Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld nach der Elternzeit.


Frau steht entspannt mit Kaffeetasse am Laptop im Home Office

Die Geburt eines Kindes verändert alles und der Job oder die Jobsuche treten erst einmal in den Hintergrund. Auf den Mutterschutz folgt meist die Elternzeit, die pro Kind bis zu drei Jahre betragen kann. Eine lange Zeit, in der sich nicht nur zu Hause viel entwickelt – auch in der Arbeitswelt kann alles anders sein, wenn junge Eltern wieder in den Job starten wollen. 

Dazu kommt, dass sich das Elterndasein nicht wirklich planen lässt; möglicherweise fühlst du dich noch gar nicht in der Lage wieder zu arbeiten oder findest keine Kinderbetreuung, kurz: Der Wiedereinstieg in den Job oder die Bewerbung als Mutter oder Vater kann sich schwierig gestalten, und es kann sein, dass du nach der Elternzeit arbeitslos bist. Jetzt stellt sich dir die Frage, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?

Wenn du vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, also im Rahmen einer Festanstellung Sozialabgaben gezahlt hast, kannst du dich jetzt arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Die Agentur für Arbeit setzt allerdings voraus, dass du dich um einen neuen Job bemühst. Genauer: Du solltest dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen, also in der Lage und bereit sein, eine versicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen und bei der Arbeitssuche mit der Arbeitsagentur kooperieren.

Weitere Voraussetzung: Du erfüllst die Anwartschaft. Bedeutet: in den vergangenen 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung hast du mindestens 12 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt. Das kann im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Versicherung während der Selbstständigkeit geschehen sein.

Gilt Elternzeit als Anwartschaft?

Während der Elternzeit beziehst du Elterngeld und zahlst keine Sozialabgaben. Dennoch gilt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes als Anwartschaft. Bis zu drei Jahre darfst du also bei deinem Kind sein und hast dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du direkt vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. 

Um aber bei einer Elternzeit, die länger als drei Jahre dauert, die Anwartschaft zu erfüllen, kannst du dich freiwillig weiter versichern und einen Pauschalbetrag zahlen. Das gibt dir die Sicherheit, nach einer besonders langen Elternzeit auf jeden Fall Arbeitslosengeld beziehen zu können. Lasse dich dazu rechtzeitig bei der Arbeitsagentur beraten.

Gibt es auch Arbeitslosengeld während der Elternzeit?

Ja, auch das ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du bist bereit, eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden, aber nicht mehr als 32 Stunden pro Woche aufzunehmen. Überschreitet deine Wochenarbeitszeit 32 Stunden, erlischt dein Elterngeldanspruch.
  • Deine bisherige Arbeitgeber:in bietet dir diese Möglichkeit der Teilzeitarbeit nicht an.
  • Du erfüllst die oben beschriebenen Grundvoraussetzungen für das ALG.

Außerdem musst du wissen, dass das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet wird, du kannst nur maximal 300 Elterngeld zusätzlich zum ALG erhalten.

Bürgergeld nach der Elternzeit.

Eine Frau im Homeoffice mit ihrem Baby auf dem Arm sitzt vor ihrem Laptop.

Erfüllst du die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld nicht, weil du vor Beginn der Elternzeit arbeitslos und auf Jobsuche warst – also nicht versicherungspflichtig angestellt – hast du die Möglichkeit, Bürgergeld für dich und dein Kind zu beantragen. Dabei wird allerdings dein Vermögen geprüft und wenn du in einer Partnerschaft lebst, auch das Einkommen anderer Personen in deinem Haushalt. Wenn deine Partner:in über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann es sein, dass du kein Bürgergeld bekommst. 

Lässt sich Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit vermeiden?

Sofern du deinen alten Job gerne gemacht hast, steht einer Wiederaufnahme deiner Arbeit erst mal nichts im Wege: Mit dem Ende deiner Elternzeit hat dein Arbeitsvertrag wieder seine Gültigkeit. Arbeitslosigkeit lässt sich durchaus vermeiden; deine Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dir nach der Elternzeit wieder eine nach Art und Umfang vergleichbare Stelle anzubieten. Das bedeutet allerdings nicht, dass du ein Recht auf deinen alten Job hast, sondern nur, dass du die Möglichkeit erhältst, gleich viel zu arbeiten und verdienen, wie vor der Elternzeit.

Um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden und deinen Wiedereinstieg angenehm zu gestalten, empfiehlt es sich, die Kommunikation mit deinen Vorgesetzten zu suchen und zu pflegen. Melde dich rechtzeitig, informiere alle, die es betrifft, über deine Planung und vor allem: Sprich mit deinen Vorgesetzten beizeiten über eine Anpassung deiner Arbeitszeit, falls du nicht gleich wieder mit deiner alten Stundenzahl einsteigen möchtest. Einen besonderen Anspruch darauf hast du nicht.

Kündigung nach der Elternzeit.

Lassen sich partout keine Kompromisse finden, oder hat sich der Betrieb in deiner Abwesenheit zu stark gewandelt, kann es zur Kündigung kommen. Denn mit dem Ende der Elternzeit endet auch der besondere Kündigungsschutz, der allgemeine Kündigungsschutz bleibt bestehen. 

  • Ideal für dich ist die Kündigung seitens des Unternehmens, denn so hast du sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Kündigst du selbst oder handelt ihr einen Aufhebungsvertrag aus, solltest du mit einer Sperrfrist rechnen, bevor dein Arbeitslosengeldanspruch beginnt. Lies dazu unbedingt unseren Ratgeber Sperrzeit Arbeitslosengeld: Das musst du beachten.
  • Denke daran, dich fristgemäß bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Alles darüber liest du hier: Arbeitslos melden: Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

Wie nutzt du Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit für dich?

Eine Kündigung ist im ersten Moment selten angenehm, kann aber dennoch den Beginn einer neuen Ära markieren und sich rückblickend als positiv erweisen. Lasse nicht den Kopf hängen, sondern sieh die verlängerte Arbeitspause als Chance. Die Arbeitswelt verändert sich zu deinen Gunsten: Remote Work und Homeoffice werden immer selbstverständlicher. Möglicherweise hast du ohnehin schon über eine berufliche Neuorientierung nachgedacht, hast eine Idee für die Selbstständigkeit oder bist neugierig auf eine Weiterbildung. Als ALG-Empfänger:in solltest du dich auf dein Gespräch mit der Arbeitsvermittler:in deshalb durch Recherche vorbereiten und gezielt nach einem Bildungsgutschein fragen. Argumentiere klug, warum eine Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Welche Skills möchtest du dir aneignen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten sind jetzt gefragter als noch vor deiner Elternzeit? Am besten hast du auch schon Bildungsanbieter und exemplarische Stellenausschreibungen recherchiert und sicherst dir so eine geförderte Weiterbildung.

Tipp: Bist du durch die intensive Zeit mit deinem Kind bisher nicht so recht zum Nachdenken gekommen? Als Einstieg in die Zukunftsrecherche eignen sich die Tools der Arbeitsagentur sehr gut: Lies hier, wie NewPlan und MeinNOW funktionieren. Und schon ist dein nächster Karriereschritt in Sichtweite!