Arbeitslosigkeit

Das Bürgergeld heißt bald Grundsicherung.


Junge Frau mit langen Haaren sitzt auf dem Sofa und schaut auf ihr Tablet.

Schon wieder ein neuer Name für die finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit? Ja, du hast richtig gelesen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende wird das Bürgergeld demnächst heißen. Der neue Name soll vermutlich symbolisieren, dass es sich um eine vorübergehende Leistung handelt. Natürlich sind mit dem neuen Titel auch einige Anpassungen verbunden – was sich voraussichtlich ändert, warum und was das für dich bedeuten kann, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Grundsicherung soll schneller zum Job führen.

Gleich vorab: Wirklich drastische Änderungen gibt es bis auf Weiteres nicht – in den Medien ist von kosmetischen Anpassungen die Rede. Das Ziel der Überarbeitung ist laut Bundesregierung mehr Fairness und eine gesteigerte Wirtschaftskraft in Deutschland.

Konkret sollen Menschen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden, persönliche Vermittlungshindernisse abgebaut und Missbrauch gestoppt werden. Die guten Nachrichten: Dafür soll immerhin auch persönliche Beratung und Betreuung für jede:n Arbeitssuchende:n garantiert werden, wofür Agentur für Arbeit und Jobcenter mehr Geld zur Verfügung haben sollen.

Warum schon wieder Änderungen bei der Grundsicherung?

Schauen wir kurz zurück: Anfang des Jahres 2023 führte die Ampel-Regierung das Bürgergeld ein, es löste das Arbeitslosengeld II ab. Die auch als Hartz IV bekannte Sozialleistung war von Sozialverbänden stark kritisiert worden, da sie dem wachsenden Fachkräftemangel immer weniger gerecht wurde: Damals hatte Jobaufnahme im Zweifel Priorität vor Weiterbildung.

Das Bürgergeld gab der Qualifizierung durch Weiterbildung einen größeren Stellenwert, als sie es während der Hartz-IV-Ära hatte. Der sogenannte Vermittlungsvorrang aus dieser Zeit ist derzeit wieder im Gespräch.

Gut abgesichert: Die Sozialleistung, ganz gleich unter welchem Namen, soll damals wie heute die Menschen bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen, die ihn nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Alles über das Bürgergeld liest du in unserem Ratgeber „Bürgergeld stärkt deine Weiterbildung“.

Was sich wirklich ändert beim Bürgergeld auf dem Weg zur Grundsicherung?

Bereits im Herbst 2024 debattierte die Ampel-Koalition über eine Reform des Bürgergeldes, da sich Deutschlands wirtschaftliche Lage verändert hatte. Die neue Regierungskoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2025 im Februar aus Union und SPD formierte, wird die Regeln rund um das Bürgergeld nun anpassen, so steht es im Koalitionsvertrag. Was ändert sich also wirklich?

Die Höhe des Bürgergeldes bleibt.

Die Bürgergeld-Regelsätze wurden zwar zum Jahresbeginn 2025 nicht erhöht – man spricht von einer Nullrunde. Sie werden aber wohl auch nicht gesenkt. Die Art wie sie berechnet werden, soll sich ändern, wird für die Empfänger:innen aber wahrscheinlich keine Nachteile bringen. Konkret soll der Wandel vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung …

  • Anreize zur Jobaufnahme stärken. Im Gespräch ist eine Anschubfinanzierung für Menschen, die einen neuen Job finden und länger als 12 Monate ausüben.
  • Die Mitwirkungspflichten erhöhen. Bereits jetzt sind Bürgergeldempfänger:innen verpflichtet, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen und das auch nachzuweisen. Die Sanktionen bei Verweigerung angebotener Stellen oder Nichterscheinen zum Termin sollen drastischer werden und schneller greifen.
  • Schwarzarbeit bekämpfen. Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden sollen miteinander vernetzt werden, der Datenaustausch wird Missbrauch von Sozialleistungen verhindern.
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So wird die Grundsicherung im Koalitionsvertrag erwähnt.

Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um. Rechte und Pflichten müssen für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie bei diesen Bemühungen, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.

Aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.

Konkrete Pläne für die neue Grundsicherung.

Im April 2025 bleibt abzuwarten, welche Änderungen konkret Einzug in das Sozialgesetzbuch II finden. Diese Maßnahmen sind bisher angedacht:

  • Die Arbeitsagenturen sollen über mehr Geld für eine intensivere Betreuung und Beratung von Arbeitssuchenden verfügen können.
  • Die Karenzzeit, in der angespartes Vermögen bis zu einer Höhe von 40.000 nicht angetastet werden muss, soll wegfallen oder verkürzt werden. Stattdessen soll die Höhe der geschützten Ersparnisse sich nach dem Lebensalter richten.
  • Die akzeptable Zeit für den Arbeitsweg pro Tag soll von zweieinhalb auf drei Stunden angehoben werden – ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden täglich.
  • Eine komplette Kürzung der Leistungen wird zwar angedroht, wenn jemand wiederholt seine Mitwirkung verweigert und angebotene Stellen nicht annehmen will. In der Realität wird es eine so extreme Sanktion aber wohl nicht oder äußerst selten geben, da sie dem Grundgesetz widerspricht, also kaum rechtssicher durchsetzbar wäre.
  • Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 in Deutschland ankommen, erhalten kein Bürgergeld mehr. Sie erhalten voraussichtlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Geflüchtete Menschen sollen durch Praktika schneller in den Arbeitsmarkt integriert und ihnen soll der Zugang zu Zeitarbeitsfirmen erleichtert werden.

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Was bedeuten die Anpassungen für dich?

Solange du dich an die Regeln der Agentur für Arbeit hältst, zuverlässig zu deinen Beratungsterminen erscheinst und dich durch Bewerbungen um einen neuen Job bemühst, bekommst du weiterhin deinen Regelsatz ausgezahlt. Es ändert sich also nichts, wenn du dich kooperativ verhältst.

Dass du keiner Schwarzarbeit nachgehst und eine dir angebotene Weiterbildung ablehnst, versteht sich wahrscheinlich von selbst. Im Gegenteil, den Service, den dir die Arbeitsagentur oder dein Jobcenter bieten, willst du sicher voll ausnutzen und jedes Beratungsangebot annehmen.

Solltest du von einem Vermittlungshindernis betroffen sein, wie es in der Amtssprache heißt, also etwa gesundheitlich beeinträchtigt sein oder eine Person pflegen, dann kommuniziere das frühzeitig und deutlich, damit du auch bei diesen Themen Unterstützung bekommst. Kannst du tatsächlich einmal einen Termin nicht wahrnehmen, informiere rechtzeitig deine Beratungsperson und stimme direkt einen neuen Termin ab. So verhinderst du, dass ein falscher Eindruck entsteht und Sanktionen überhaupt zum Thema werden.