit auf Jobsuche bist.
  • nach Ablauf deines ALG-I-Anspruchs.

Beachte: Wenn du Bürgergeld beantragst, wird dein Vermögen und das Einkommen deiner Partner:in einbezogen, wenn ihr zusammenlebt. Außerdem werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 die Bürgergeld-Regeln angepasst. Dies kann auch Themen wie Schonvermögen und Freibeträge betreffen. Informiere dich dazu aktuell bei der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.* Im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung erwartet das Jobcenter von dir:

  • Verfügbarkeit: Du musst für den Arbeitsmarkt verfügbar sein (mindestens 15 Stunden pro Woche).
  • Eigenbemühungen: Aktive Jobsuche und Bewerbungen.
  • Termine: Gespräche bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter sind Pflicht.
  • Mitwirkung: Du nimmst an Maßnahmen teil, die dir angeboten werden.

*Quelle: Agentur für Arbeit – Bürgergeld

Krankenversicherung informieren.

Erhältst du Grundsicherung oder Arbeitslosengeld, so wird deine Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Es kann allerdings sein, dass du dann von der privaten in eine gesetzliche Versicherung wechseln musst. Benachrichtige deine Krankenkasse in jedem Fall, wenn du deine Selbstständigkeit beendest oder pausierst. Denn auch wenn du keinerlei staatliche Unterstützung erhältst, etwa weil du von deinem Ersparten leben kannst, hast du ja weniger oder keine Einnahmen mehr und dein Beitrag kann entsprechend angepasst werden.

Nach der Selbstständigkeit arbeitslos melden – persönlich oder online.

Melde dich als Erstes (und vor allen anderen Meldungen) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und arbeitslos. Wie das geht und was du dafür benötigst, liest du in unserem Ratgeber: Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Die Meldungen kannst du online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit abgeben oder telefonisch. 

Wichtig: Der Tag der Meldung zählt als Beginn deiner Arbeitslosigkeit – je früher, desto besser. 

  • Das empfiehlt sich auch, wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. 
  • Denn die Beratungs- und Vermittlungsleistung der Arbeitsagentur kannst du dennoch in Anspruch nehmen. 
  • Du legst dir ein Profil in der Jobsuche der Arbeitsagentur an und kannst dort von Arbeitgeber:innen gefunden werden. 
  • Das Beste: Du kannst einen Bildungsgutschein beantragen und auf die Kostenübernahme für eine Weiterbildung hoffen. Zwar hast du keinen Rechtsanspruch darauf, aber wenn du belegen kannst, dass dir bestimmte Fachkenntnisse fehlen, um einen Job zu finden, und eine Weiterbildung die Chance auf eine Festanstellung deutlich erhöht, stehen die Chancen gut. Nach deiner Arbeitslosmeldung erhältst du einen Beratungstermin, in dem du alles Weitere klären kannst.

Wichtig zu wissen: Du musst dein Gewerbe oder deine Freiberuflichkeit noch nicht abgemeldet haben, um dich arbeitslos zu melden. Deine Selbstständigkeit kann auch ruhen, dein Gewerbe kannst du ruhend melden. Denn sobald du weniger als 15 Stunden die Woche selbstständig arbeitest, giltst du laut Absatz 3 des § 138 im Dritten Sozialgesetzbuch (SGBIII)* als „beschäftigungslos“ und hast das Recht, dich arbeitslos zu melden. 

*Quelle: Bundesamt für Justiz – Gesetze im Internet

Die finalen Schritte: Gewerbe abmelden und beim Finanzamt melden.

Wie oben erwähnt, kannst du dein Gewerbe oder die Freiberuflichkeit auch ruhen lassen, wenn die Aufträge ausbleiben oder du aus anderen Gründen gerade nicht arbeiten kannst oder willst. Bist du jedoch fest entschlossen, diese Phase deines Lebens abzuschließen, dann gilt es, die zuständigen Behörden zu informieren:

Als Gewerbetreibende:r bist du verpflichtet, dein Gewerbe abzumelden. Zuständig ist dein lokales Gewerbeamt. Höchstwahrscheinlich ist die Abmeldung online möglich, du findest ein entsprechendes Formular auf der Website der entsprechenden Behörde. Das Gewerbeamt informiert normalerweise das zuständige Finanzamt, die Berufskammer oder die Berufsgenossenschaft. Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst du dies aber auch selbst machen. 

