IHK Prüfung - Mit Vorbereitungskurs zum Zertifikat

Kammerprüfungen (IHK)

Die Berufliche Bildung ist ein Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und steht für hochwertige Bildungsabschlüsse und qualifizierte Fachkräfte. Für die kaufmännischen und gewerblichen (nicht-handwerklichen) Berufe stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) als zuständige Stellen die hohen und bundeseinheitlichen Standards bei der Organisation und Durchführung der Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung sicher.

Externenprüfungen (IHK)
Umschulungen (IHK)
Aufstiegsfortbildungen (IHK)

Externenprüfungen (IHK)

Ohne Berufsabschluss, aber mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung besteht die Möglichkeit als „Externer“ nach §45, Abs. 2 BBiG zu einer IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden und einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Zu dieser Prüfung wird zugelassen,

  • wer mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Regelausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, entsprechenden Ausbildungsberuf.
  • wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen kann, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In diesem Fall kann vom Nachweis der Mindestzeit ganz oder teilweise abgesehen werden.

Als langjähriger Kooperationspartner der Industrie- und Handelskammern bereitet Sie WBS TRAINING umfassend und zielgerichtet auf Ihre öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung vor der IHK in folgenden Bereichen vor:

Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK)
Fachkraft für Lagerlogistik (IHK)
Fachlagerist/-in (IHK)
Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IHK)

Zulassungsvoraussetzungen:

Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss bei der zuständigen IHK beantragt werden.

Dauer Die Prüfungsordnung und Informationen zum Prüfungsablauf werden während der Qualifizierung ausgehändigt.
Umfang schriftlich, praktisch/mündlich
Prüfungsort Die Prüfung wird ausschließlich von der IHK abgenommen.
Termine Die Termine für die Abschlussprüfung sind bundeseinheitlich festgesetzt. Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich vor der Industrie- und Handelskammer statt.

Umschulungen (IHK)

Eine Umschulung soll nach §1, Abs. 5 BBiG zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Umschulung im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich endet mit einer Prüfung vor der IHK oder HWK und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen,

  • wer die Umschulungszeit zurückgelegt hat,
  • wer vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat,
  • wessen Umschulungsverhältnis in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse eingetragen ist.

Als langjähriger Kooperationspartner der IHK und HWK bereitet Sie WBS TRAINING umfassend und zielgerichtet auf Ihre öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung in folgenden Bereichen vor:

Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung (IHK)
Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK)
Mediengestalter/-in Digital und Print (IHK)
Immobilienkaufmann/-frau (IHK)
Industriekaufmann/-frau (IHK)
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (IHK)
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (IHK) - Teilzeit
Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK/HWK)
Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK/HWK) - Teilzeit
Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung (IHK)
Kaufmann/-frau im E-Commerce (IHK)
Personaldienstleistungskaufmann/-frau (IHK)

Weitere Zertifizierungen:

Umschulung - Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in (Lagus)

Zulassungsvoraussetzungen:

Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss bei der zuständigen IHK oder HWK beantragt werden.

Dauer Die Prüfungsordnung und Informationen zum Prüfungsablauf werden während der Qualifizierung ausgehändigt.
Umfang schriftlich, praktisch/mündlich
Prüfungsort Die Prüfung wird ausschließlich von der zuständigen IHK oder HWK abgenommen.
Termine Die Termine für die schriftlichen Abschlussprüfung sind bundeseinheitlich festgesetzt. Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich vor der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer statt.

Aufstiegsfortbildungen (IHK)

Eine Aufstiegsfortbildung bietet Personen, die ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert und praktische Berufserfahrung erworben haben, die Möglichkeit den nächsten Karriereschritt zu gehen. Dazu hat die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) das dreistufige System der "Aufstiegsfortbildung" entwickelt. Hierbei entspricht der Abschluss als Fachwirt/Fachkaufmann auf zweiter Ebene im EQR dem Kompetenzniveau des Bachelors. Diese Höhere Berufsbildung (Aufstiegsfortbildung) schließt mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor der IHK ab. Zur IHK-Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren und mindestens drei Jahren Berufspraxis,
  • oder einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss 
  • oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

WBS TRAINING als langjähriger Kooperationspartner der Industrie- und Handelskammern bereitet Sie umfassend und zielgerichtet auf Ihre öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung vor der IHK in folgenden Bereichen vor:

Aus- und Weiterbildungspädagoge / Aus- und Weiterbildungspädagogin (IHK)
Bilanzbuchhalter/-in (IHK)
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Fachwirt/-in Güterverkehr und Logistik (IHK)
Handelsfachwirt/-in (IHK)
Industriefachwirt/-in (IHK)
Personalfachkaufmann/-frau (IHK)
Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Zulassungsvoraussetzungen:

Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss bei der zuständigen IHK beantragt werden.

Dauer Die Prüfungsordnung und Informationen zum Prüfungsablauf werden während der Qualifizierung ausgehändigt.
Umfang schriftlich, praktisch/mündlich
Prüfungsort Die Prüfung wird ausschließlich von der IHK abgenommen.
Termine Die Termine für die Abschlussprüfung sind bundeseinheitlich festgesetzt. Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich vor der Industrie- und Handelskammer statt.

Der IHK-Notenschlüssel: Übersicht mit allen Punkten und Schulnoten.

Damit es fair bei den IHK-Prüfungen zugeht, hilft der IHK-Notenschlüssel dabei, Prüfungsergebnisse einheitlich bewertbar und vergleichbar zu machen. Welche Punkte welcher Note im Notenschlüssel entsprechen, haben wir in unserem Jobratgeber-Beitrag > Den IHK Notenschlüssel verstehen übersichtlich in einer Tabelle dargestellt. Wieso ein schlechtes Zeugnis nicht gleich eine schlechte Gesamtleistung bedeutet, wird ebenfalls anschaulich erklärt.