Was ist Bildungsurlaub und wie bekomme ich Bildungsurlaub?
- Was ist Bildungsurlaub eigentlich?
- Wie viel Tage beträgt der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Was sind die Voraussetzungen für Bildungsurlaub?
- Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
- Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern.
- Alle Tipps zum Bildungsurlaub zusammengefasst.
- Fazit: Bildungsurlaub beantragen lohnt sich.
Mit einem Bildungsurlaub zeigst du dein Interesse daran, dich fortzubilden. Dadurch wirst du als Arbeitskraft für deine Arbeitgeber:innen noch wertvoller. In diesem Artikel erfährst du, was Bildungsurlaub ist, und wer welchen Anspruch darauf hat. Du erfährst außerdem in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deinen Bildungsurlaub beantragst, worauf du dabei achten solltest, und welche Voraussetzungen du für einen Bildungsurlaub erfüllen musst.
Was ist Bildungsurlaub eigentlich?
Bildungsurlaub dient der beruflichen, der allgemeinen oder der politischen Weiterbildung. Im Jahr 1974 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zu einem bezahlten Bildungsurlaub von 5 Tagen im Jahr. In dieser Zeit wirst du von der Arbeit freigestellt und bekommst weiterhin das volle Gehalt. Gebühren für Kurse, Lehrmittel, Fahrtkosten und Unterkunft zahlst du selbst. Einige Arbeitgeber:innen lassen jedoch über eine Übernahme oder teilweise Übernahme der Kosten mit sich reden.
Nun ist in Deutschland die Bildung Ländersache. Darum unterscheiden sich die Regelungen zum Beispiel für die Anspruchsdauer je nach Bundesland. In Bayern und in Sachsen gibt es gar keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Wie viel Tage beträgt der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub?
Wie schon erwähnt, unterscheidet sich der Anspruch auf Bildungsurlaub von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern hast du Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. In einzelnen Bundesländern sind es wahlweise 5 Tage im Jahr oder alle zwei Jahre 10 Tage Bildungsurlaub. Oder es wird von vornherein alle zwei Jahre ein Bildungsurlaub von 10 Tagen gewährt.
Mit 6 Tagen pro Jahr oder 12 Tagen in zwei Jahren bietet nur das Saarland einen Tag mehr pro Jahr. Während es, wie erwähnt, in Bayern und in Sachsen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Dennoch kann es sein, dass auch deine Arbeitgeber:in in Bayern oder in Sachsen deine Weiterbildung fördert. Qualifizierte Arbeitskräfte sind schließlich auch im Interesse des Arbeitgebenden. Wenn du dich für eine Weiterbildung interessierst, sprich einfach mit deinem oder deiner Vorgesetzten darüber.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Ganz einfach: Alle festangestellten Arbeitnehmer:innen, die nicht in Bayern oder Sachsen arbeiten, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub und können einen Bildungsurlaub beantragen. Sie müssen nur einige einfache Bedingungen erfüllen. Ob du einen Anspruch auf den ausgewählten Bildungsurlaub hast, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Was sind die Voraussetzungen für Bildungsurlaub?
- Richtiger Status: Du bist Arbeitnehmer:in.
- Richtiges Bundesland: Du arbeitest in einem Bundesland, das den Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich festschreibt. Das sind alle, außer Bayern und Sachsen.
- Richtige Weiterbildung: Du willst dich in einem dieser Themen weiterbilden: Gesellschaftspolitik, Arbeitswelt oder Ehrenamt.
- Anerkannte Bildungsmaßnahme: Du entscheidest dich für eine anerkannte Weiterbildung.
- Richtige Dauer: Informiere dich, wie viele Tage Bildungsurlaub dir in deinem Bundesland zustehen. Und ob du jährlich oder alle zwei Jahre Anspruch hast.
Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Einen Bildungsurlaub kannst du recht einfach beantragen. Es gibt keine festgelegte Form, wohl aber Fristen, die du einhalten musst.
Schritt 1: Informationen sammeln
Im ersten Schritt solltest du dich darüber informieren, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten. Folgende Fragen helfen dabei:
- Wie viele Tage Bildungsurlaub werden in deinem Bundesland gewährt?
- Welche Abgabefristen gelten für dein Bundesland? Das können 4, 6 oder 8 Wochen sein.
- Musst du in deinem Bundesland mindestens 6 Monate zum Betrieb gehören?
