Ausbildereignungsprüfung
Ausbildereignungsprüfung
Gemäß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen.
Zulassungsvoraussetzung:
keine
Anmerkung: keine für die AdA-Prüfung, damit ist man aber nur zur Ausbildung befähigt. Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung nach §§ 28-30 BBiG
Zertifikat/Titel:
Ausbildereignungsprüfung
Zertifikatsprüfung:
Dauer | 180 Minuten schriftlich, maximal 30 Minuten mündlich (maximal 15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und maximal 15 Minuten Fachgespräch) |
Schriftlich | schriftliche Prüfung |
Praktisch | Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation + Prüfungsgespräch |
Besteherquote | Bei der WBS 98 % |
Termine | je nach IHK oder HWK |
Weitere Informationen:
Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung (exemplarisch IHK-Schwaben)
11 Seminare gefunden
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