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Bildung und Förderung

Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b: Hilf Menschen, besser zu leben.


Jobratgeber Bildung Ausbildung zur Betreuungskraft
Das Wichtigste in Kürze:
  • Beruf mit Sinn: Du unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag und schenkst ihnen Aufmerksamkeit und Freude.
  • Schnelle Qualifikation: In nur drei Monaten erwirbst du praxisnahes Wissen, Vorkenntnisse sind nicht nötig.
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Pflegeheime, ambulante Dienste oder Seniorenbüros bieten zahlreiche Chancen.
  • Zukunftssicher: Die Nachfrage nach Betreuungskräften steigt – ein stabiler und erfüllender Job.

Stell dir vor, du hast in wenigen Monaten einen Berufsabschluss und kannst ins Arbeitsleben starten, Geld verdienen und sogar eine sinnvolle und erfüllende Tätigkeit finden. Das ist möglich – mit der Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI .

Wenn du dich gern um Menschen kümmerst, dafür sorgst, dass es ihnen gut geht, und geduldig und einfühlsam bist, kannst du dir in etwa drei Monaten die Fachkenntnisse aneignen, um mit deinen Fähigkeiten das Leben älterer und demenzkranker Menschen zu bereichern.

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI klingt kompliziert mit diesen ganzen Paragrafen? Ist es nicht. Was hinter dieser Berufsbezeichnung steckt, was du lernst und wo du arbeiten kannst – all das erfährst du in diesem Ratgeber. 

Warum werden Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI gebraucht?

Eine zusätzliche Betreuungskraft begleitet einen blinden Mann.

Die Pflege von Menschen erfordert nicht nur Erfahrung und Feingefühl, sondern auch ausreichend Zeit. Die ist häufig ein knappes Gut, und examinierte Pflegefachkräfte können im Alltag oft nicht so auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen eingehen, wie sie es gern würden.

Durch den Fachkräftemangel ist der Zeitplan eng getaktet und viele Pflegende wünschen sich mehr Zeit für die seelische und soziale Betreuung. Hier kommst du ins Spiel und kannst als Betreuungskraft einen wichtigen und sehr geschätzten Beitrag leisten. Du unterstützt das Pflegeteam, in dem du betreuungsbedürftigen Personen direkte Zuwendung gibst.

Durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfahren Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen Wertschätzung. Mit sozialem Austausch ermöglichst du ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und trägst maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden bei.

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Deshalb enthält die Berufsbezeichnung „Betreuungskraft“ so viele Paragrafen.

Das SGB XI ist das elfte Sozialgesetzbuch, es regelt Themen wie Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung, Qualitätsstandards für Pflegeeinrichtungen und die Rechte pflegebedürftiger Menschen. Seit 2017 besagt Paragraf §§ 43b, dass alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung haben, die über die notwendige Versorgung hinausgehen.

Der Paragraf besagt außerdem, dass zusätzliche Betreuungskräfte nicht regelmäßig oder planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich den dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Sprich, deine Aufgabe als zusätzliche Betreuungskraft beinhaltet nicht das Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung oder Ähnliches, sondern du konzentrierst dich ganz auf die persönliche Zuwendung und Ansprache der bedürftigen Menschen.

Weiterbildungen in der Pflege: Du interessierst dich für eine Weiterbildung in der Pflege und möchtest alle Kurs sehen? Dann geht es hier entlang: Alle Weiterbildungen in der Pflege

Was macht eine Betreuungskraft?

Eine fröhliche zusätzliche Betreuungskraft am Telefon

Bei der Betreuung von Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen, körperlichen Beeinträchtigungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ist vor allem der soziale und persönliche Kontakt bedeutsam. Du kümmerst dich also um die Freizeitgestaltung betreuungsbedürftiger Menschen. Mit ihnen zusammen malen, basteln oder backen gehört ebenso zu deinen Aufgaben, wie ein gemeinsamer Spaziergang oder ein Spiel.

