Ausbildereignungsprüfung

Ausbildereignungsprüfung

Gemäß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen.

Zulassungsvoraussetzung:
keine

Anmerkung: keine für die AdA-Prüfung, damit ist man aber nur zur Ausbildung befähigt. Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung nach §§ 28-30 BBiG

Zertifikat/Titel:
Ausbildereignungsprüfung

Zertifikatsprüfung:

Dauer 180 Minuten schriftlich, maximal 30 Minuten mündlich (maximal 15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und maximal 15 Minuten Fachgespräch)
Schriftlich schriftliche Prüfung
Praktisch Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation + Prüfungsgespräch
Besteherquote Bei der WBS 98 %
Termine je nach IHK oder HWK

Weitere Informationen:
Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung (exemplarisch IHK-Schwaben)

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