Praktische Kenntnisprüfung Pflegeberufe

PKP Pflege

550,00 €
(umsatzsteuerbefreit)

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Dauer:
1 Tag
Bildungsart:
Anerkennung Ausländischer Abschlüsse
Lernformat:
Präsenz
Fördermöglichkeiten:

Bildungsgutschein

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Deine ausländische Pflegeausbildung ist in Deutschland nicht gleichwertig anerkannt?
Du hast bereits einen Vorbereitungskurs absolviert und möchtest nun die praktische Kenntnisprüfung ablegen? Dann freuen wir uns auf dich!
Die Kenntnisprüfungen bestehen in der Regel aus 2 Prüfungsteilen (mündlich und praktisch) und orientieren sich an dem regulären Pflegeexamen, wie es für alle deutschen Pflegefachkräfte nach ihrer 3-jährigen Pflegeausbildung vorgeschrieben ist. 
Die Prüfungsthemen und der Prüfungsablauf der Kenntnisprüfungen sind in §§ 45 & 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) geregelt.

Wir melden dich bei der Zentralen Anerkennungsstelle deines Bundeslandes an und stehen dir für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.
Du kannst bei Nichtbestehen der praktischen Kenntnisprüfung diese nur einmal wiederholen. 
Daher ist eine gute Vorbereitung wichtig. Du hast noch keinen Vorbereitungskurs absolviert? Hier findest du die nächsten Termine.

Die praktische Kenntnisprüfung wird in einem der folgenden Pflegesettings abgenommen:
 

  • stationäre Akutpflege
  • stationäre Langzeitpflege 
  • ambulante Akut-/ Langzeitpflege

    Die genauen Vorgaben sind in deinem Feststellungsbescheid beschrieben. Unsere Pflegepädagogen prüfen diese Anforderungen und stimmen mit dir und deinem Arbeitgeber den genauen Prüfungsablauf ab und melden deine Prüfung entsprechend an.

    Dein Ergebnis wird dir sofort nach dem Prüfgespräch mitgeteilt. 
    Solltest du die Prüfung beim 1. Versuch nicht bestehen, kannst du die Mündliche Kenntnisprüfung noch ein 2. Mal wiederholen.

Die Kenntnisprüfung ist eine Möglichkeit die Gleichwertigkeit deiner ausländischen Berufsausbildung zu erreichen und erfolgreich als anerkannte Pflegefachkraft deine Karriere in Deutschland zu starten.

Arbeitslose oder Arbeitssuchende, Personen ohne Berufsabschluss, Akademiker:innen/Studienaussteiger:innen, Berufsrückkehrer:innen, Migrant:innen, Berufserfahrene, Arbeitnehmer:innen/Privatzahler:innen/ Berufstätige, Hochschulzugangsberechtigte

Du hast deine ausländische Pflegeausbildung bereits bei einer zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht und hast einen Feststellungsbescheid (früher auch Zwischen- oder Defizitbescheid genannt) bekommen.
Wir benötigen von dir:
 

  • eine Kopie dieses Bescheides
  • deinen aktuellen Wohnort/Wohnadresse
  • deinen aktuellen Arbeitgeber
  • den Nachweis deiner Sprachkompetenzen mindestens Deutsch B1, besser Deutsch B2 (GER)
    Hinweis: Je nach Bundesland sind bestimmte Anforderungen an die Deutschkenntnisse Bedingung für die Anmeldung zur Kenntnisprüfung!

Teilzeit

Die praktische Kenntnisprüfung findet in der Regel an deinem Arbeitsort statt.

Deine Anerkennung ist erfolgreich beendet. Du startest als anerkannte Pflegfachkraft deine eigene Karriere im deutschen Gesundheitswesen und trägst einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen bei.

Ein Mann mit einem Tablet in der Hand und eine Frau mit verschränkten Armen stehen vor einer Wand mit Post-It-Zetteln.
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