Hier eine Übersicht deiner Tätigkeiten als Betreuungskraft:

  • Gespräche führen und Gesellschaft geben:
    • Gespräche führen und zuhören 
    • Gesellschaft leisten 
    • Vorlesen oder gemeinsam Musik hören 
    • Emotionale Unterstützung geben 
  • Menschen aktivieren und beschäftigen:
    • Gedächtnis- und Gesellschaftsspiele 
    • Basteln, Malen, kreative Aktivitäten 
    • Singen oder gemeinsame Gruppenangebote
    • Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz
  • Im Alltag begleiten und Aktivitäten ermöglichen:
    • Spaziergänge begleiten 
    • Begleitung zu Veranstaltungen oder Aktivitäten
    • Unterstützung bei der Tagesstruktur 
    • Förderung sozialer Kontakte zwischen Bewohnern
  • Veränderungen beobachten und an Pflegekräfte weitergeben:
    • Veränderungen im Verhalten oder Wohlbefinden beobachten
    •  Beobachtungen an Pflegefachkräfte weitergeben

Gut zu wissen: Betreuungskräfte übernehmen keine pflegerischen (z. B. Körperpflege) oder medizinischen Tätigkeiten (z. B. Verabreichung von Medikamenten), sondern konzentrieren sich auf Aktivierung, soziale Betreuung und Lebensqualität.

Ein idealer Job zum Wiedereinstieg:

Quereinsteiger:innen oder Wiedereinsteiger:innen nach der Elternzeit sind herzlich willkommen, die Weiterbildung als zusätzliche Betreuungskraft §§ 43b, 53b SGB XI in den Live-Online-Kursen der WBS TRAINING zu absolvieren. Jetzt kostenlos beraten lassen

Unterschied zwischen Betreuungskraft und Pflegehelfer:in.

Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI) Pflegehelfer:in
Begleitet und aktiviert Menschen im Alltag Unterstützt bei Pflege und Betreuung
Führt Gespräche, spielt, liest vor oder macht Spaziergänge Hilft bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Essen
Übernimmt keine pflegerischen Aufgaben Übernimmt einfache pflegerische Aufgaben (Grundpflege)
Unterstützt besonders Menschen mit Demenz Unterstützt alle pflegebedürftigen Menschen
Arbeitet häufig in Pflegeheimen, Tagespflege oder Betreuungseinrichtungen Arbeitet in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ambulanten Pflegediensten
Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI Ausbildung/Weiterbildung oder Kurs in der Pflegehilfe
Die Unterschiede kurz erklärt:
  • Betreuungskräfte kümmern sich vor allem um soziale Betreuung, Aktivierung und Lebensqualität.
  • Pflegehelfer:innen unterstützen zusätzlich bei körperbezogenen Pflegeaufgaben wie Waschen, Anziehen oder Essen.

In diesen Einrichtungen arbeiten Betreuungskräfte.

Mit deinem Abschluss als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI hast du viele Möglichkeiten: Benötigt werden zusätzliche Betreuungskräfte nicht nur in vollstationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch in Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege.

Hier eine Übersicht typischer Arbeitsorte:

  • Pflegeheime oder stationäre Pflegeeinrichtungen  (Einrichtungen, in denen Menschen dauerhaft leben und rund um die Uhr betreut werden)
  • Senioren- und Altenheime (Wohn- und Pflegeeinrichtungen speziell für ältere Menschen)
  • Einrichtungen für Menschen mit Demenz (spezialisierte Wohn- oder Pflegebereiche für Menschen mit Gedächtniserkrankungen)
  • Tagespflegeeinrichtungen (Pflege und Betreuung tagsüber, während die betreuten Personen abends wieder nach Hause gehen)
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen (vorübergehende Pflege für einige Tage oder Wochen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung von Angehörigen)
  • Ambulante Pflegedienste (Pflege- und Betreuungsdienste, die Menschen in ihrer eigenen Wohnung unterstützen)
  • Wohlfahrtsverbände (soziale Organisationen wie Caritas, Diakonie, DRK oder AWO, die Pflege- und Betreuungsangebote anbieten)
  • Häusliche Pflege bei Pflegebedürftigen zu Hause (Betreuung und Aktivierung im eigenen Zuhause der betreuten Person)
  • Betreutes Wohnen/Seniorenresidenzen (Wohnanlagen für ältere Menschen mit optionalen Pflege- und Betreuungsangeboten)
  • Seniorenbüros von Städten oder Gemeinden (kommunale Anlaufstellen, die Angebote und Unterstützung für ältere Menschen organisieren, z. B. als Seniorenbetreuer:in)

Kurz gesagt: Betreuungskräfte arbeiten überall dort, wo ältere oder pflegebedürftige Menschen im Alltag begleitet werden und seelische oder soziale Betreuung benötigen.

Wie läuft eine Ausbildung/Weiterbildung zur Betreuungskraft ab?