Schritt 2: Termin für den Bildungsurlaub wählen
Entscheide dich für einen Termin, der zu den Arbeitsabläufen in deinem Betrieb und zu den Urlaubsplänen deiner Kolleg:innen passt.
Schritt 3: Für eine anerkannte Weiterbildung entscheiden
Bei der Wahl deiner Weiterbildung solltest du darauf achten, dass es sich um eine anerkannte Weiterbildung handelt. Die Anbieter geben dir gern vorab Auskunft darüber. Oder lies die Kursbeschreibung. Auch darin sollte stehen, ob dieser Lehrgang als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Schritt 4: Antrag auf Bildungsurlaub stellen
Zusammen mit einem formlosen Antragsschreiben reichst du diese Unterlagen ein:
- Termin für die Weiterbildung
- Anmeldebescheinigung der Weiterbildungsstätte
- Anerkennungsbescheid des Anbieters der Weiterbildung
Deine Arbeitgeber:in prüft nun deinen Antrag und wird dich über die Entscheidung informieren. Sollte es Einwände gegen deinen Bildungsurlaub geben, solltest du eine schriftliche Begründung einfordern. Dann kannst du die Ablehnung vom Betriebsrat oder anwaltlich prüfen lassen. Wurde dein Antrag genehmigt, reichst du als letzten Schritt nach dem Kurs deine Teilnahmebestätigung ein.
Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern.
Bundesland | Anspruchsdauer | Rechtsgrundlage | Besonderheiten |
Baden-Württemberg | 5 Arbeitstage | https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit | Der Anspruch verringert sich bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche. Auszubildende und Studierende haben Anspruch auf 5 Tage während der kompletten Ausbildung oder Studium. |
Bayern | keine gesetzliche Grundlage | keine gesetzliche Grundlage | keine gesetzliche Grundlage |
Berlin | 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BiZGBErahmen | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Brandenburg | 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwbg | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Bremen | 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-bildungszeitgesetz-brembzg-vom-18-dezember-1974-105314?template=20_gp_ifg_meta_detail_d | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Hamburg | 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BiUrlGHArahmen | Der Anspruch erhöht sich bei mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche auf 12 Tage für zwei Jahre. Beschäftigte können den Anspruch bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf das nächste Kalenderjahr übertragen. |
Hessen | 5 Arbeitstage | https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BiUrlGHE1998V7P1 | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. Beschäftigte können den Anspruch bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf das nächste Kalenderjahr übertragen. |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Arbeitstage | https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BiFreistGMV2013rahmen | Der Anspruch verringert sich bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche. Auszubildende und Studierende haben Anspruch auf 5 Tage während der kompletten Ausbildung oder Studium. |
Niedersachsen | 5 Arbeitstage bzw. 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.aewb-nds.de/fileadmin/content/%C3%9Cbertrag/Bildungs_und_Sonderurlaub/NBildUG.PDF | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Nordrhein-Westfalen | 5 Arbeitstage bzw. 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.mkw.nrw/sites/default/files/media/document/file/arbeitnehmerweiterbildungsgesetz1.pdf | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Rheinland-Pfalz | 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BiFreistGRPV4P1 | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Saarland | 6 Arbeitstage bzw. 12 Arbeitstage in zwei Jahren | https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-BiFreistGSL2010rahmen | Ausnahmen sind für das Nachholen von Bildungsabschlüssen bzw. für die ersten beiden Jahre nach der Elternzeit vorgesehen. |
Sachsen | keine gesetzliche Grundlage | keine gesetzliche Grundlage | keine gesetzliche Grundlage |
Sachsen-Anhalt | 5 Arbeitstage bzw. 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BiFreistGSTV4P9 | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Schleswig-Holstein | 5 Arbeitstage bzw. 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-WeitBiGSHrahmen | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Thüringen | 5 Arbeitstage bzw. 10 Arbeitstage in zwei Jahren | https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BiFreistGTHpP13 | Der Anspruch verringert oder erhöht sich bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstagen pro Woche. |
Alle Tipps zum Bildungsurlaub zusammengefasst.
Fazit: Bildungsurlaub beantragen lohnt sich.
Nicht nur zwischen unterschiedlichen Anstellungen oder einer beruflichen Neuorientierung lohnt sich eine Weiterbildung. Innerhalb des Bildungsurlaubs kannst du dich für deinen aktuellen Job und deine Arbeitgeber:innen und natürlich auch für dich selbst weiter qualifizieren.
Nutze deine Chance, prüfe deinen Anspruch und stelle einen Antrag!