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Weiterbildung während Kurzarbeit.

Das ist dein bester Weg aus der Krise.

Porträt eines souverän gekleideten Mannes mit blonden Haaren, der freundlich in die Kamera lächelt.

Kurzarbeit und Weiterbildung: Gemeinsam durch die Krise – strategisch und gefördert.

Steht dein Unternehmen vor einem vorübergehenden Arbeitsausfall? Dann nutze die Zeit der Kurzarbeit und qualifiziere deine Fachkräfte weiter. Profitiere dabei von bis zu 100  Lohnkosten-Erstattung vom Staat. So kannst du Krisen als Wachstumschancen sehen und gestärkt aus ihnen herausgehen.

So nutzt du die Kurzarbeit-Phase ideal:

Ein Mann und eine Frau sitzen in einem Meetingraum und besprechen Unterlagen.
  • Fachkräfte halten: Du sicherst Know-how und vermeidest kostspielige Neueinstellungen nach der Krise.
  • Kompetenzen ausbauen: Nutze reduzierte Arbeitszeiten gezielt für Digitalisierung, Automatisierung oder neue Geschäftsmodelle.
  • Staatliche Förderung nutzen: Je nach Unternehmensgröße können Lehrgangskosten bis zu 100 übernommen werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge reduzieren: Bei geförderter Weiterbildung ist eine anteilige Erstattung möglich.

Mache die Kurzarbeit zum Gamechanger: Weiterbildung während der Kurzarbeit ist kein Notinstrument, sondern ein strategisches HR-Werkzeug. Insbesondere in Zeiten der Transformation mit Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung wird die Schulung von Mitarbeitenden zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Jetzt bis zu 100 % Lohnkosten-Erstattung vom Staat sichern.

Mit Förderungen wie dem Qualifizierungschancengesetz oder dem Qualifizierungsgeld kannst du deine Mitarbeitenden während der Kurzarbeit weiterbilden und bis zu 100 % Förderung erhalten. Kostenlos beraten lassen

Was Unternehmen bei Kurzarbeit und Weiterbildung beachten sollten.

Nicht jede Weiterbildung während Kurzarbeit ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen, Zielsetzung und Abstimmung mit der Agentur für Arbeit.

Geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit.

Förderfähig sind in der Regel:

  • AZAV-zertifizierte Maßnahmen
  • Qualifizierungen mit nachhaltigem Kompetenzaufbau
  • Weiterbildungen, die über eine reine Arbeitsplatzanpassung hinausgehen

Gefördert werden können:

  • Lehrgangskosten (bis zu 100)
  • anteilige Lohnkosten
  • Sozialversicherungsbeiträge

Die konkrete Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und Maßnahme ab.

Ungeförderte Weiterbildung während Kurzarbeit.

Auch ohne Förderung ist Weiterbildung möglich:

  • Die Teilnahme erfolgt freiwillig
  • Arbeitgeber:in trägt die Kosten
  • Kurzarbeitergeld bleibt grundsätzlich bestehen

Diese Variante eignet sich besonders für interne oder kurzfristige Qualifizierungen.

Wichtig:
  • Weiterbildung ist auch bei „Kurzarbeit null“ möglich.
  • Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeberservice ist empfehlenswert.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser einzubeziehen.
Investiere in die Zukunft deines Unternehmens.

Erfahre, welche Möglichkeiten dir die Kombination aus Kurzarbeit und Weiterbildung bietet und sichere dir bis zu 75 % Förderung. Unsere Expert:innen beraten dich kostenlos und unverbindlich.

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Investition in die Zukunft: Qualifizierung in Kurzarbeit sichert Know-how und Arbeitsplätze.

Weiterbildung Chance Kurzarbeit Video abspielen: Geförderte Weiterbildung während Kurzarbeit: Gestärkt aus der Krise durchstarten 💪– Kunden berichten

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Krisenbedingte Kurzarbeit ist ein Einschnitt. Doch sie bietet auch die Chance, Kompetenzen gezielt auszubauen.