Wenn du dich für eine Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft entscheidest, ist dein erster Schritt ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Diese 40 Stunden sind vorgeschrieben, denn so kannst du überprüfen, ob du den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen wirklich professionell erlernen willst. Anschließend startest du deine Weiterbildung bei uns und durchläufst acht Wochen Unterricht und vier Wochen Pflichtpraktikum, in dem du die theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch umsetzen und vertiefen wirst.

Dies sind unter anderem deine Lerninhalte im Unterricht:

  • PC-Anwenderwissen: Grundlagen Microsoft Word, Excel und PowerPoint
  • Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation
  • Grundkenntnisse Krankheitsbilder im Tätigkeitsfeld
  • Lebens- und Alltagsgestaltung Betreuungsbedürftiger
  • Ziele sinnvoller Beschäftigung, Tages- und Wochenstrukturierung
  • Biografisches Arbeiten in der Altenpflege
  • Notfallsituationen im Pflegealltag, Erste-Hilfe-Schein

Wichtige Teilnahmevoraussetzungen für deine Ausbildung/Weiterbildung als Betreuungskraft:

  • Deutschkenntnisse mindestens auf Sprachniveau B1 (ideal B2)
  • Eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über erforderliche Impfungen für den Praxiseinsatz (abhängig von der Einrichtung)
  • Nachweis eines 40-stündigen Orientierungspraktikums oder vergleichbare Erfahrung in der Pflege/Betreuung
Deine Zukunft in der Pflege beginnt hier.

Klicke hier für deinen Kurs zur zusätzlichen Betreuungskraft und informiere dich über passende Fördermöglichkeiten.

Zum Kurs Betreuungskraft §§ 43b, 53b

Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zur Ausbildung als Betreuungskraft:

Für die Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI brauchst du keine Ausbildung im Pflegebereich. Bringst du bereits Kenntnisse in der Pflege mit, ist das sicher ein Vorteil, aber keine Bedingung.

Diese Dinge solltest du aber vorweisen können:

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  • Eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis.
  • Absolvierung eines 40-stündigen Orientierungspraktikums in einer Pflegeeinrichtung.

Darüber hinaus wird dir der Job Freude machen, wenn du grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen hast, gern im Team arbeitest und kommunizierst und die folgenden Eigenschaften mitbringst.

Diese Eigenschaften solltest du mitbringen:

  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit.
  • Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit.
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation.
  • Fantasie, Kreativität und Flexibilität.
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten.
  • Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns.

Als Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI verdienst du mindestens den ab 01.05.2024 neu festgelegten Pflege-Mindestlohn von 15,50 € pro Stunde. Bei Schichtarbeit kommt meist eine entsprechende Schichtzulage hinzu.  Im Rahmen der Pflegereform und politischer Entscheidungen können sich bestimmte Rahmenbedingungen im Pflege- und Gesundheitswesen ändern. Sprich gern mit unseren Expert:innen, um dich zu informieren.

Die Nachfrage nach qualifizierten Betreuungskräften wird zukünftig steigen. Grund dafür ist die demografische Entwicklung; es wird zunehmend mehr ältere Menschen geben. Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsdienstleistungen steigt an und gut ausgebildete Fachkräfte werden überall gebraucht, um auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Menschen einzugehen. Mit der Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI entscheidest du dich für eine sichere berufliche Zukunft.

Die Ausbildung kann je nach Anbieter:in variieren. Meist rechnet man mit einer Dauer von 2 bis 3 Monaten. Bei der WBS TRAINING dauert die Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI rund 2 Monate in Vollzeit. Dabei wird der erste Teil der Weiterbildung online absolviert. Im Anschluss folgt ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor Ort  (ca. 20 Tage). Somit bist du bestens vorbereitet, um im Pflegebereich durchzustarten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft und Alltagsbegleiter:in?

Betreuungskraft und Alltagsbegleiter:innen machen fast das Gleiche: Sie helfen, beschäftigen und begleiten Menschen im Alltag, aber übernehmen keine pflegerischen Aufgaben. 

Der größte Unterschied: Die Betreuungskraft (§§ 43b, 53b) ist ein offizieller Begriff aus dem Gesetz. Wer so arbeitet, muss vorher eine festgelegte Weiterbildung mit Theorie und Praxis machen. Die Alltagsbegleiter:in hingegen ist kein gesetzlich geschützter Berufsname. Die Bezeichnung ist ein allgemeiner Begriff für Menschen, die im Alltag unterstützen.