Bist du freiberuflich tätig und möchtest diese Tätigkeit beenden, genügt es, das zuständige Finanzamt zu informieren. Das geht auch mit einem formlosen Schreiben oder über das ELSTER-Portal. Du solltest außerdem eine Herabsetzung deiner regelmäßigen Steuervorauszahlungen beantragen, da du ja kein Einkommen aus selbstständiger Arbeit mehr haben wirst.

Beachte: Erwägst du ein Insolvenzverfahren, lasse dich unbedingt VOR der Gewerbeabmeldung ausführlich beraten.

Was ist noch zu tun, wenn die Selbstständigkeit endet?

  • Finanzen kalkulieren und Steuerberatung: In jedem Fall lohnend, denn auch der sogenannte Aufgabegewinn am Ende der Selbstständigkeit ist steuerpflichtig. Vermutlich wird das Finanzamt eine abschließende Steuererklärung von dir erwarten.
  • Verschaffe dir einen gründlichen Überblick über Außenstände und offene Posten. Verdrängung ist genau jetzt der größte Fehler, den du machen könntest.
  • Checke deine Mitgliedschaften in Verbänden, Kammern oder Berufsgenossenschaften und kündige sie. 
  • Gleiches gilt für betriebliche Versicherungen, Software-Abos, Leasingverträge oder Website-Hosting.
  • Unser Tipp: Sieh dir am besten Kontoauszüge der letzten Monate Posten für Posten an und überlege genau, welche Verpflichtungen du beenden kannst.
  • Informiere deine Kund:innen. Bleibe in guter Erinnerung, indem du dich für die gute Zusammenarbeit bedankst und möglicherweise eine Kolleg:in empfiehlst. Wer weiß, wann sich eure Wege wieder kreuzen.

Auch wenn es guttut, Dinge abzuschließen und einen Strich unter diese Lebensphase zu ziehen: Denke daran, dass alle geschäftlichen Unterlagen, die als Buchungsgrundlage dienen (Steuerbescheide, Lohnsteuerunterlagen, Bilanzen/Jahresabschlüsse, Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchungsbelege etc.), zehn Jahre lang aufgehoben werden müssen. 

Dein Blick nach vorn nach der Selbstständigkeit.

Eine Frau mit Buch steht draußen vor einem Gebäude.

Uff, das Wichtigste ist geschafft. Du hast alle Meldungen abgegeben. Wenn du dich lange mit der Entscheidung getragen hast, kann dieser Moment auch befreiend wirken: Auf in eine neue Ära. Aber auch die Trauer hat ihren Platz. Trotz Gefühlsachterbahn und Wehmut – sei stolz auf dich. Selbstständig sein ist kein Ponyhof, und du hast dich getraut, gekämpft und alles gegeben. Die Erfahrungen, die du in dieser Zeit gesammelt hast, kann dir niemand mehr nehmen. Unabhängig von deinen Fachkenntnissen verfügst du nun über einen Erfahrungsschatz und wichtige Soft Skills, die in der heutigen Arbeitswelt wichtiger denn je sind.

Mit diesen Fähigkeiten kannst du auch als Arbeitnehmer:in punkten:

  • Unternehmerisches Denken, strategische Kompetenz
  • Selbstorganisation, Eigeninitiative und Zeitmanagement auf Profi-Niveau
  • Kundenorientierung und Kommunikationsstärke
  • Resilienz und Umgang mit Stress
  • Budgetkompetenz
  • Verkaufs- und Akquise-Fähigkeiten
  • Anpassungsfähigkeit und Flexibilität
  • Projektmanagement
  • Netzwerkfähigkeit
  • Digitale Kompetenz
  • Marketingkenntnisse

Nimm dir einen Moment Zeit, um dir deine Fähigkeiten bewusst zu machen und zu überlegen, wo und wie du sie als Nächstes einsetzen willst und kannst. Analysiere, was dir wichtig war, was du gern gemacht hast und was du in der Zeit der Selbstständigkeit gelernt hast. Lies hier, warum Soft Skills so wichtig in der Bewerbung sind.

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, kann auch eine Weiterbildung oder sogar eine Umschulung der nächste Schritt für dich sein. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entstehen dir dafür keine Kosten. Lasse dich gern von uns beraten und entdecke deine Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten.

Bewerben nach der Selbstständigkeit.

  • Aktualisiere deinen Lebenslauf sowohl auf LinkedIn und weiteren Berufsportalen als auch in der Jobsuche der Arbeitsagentur. Gib deiner selbstständigen Tätigkeit einen angemessenen Platz und hebe Fähigkeiten und Erfahrungen hervor, die im angestrebten neuen Job besonders wertvoll sind.
  • Pflege dein berufliches Netzwerk weiter und kommuniziere deine Jobsuche positiv. Hinter jedem Kontakt kann eine Möglichkeit für eine Festanstellung warten.
  • Denke bei der Vorbereitung auf deine Vorstellungsgespräche an mögliche Fragen oder gar Bedenken auf Arbeitgeber:innenseite. Formuliere Gründe für den Wechsel in die Festanstellung und lege den Fokus auf das, was du dem Unternehmen jetzt bietest. Denke daran: Arbeitswelt und Märkte verändern sich rapide. Darauf zu reagieren, wie du es getan hast, ist keine Schwäche, sondern vernünftig und verantwortungsvoll.
  • Bleibe ehrlich und positiv, etwa: „Ich habe mich entschieden, meine Expertise nun in einem Team einzubringen und gemeinsam mit anderen an größeren Zielen zu arbeiten“ oder „Ich möchte meine Energie jetzt voll auf die fachliche Arbeit konzentrieren statt auf Administration und Akquise.“ 
  • Bereite dich auf Gehaltsverhandlungen vor, indem du branchen- und regionaltypische Gehälter recherchierst und bewusst „auf die andere Seite“ wechselst. Hier findest du weitere Tipps für deine Gehaltsverhandlungen
  • Nimm Absagen sportlich und sieh deine ersten Bewerbungsgespräche als Training. Jedes Gespräch ist eine Chance, zu üben und ein Gefühl zu entwickeln, wo es dich hinzieht und worauf du achten kannst. 

Hast du den Eindruck, Bewerbungsabläufe haben sich stark geändert während deiner Selbstständigkeit? 

Dann hilft dir vielleicht ein individuelles Bewerbungscoaching. Mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) vom Jobcenter entstehen für dich keine Kosten. 

Oder du findest Antworten auf deine Fragen in unserem Ratgeber zum Thema Bewerbungen.

Freue dich auf die Vorteile einer Festanstellung.

Sieh deine Veränderung nicht als Niederlage, sondern freue dich stattdessen auf die Vorteile, die in der Festanstellung auf dich warten:

  • Finanzielle Sicherheit: Ein regelmäßiges Gehalt mit sozialer Absicherung: Krankenversicherung, Rentenversicherung, bezahlter Urlaub und Krankheitstage. 
  • Feste Arbeitszeiten: Die Trennung von Berufs- und Privatleben und eine ausgewogene Work-Life-Balance warten auf dich.
  • Fokus auf Inhalte: Als Angestellte:r kannst du dich auf deine Kernkompetenzen konzentrieren, denn um die administrativen Aufgaben kümmern sich die Fachabteilungen.
  • Arbeiten im Team: Du wirst Teil eines Teams und einer Organisation mit Benefits und einer eigenen Kultur. 
  • Und das Beste: Die Organisationsform kannst du dir aussuchen – Start-up oder Konzern, Mittelstand oder Familienbetrieb, Öffentlicher Dienst oder Stiftung? Überlege in Ruhe, was zu dir passt.

Deine Checkliste für die ersten Wochen nach der Selbstständigkeit.

  • Arbeitsuchend und arbeitslos melden – beides ist online möglich.
  • Dokumente zusammenstellen.
  • Gewerbe abmelden oder ruhend melden.
  • Finanzamt benachrichtigen.
  • Krankenkasse informieren.
  • Budgetübersicht und Steuerberatung.
  • Reflexion und Perspektive entwickeln.
  • Erstes Gespräch bei der Agentur für Arbeit, nach Bildungsgutschein fragen.
  • Bewerbungsunterlagen überarbeiten, Lebenslauf aktualisieren, in Branchenportalen teilen.
  • Netzwerk aktivieren und pflegen.
  • Erste Stellenanzeigen sichten.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten recherchieren, Beratung wahrnehmen.
  • Erste Bewerbungen versenden, Bewerbungsgespräche wahrnehmen.

Download Checkliste

Fazit: Nutze das Gelernte und freue dich auf deine neue Rolle.

Alle reden von Transformation – du erlebst sie gerade. Nach dem Auflösen deiner Selbstständigkeit hast du einen Organisationsmarathon hinter dir. Der neue Job als Teil eines Unternehmens wird dich hoffentlich dafür belohnen, denn du bist nicht mehr allein verantwortlich dafür, dass der Laden läuft. Sei nachsichtig mit dir selbst und offen für Neues, dann kann es nur gut werden. Und wer weiß, vielleicht gründest du in einigen Jahren ja wieder.