  • Halte eingearbeitete Fachkräfte.
  • Stärke digitale und fachliche Kompetenzen.
  • Nutze staatliche Förderung strategisch.
  • Setze auf flexible Live-Online-Weiterbildung.

Wie Unternehmen die Kombination aus Kurzarbeit und Weiterbildung erfolgreich umgesetzt haben, zeigen unsere Kund:innenberichte im Video.

Gerade in unsicheren Zeiten sind gute Impulse entscheidend.

Wenn sich Rahmenbedingungen verändern, braucht es Orientierung und die richtigen nächsten Schritte.

Mit unserem Newsletter für Unternehmen erhältst du regelmäßig Einblicke, Praxisbeispiele und aktuelle Entwicklungen rund um Weiterbildung, Förderung und Personalentwicklung.

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Beliebte Kurse für Kurzarbeit und Weiterbildung.

  • Top Kurs
    Ein Mann im Homeoffice arbeitet an seinem Laptop und schaut auf sein Smartphone.
    Modern Workplace: Digital arbeiten im Beruf.

    "Modern Workplace" ist modulare Trainingsmethode zum Erwerb fachübergreifende Qualifikationen wie Zeitmanagement, Networking und Körpersprache, die in der modernen Arbeitswelt zu den Schlüsselqualifikationen gehören.

  • Top Kurs
    Eine Frau telefoniert mit Headset und schaut dabei auf einen Computerbildschirm.
    Berufliches Englisch mit individuellem Einstieg.

    Optimiere dein Leistungsprofil und bringe deine Englischkenntnisse auf das nächste Level! Unser Sprachkurs bietet dir ein ganzheitliches und flexibles Lernabenteuer, unabhängig davon, ob du Anfänger:in bist oder bereits gute bis sehr gute Englischkenntnisse hast.

  • Top Kurs
    Zwei gut gelaunte Frauen sitzen gemeinsam an einem Tisch vor ihren Laptops.
    Microsoft Office 365 individuell.

    Werde zur M365-Fachkraft! Wir zeigen dir alles, was du über MS Teams, Word, Excel und PowerPoint wissen musst. Du sammelst praktische Erfahrungen und lernst, wie du diese Anwendungen professionell nutzen kannst. Du bestimmst selbst, welche Inhalte du vertiefen möchtest, und baust so gezielt deine Kompetenzen aus.

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Live-Online Vollzeit Teilzeit 121 Tage Inhouse-Schulung möglich
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Gut zu wissen: Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Eine Frau und ein Mann mit Laptop lachen fröhlich.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe in schwierigen Zeiten: Du kannst Kurzarbeitergeld krisenbedingt unter vereinfachten Bedingungen beantragen.

  • Weniger Bürokratie: Die Zugangsvoraussetzungen wurden deutlich vereinfacht. So können bereits ab der 10. Mitarbeiter:in (statt bisher 30) und ab dem 10. Tag des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld beantragt werden. Auch Unternehmen, die Leiharbeit vermitteln, können Kurzarbeitergeld beantragen.
  • Schnelle Auszahlung: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld schnell und unkompliziert aus.
  • Kein negativer Arbeitszeitsaldo erforderlich: Der Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes ist aktuell nicht notwendig.

Weitere Informationen zu Kurzarbeit findest du hier:

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
Aktuelle Fragen und Antworten des BMAS

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit.

Kurzarbeit bedeutet, dass Arbeitnehmende in reduziertem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen. Die Regelarbeitszeit wird verkürzt, die Zahl der Angestellten jedoch weitgehend beibehalten. Die Höchstdauer der Kurzarbeit ist gesetzlich geregelt, grundsätzlich beträgt sie 12 Monate.

„Kurzarbeit null“ bedeutet, dass der Arbeitsausfall 100 beträgt. Die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit, also vollständig, eingestellt.

Die Zeit, in der Kurzarbeitergeld gezahlt wurde, zählt wie die „normale“ Beschäftigungszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Zeit fließt, wie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, zur Ermittlung der Anspruchsdauer ein.

