Seit Juli 2023 gibt es das Weiterbildungsgeld für Teilnehmende einer geförderten beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Gesetzliche Grundlage für die monatliche Prämie ist §87a im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III)
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Höhe: 150 monatlich
- Dauer: Für die gesamte Laufzeit deiner Weiterbildung
- Zielgruppe: Bezieher:innen von Grundsicherung oder ALG I
- Voraussetzung: Berufsabschlussbezogene Weiterbildung
- Finanzierung: Agentur für Arbeit
- Besonderheit: Anrechnungsfrei und steuerfrei – du bekommst das Geld zusätzlich zum Regelbedarf