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Weiterbildungsgeld.

  • 150 monatlich zusätzlich
  • Für Grundsicherung- und ALG-I-Empfänger:innen
  • Bei Umschulung oder Berufsabschluss
  • Anrechnungsfrei und sicher gefördert
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Kurz erklärt: Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 € pro Monat und wird bei geförderten, abschlussorientierten Weiterbildungen zusätzlich gezahlt. Der Bonus richtet sich an Empfänger:innen von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung. Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Für das Weiterbildungsgeld muss kein separater Antrag gestellt werden. Das Geld wird automatisch von der Agentur für Arbeit ausgezahlt und von anderen Leistungen nicht abgezogen.

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Fakten zum Weiterbildungsgeld.

Eine Frau bespricht Vertragsunterlagen mit einem Mann.

Seit Juli 2023 gibt es das Weiterbildungsgeld für Teilnehmende einer geförderten beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Gesetzliche Grundlage für die monatliche Prämie ist  §87a im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III)

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Höhe: 150 monatlich
  • Dauer: Für die gesamte Laufzeit deiner Weiterbildung
  • Zielgruppe: Bezieher:innen von Grundsicherung oder ALG I
  • Voraussetzung: Berufsabschlussbezogene Weiterbildung
  • Finanzierung: Agentur für Arbeit 
  • Besonderheit: Anrechnungsfrei und steuerfrei – du bekommst das Geld zusätzlich zum Regelbedarf

 

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf das Weiterbildungsgeld?

Damit du das Weiterbildungsgeld erhältst, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Du beziehst Grundsicherung oder Arbeitslosengeld I.
  • Du nimmst an einer Weiterbildung oder Umschulung teil, die mit einem anerkannten Berufsabschluss endet.
  • Die Maßnahme ist von der Agentur für Arbeit genehmigt und wird gefördert, etwa durch einen Bildungsgutschein.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft deine zuständige Berater:in. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Entscheidung und die Förderung auch für Kund:innen des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit. Im Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Förderung für dich passt und wie du sie beantragen kannst.

Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Laptop während diese sich Notizen macht.

Welche Maßnahmen werden mit Weiterbildungsgeld unterstützt?

Das Weiterbildungsgeld gibt es nicht für kurze Weiterbildungen, in denen du bestehende Kenntnisse ergänzt oder eine neue Software zu nutzen lernst. Was also bedeutet das sperrige Wort “berufsabschlussbezogen”? Im Sozialgesetzbuch III heißt es dazu: Eine Bildungsmaßnahme muss zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. (Deine Qualifizierung kann kürzer sein, wenn der Abschluss gleichwertig ist.)

Diese Maßnahmen werden gefördert:

Diese Maßnahmen werden nicht gefördert:

  • Kurze Weiterbildungen ohne Berufsabschluss
  • Nicht anerkannte Qualifizierungen
  • Maßnahmen ohne Genehmigung durch das Amt

So beantragst du Weiterbildungsgeld in 4 Schritten.

  1. Beratung und Perspektive klären: Sprich mit deiner Berater:in im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit über deine beruflichen Ziele und deine Bereitschaft, einen (neuen) Berufsabschluss zu erwerben. 
    Unser Tipp: Recherchiere gründlich, welche Möglichkeiten es gibt,  lass dich vorab von Bildungsanbietern beraten und achte auf die AZAV-Zulassung der Anbieter.
  2. Weiterbildung genehmigen lassen: Mit einem schriftlichen Bescheid teilt dir die Arbeitsagentur mit, ob deine Förderung genehmigt wurde – meist mit einem Bildungsgutschein.
  3. Weiterbildung starten: Du meldest dich bei deinem Bildungsanbieter und beginnst deine Umschulung oder Weiterbildung. 
  4. Monatlich Weiterbildungsgeld erhalten: Zusammen mit deinem Arbeitslosengeld oder deiner Grundsicherung wird nun automatisch 150 monatlich zusätzlich auf dein Konto überwiesen. Ein extra Antrag ist dafür nicht nötig.

Im Merkblatt der Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer:innen kannst du alle Bedingungen detailliert nachlesen.

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie – was ist der Unterschied?
  • Das Weiterbildungsgeld von monatlich 150 € erhältst du regelmäßig und während der gesamten Dauer deiner Bildungsmaßnahme.
  • Eine Weiterbildungsprämie von 1.000 € wird nach erfolgreicher, gesetzlicher Zwischenprüfung ausgezahlt. 
  • Eine erneute einmalige Prämie von 1.500 € erhältst du nach deiner bestandenen Abschlussprüfung. 
  • Schicke dafür eine Kopie deines jeweiligen Zeugnisses an die Agentur für Arbeit.
Wie stehen deine Chancen auf Weiterbildungsgeld?

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Weiterbildungsgeld.

Laut § 87a SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) bekommen Empfänger:innen von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld monatlich 150 € Weiterbildungsgeld. Vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem Berufsabschluss.

Nein, es wird dir automatisch monatlich überweisen, wenn deine Bildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit genehmigt ist und gefördert wird. Es ist außerdem anrechnungsfrei und mindert nicht deine Zuverdienstgrenze oder aufstockende Leistungen. So steht es auf der Seite der Agentur für Arbeit, abgerufen im September 2026.

Ja, sowohl bei ALG-Bezug als auch, wenn du Grundsicherung erhältst, steht dir Weiterbildungsgeld zu. Entscheidend ist, dass deine Bildungsmaßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Das kann eine Teilqualifizierung, eine Umschulung oder die Vorbereitung auf eine Externenprüfung sein.

Weiterbildung wird nachträglich im Folgemonat für die Teilnahme ausgezahlt. Sollte es also auch im zweiten Monat deiner Bildungsmaßnahme nicht auf deinem Konto erscheinen, obwohl du alle Bedingungen erfüllst, wende dich an deine Beratungsperson bei der Agentur für Arbeit. 

Ja, wenn diese von der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert wird. Eine Umschulung führt zu einem neuen Berufsabschluss und dauert in der Regel mindestens zwei Jahre. Als geförderte Bildungsmaßnahme erfüllt sie also alle Bedingungen für Weiterbildungsgeld. Bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung kannst du außerdem je eine Weiterbildungsprämie von 1.000 € beziehungsweise 1.500 € erhalten.