So kannst du Kurzarbeitergeld in zwei Schritten beantragen:

  1. Zeige den Arbeitsausfall an: Du oder die Betriebsvertretung zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit (BA) an. Zuständig ist der Standort der BA im Bezirk deines Firmensitzes. Du errechnest das Kurzarbeitergeld und zahlst es an die Beschäftigten aus.
  2. Stelle einen Antrag auf Erstattung: Du stellst einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von dir verauslagten Kurzarbeitergeldes. Zuständig ist die BA im Bezirk deiner Lohnabrechnungsstelle. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist genau festgelegt: Arbeitnehmer:innen erhalten entweder 60 (Angestellte ohne Kind) oder 67 (Arbeitnehmer:innen, die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben) des pauschalierten Nettoentgelts.

Kurzarbeitergeld ist eine von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Ausgleichszahlung, die bei Kurzarbeit das reduzierte Arbeitsentgelt aufstockt. Die wichtigsten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind:

  • Es liegt ein Arbeitsausfall vor, der mit einem Verdienstausfall einhergeht.
  • Es sind die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  • Die Anzeige erfolgte form- und fristgerecht.

Liegt ein Tarifvertrag vor, regelt dieser sowohl die Voraussetzungen als auch die notwendigen Fristen, um die Kurzarbeit anzukündigen. Gesetzlich gibt es keine genauen Vorgaben, wie lang die Ankündigungsfrist sein muss – sie soll jedoch ausreichend Zeit bieten, dass die Arbeitnehmer:in sich auf den reduzierten Lohn einstellen kann. Eine gängige Frist sind 15 Tage.

Bei einer zu späten Ankündigung kann die Kurzarbeit rechtswidrig sein. Klagen Angestellte, muss die volle Vergütung bezahlt werden. Hast du die Kurzarbeit fristgerecht angekündigt, muss die Bundesagentur für Arbeit informiert werden. Dafür gibt es verschiedene Formulare, die grundlegende Daten zu deinem Unternehmen abfragen.

Die Agentur für Arbeit zahlt die Leistung ab Beginn des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit angezeigt wird. Den Antrag auf Leistung musst du innerhalb von drei Monaten ab dem Monat einbringen, für den gezahlt werden soll. Am Ende der Bezugsdauer wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die nachträglich zu einer Korrektur des Kurzarbeitergeldes führen kann.

Unterschieden werden drei Arten des Kurzarbeitergeldes:

  1. Transferkurzarbeitergeld wird bezahlt, um Entlassungen bei betrieblichen Umstrukturierungen zu vermeiden.
  2. Saison-Kurzarbeitergeld ist vor allem für die Bau- und Baunebengewerbe relevant, wenn die Witterungsbedingungen das Arbeiten unmöglich machen.
  3. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann für maximal 12 Monate bei unvorhersehbaren Ereignissen oder problematischen Wirtschaftslagen gezahlt werden.

Das Unternehmen beantragt die Weiterbildung während Kurzarbeit beim zuständigen Arbeitgeberservice. Dort wird das Unternehmen auch über die weiteren Schritte beraten. 

Als Beschäftigte:r mit einem Wunsch nach Weiterbildung nimm bitte Kontakt mit deiner Arbeitgeber:in auf.

Ja. Weiterbildung ist während Kurzarbeit ausdrücklich zulässig und politisch gewünscht. Sie soll Unternehmen helfen, Krisenzeiten produktiv zu nutzen und Beschäftigte langfristig zu sichern.

Gefördert werden unter anderem:

  • Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • anteilige Lohnkosten
  • Sozialversicherungsbeiträge

Voraussetzung ist in der Regel eine AZAV-zertifizierte Maßnahme.

Ja. Auch bei vollständigem Arbeitsausfall („Kurzarbeit null“) können Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen – gefördert oder ungefördert.

Ja. Die Teilnahme an einer Weiterbildung während Kurzarbeit ist grundsätzlich freiwillig, sofern keine anderslautende Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besteht.

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Ausführliche Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung.