- Bürgergeld wird Grundsicherung: Neuer Name, gleiche Unterstützung – Ziel ist mehr Fairness und schnellere Rückkehr in Jobs.
- Mehr Beratung, mehr Pflichten: Jobcenter sollen intensiver betreuen, dafür steigen Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
- Gut informiert bleiben: Vermögensgrenzen, Arbeitswegzeiten und Regeln ändern sich vermutlich im Frühjahr 2026 – wer kooperiert, bleibt abgesichert.
Schon wieder ein neuer Name für die finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit? Ja, du hast richtig gelesen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende wird das Bürgergeld demnächst heißen. Gleich vorab: Die Regelsätze bleiben gleich und wer kooperiert, erlebt keine drastischen Änderungen. So sieht es der Gesetzentwurf im Dezember 2026 vor. Das Ziel der Überarbeitung ist laut Bundesregierung mehr Fairness und eine gesteigerte Wirtschaftskraft in Deutschland. Was sich voraussichtlich ändert, warum und was das für dich bedeuten kann, haben wir hier zusammengefasst.
Wann wird Bürgergeld zur Grundsicherung?
Im Dezember 2025 hat das Kabinett seinen Gesetzentwurf zum Thema Grundsicherung vorgelegt; das Ziel: Menschen sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden, persönliche Vermittlungshindernisse abgebaut und Missbrauch gestoppt werden. Alle Medien berichteten zu der umstrittenen Entscheidung mit unterschiedlichen Interpretationen und Stimmungen. Bevor aber Gerüchte entstehen, sehen wir uns doch in Ruhe die Fakten an.
Wichtig zu wissen: Noch hat das bestehende Bürgergeld-Gesetz seine Gültigkeit.*
- Der Entwurf für die Änderungen am Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) liegt vor.
- Dieser wird nun im Parlament debattiert und abgestimmt, danach im Bundesrat, schließlich wird er vom Bundespräsidenten unterschrieben.
- Das kann einige Wochen oder Monate dauern. Vermutlich wird die neue Grundsicherung im Frühjahr 2026 gesetzlich geregelt sein.
*Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bürgergeld-Gesetz.
Was sich wirklich ändert, wenn Bürgergeld Grundsicherung wird.
Bereits die Ampel-Koalition debattierte über eine Reform des Bürgergeldes, da sich Deutschlands wirtschaftliche Lage verändert hatte. Die neue Regierungskoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2025 im Februar aus Union und SPD formierte, wird die Regeln rund um die Grundsicherung nun anpassen. Was ändert sich also wirklich, sobald eine Gesetzesänderung vollzogen ist?
Der Beschluss des Kabinetts* fasst die Änderungen so zusammen:
„Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, soll daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund sollen Rechte und Pflichten verbindlicher und Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitwirken, spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter gestärkt werden, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln.“
Die Höhe des Bürgergeldes bleibt.
Die Bürgergeld-Regelsätze wurden zwar zum Jahresbeginn 2025 nicht erhöht – man spricht von einer Nullrunde. Sie werden aber voraussichtlich auch nicht gesenkt. Konkret soll der Wandel vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung …
- Die Mitwirkungspflichten erhöhen. Bereits jetzt sind Bürgergeldempfänger:innen verpflichtet, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen und das auch nachzuweisen. Die Sanktionen bei Verweigerung sollen drastischer werden. Wer zu Terminen oder Maßnahmen wiederholt nicht erscheint, muss mit Leistungskürzung rechnen.
- Schwarzarbeit bekämpfen. Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden sollen miteinander vernetzt werden, der Datenaustausch wird Missbrauch von Sozialleistungen verhindern.
- Karenzzeiten abschaffen. Derzeit gibt es sogenannte Schonfristen für persönliches Vermögen; es muss nicht sofort für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden. Das wird sich im neuen Gesetz ändern; die Höhe des Schonvermögens wird an das Lebensalter gekoppelt.
Perspektive: Währende die Regelsätze für Sozialleistungen gleich bleiben, steigt der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto.
Was bedeuten die Anpassungen für dich?
Solange du dich an die Regeln der Agentur für Arbeit hältst, zuverlässig zu deinen Beratungsterminen erscheinst und dich durch Bewerbungen um einen neuen Job bemühst, bekommst du weiterhin deinen Regelsatz ausgezahlt. Deine finanzielle Unterstützung besteht also, solange du dich kooperativ verhältst.
Dass du keiner Schwarzarbeit nachgehst und eine dir angebotene Weiterbildung ablehnst, versteht sich wahrscheinlich von selbst. Im Gegenteil, den Service, den dir die Arbeitsagentur oder dein Jobcenter bieten, solltest du voll ausnutzen und jedes Beratungsangebot annehmen.
Solltest du von einem Vermittlungshindernis betroffen sein, wie es in der Amtssprache heißt, also etwa gesundheitlich beeinträchtigt sein oder eine Person pflegen, dann kommuniziere das frühzeitig und deutlich, damit du auch bei diesen Themen Unterstützung bekommst. Kannst du tatsächlich einmal einen Termin nicht wahrnehmen, informiere rechtzeitig deine Beratungsperson und stimme direkt einen neuen Termin ab. So verhinderst du, dass ein falscher Eindruck entsteht und Sanktionen überhaupt zum Thema werden.
So wurde die Grundsicherung im Koalitionsvertrag erwähnt.
Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um. Rechte und Pflichten müssen für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie bei diesen Bemühungen, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.
Pläne für die neue Grundsicherung.
Im Dezember 2025 ist abzusehen, welche Änderungen konkret Einzug in das Sozialgesetzbuch II finden. Die Richtung ist klar: „Der Kooperationsplan wird weiterentwickelt und soll individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten. Wirken Arbeitssuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern weiterhin unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aber nicht nach, soll sie verbindlicher werden.“
Diese Maßnahmen sind beschlossen:
Grundsätzlich wird wieder der Vermittlungsvorrang gelten, so war es auch vor dem Bürgergeld. Es wird also geprüft, ob eine zügige Vermittlung in einen Job machbar ist. Erst wenn die Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht.
- Die Karenzzeit, in der angespartes Vermögen bis zu einer Höhe von 40.000 nicht angetastet werden muss, soll wegfallen. Die Höhe der geschützten Ersparnisse wird sich nach dem Lebensalter richten.
- Eine komplette Kürzung der Leistungen kann umgesetzt werden, wenn ein Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter drei Mal nicht wahrgenommen wurde. Dabei wird die Miete weiterhin direkt an die Vermieter:in übermittelt. Außerdem kann der Regelbedarf direkt um 30 Prozent gemindert werden, wenn Fördermaßnahmen abgebrochen oder keine Bewerbungen nachgewiesen werden.
Diese Gruppen sollen gezielt unterstützt werden.
- Junge Menschen: Zwar wird der Vermittlungsvorrang besonders für unter 30-Jährige gelten. Allerdings sollen Jugendliche in komplexen persönlichen Lebenslagen auch umfassender beraten und unterstützt werden. Die Jugendberufsagenturen sollen gestärkt werden. Damit erkennt das Kabinett an, dass eine abgeschlossene berufliche Ausbildung Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig vermeiden kann.
- Eltern: Menschen, die kleine Kinder betreuen, sollen frühzeitig beraten, gefördert und bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Schon nach der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes können Eingliederungsmaßnahmen für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wirksam werden. Bislang galt das ab dem dritten Lebensjahr des Kindes.
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Sie sollen gezielter unterstützt werden und im Sinne einer ganzheitlichen präventiven Eingliederungsstrategie beraten werden. In der Erklärung der Bundesregierung heißt es: „Damit Sanktionen nicht die Falschen treffen, soll es für Familien und Menschen mit psychischen Erkrankungen umfassende Schutzmechanismen geben: etwa Härtefallprüfungen.“
Du bist arbeitssuchend und möchtest in einem neuen Job durchstarten? Dann informiere dich jetzt kostenlos über passende Weiterbildungen.
Alle Weiterbildungen ansehenFazit: Halte dich an die Regeln, dann kannst du nur gewinnen.
Ob „Bürgergeld“ oder „Grundsicherung für Arbeitslose und Arbeitssuchende“, es handelt sich um eine Sozialleistung nach SGB II. Ihr Zweck: Menschen bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen, wenn sie ihn nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Die Leistung ist steuerfinanziert, sprich: die Allgemeinheit kommt dafür auf. Dass die Auszahlung an Regeln gebunden ist, ist also verständlich.
Hältst du dich an die Regeln, erscheinst also zu Terminen und setzt dich aktiv dafür ein, einen neuen Job zu finden, so kannst du nur gewinnen:
- Du bekommst Beratung.
- Wenn nötig, erhältst du besondere Hilfe bei gesundheitlichen Einschränkungen.
- Wenn klar ist, dass eine Weiterbildung deine Chance auf einen Job deutlich erhöht, erhältst du einen Bildungsgutschein.
- Sollte deine persönliche Situation dich belasten oder du länger ohne Arbeit sein, kann auch ein AVGS helfen: Ein Gutschein für Maßnahmen wie etwa ein persönliches Coaching oder ein Bewerbungstraining.
Dass die Regeln bei Regierungswechseln angepasst werden, ist normal, ebenso wie die öffentliche Diskussion darüber. Beides gehört zu einer funktionierenden Demokratie. Grundsätzlich kannst du dich aber nach wie vor auf staatliche Unterstützung verlassen, wenn du sie dringend brauchst. Und solltest du einmal einen Termin nicht einhalten können, drohen nicht gleich Sanktionen. Du informierst deine Beratungsperson rechtzeitig und ihr findet eine Alternative.