Arbeitslos melden: Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

- Wann muss ich mich arbeitslos und arbeitssuchend melden?
- Soll ich mich vorübergehend arbeitslos melden?
- Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos?
- Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?
- Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
- Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
- Muss ich ALG oder Bürgergeld beantragen?
- Wird persönliches Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
- Gibt es Arbeitslosengeld für EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten?
- Habe ich nach einer Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Habe ich mit einer Krankmeldung Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wie läuft das Gespräch mit der Arbeitsvermittler:in ab?
- Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?
- Welche Chancen bieten Digitalisierung und Arbeiten 4.0?
- Mehr Tipps und Videos zum Thema Arbeitslosigkeit.
Dein Ratgeber mit Tipps, was jetzt zu tun ist.
Droht dir der Verlust deines Arbeitsplatzes oder bist du kürzlich arbeitslos geworden? Don't panic. Wenn dir die Situation, plötzlich ohne Job dazustehen, Unsicherheit oder Existenzangst bereitet, lies weiter. Damit du einen kühlen Kopf bewahrst, die richtigen Schritte gehst und das Beste aus der Situation für dich rausholst, gibt es hier Tipps.
„Wo muss ich mich arbeitslos melden, geht das auch online? Wo beantrage ich Arbeitslosgengeld?“ Diese und weitere entscheidende Fragen haben wir hier für dich beantwortet. So findest du sicher den Weg von A wie arbeitssuchend melden bis Z wie Zukunft planen. Mit einer Weiterbildung und einem neuen Karriereschritt zum Beispiel.
Das solltest du jetzt unbedingt als Erstes tun: Deine Kommunikation mit der Agentur für Arbeit, etwa deine Arbeitslosmeldung, kann online erfolgen. Willst du diesen Service nutzen, legst du dir zuerst ein Konto bzw. Profil auf der Website der Arbeitsagentur an. Der Zugang funktioniert aus Sicherheitsgründen nur per Multi-Faktor-Authentifikation (MFA): Du musst dich auf zwei unterschiedlichen Wegen authentifizieren. Lege dein Konto rechtzeitig an und mache dich mit diesem Vorgang vertraut, installiere etwa eine Authentifizierungsapp auf deinem Handy oder lege einen anderen Weg fest.
Wann muss ich mich arbeitslos und arbeitssuchend melden?
Beide Meldungen sind wichtig – die eine ersetzt nicht die andere. Du solltest dich also sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos melden, wenn du die Unterstützung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchtest. Aber von Anfang an:
1. Arbeitssuchend melden: online oder telefonisch
Sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, meldest du dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend. Um deinen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, solltest du dich also nach Erhalt der Kündigung sofort melden. Sofort heißt: innerhalb von drei Tagen. Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, der nicht verlängert wird, meldest du dich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Warum so früh? Du kannst dann online einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit buchen und deinen Lebenslauf digital übermitteln. So bekommst du möglichst früh Unterstützung bei der Stellensuche.
Deine Arbeitssuchendmeldung kannst du bequem online über die Website der Arbeitsagentur einreichen. Dazu legst du dir dort ein Konto an und meldest dich an, du brauchst also einen ruhigen Moment dazu. Alternativ erreichst du die Bundesagentur für Arbeit telefonisch unter 0800 455 55 00 (gebührenfrei). Selbstverständlich kannst du dich auch schriftlich arbeitssuchend melden, du adressierst dein Schreiben an deine nächstgelegene Agentur für Arbeit.
2. Arbeitslos melden: online oder persönlich, spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.
Ja, du kannst dich seit Januar 2022 auch online arbeitslos melden. Denke unbedingt daran, dies spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung zu erledigen, auch dann, wenn du dich bereits arbeitssuchend gemeldet hast. Damit deine Meldung termingerecht klappt, nun zur entscheidenden Frage: Was brauche ich, um mich online arbeitslos zu melden? Du musst dich nämlich für diese Vorgang online ausweisen. Dafür muss die Online-Funktion deines Ausweises freigeschaltet sein. Hast du eine ausländische Staatsbürgerschaft, kannst du diese Dokumente nutzen:
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte)
- Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes (nach eIDAS-Verordnung)
Funktioniert die Arbeitslosmeldung online nicht, führt dein Weg direkt zu deiner zuständigen Arbeitsagentur, denn die einzige Alternative zur Online-Arbeitslosmeldung ist persönlich. Du findest die passende Agentur über die Dienststellen-Suche .
Tipp: Du kannst dich bereits drei Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend UND arbeitslos melden – also beide Meldungen gleichzeitig vornehmen. So gehst du sicher, dass du die Arbeitslosmeldung nicht vergisst und dir finanzielle Nachteile entstehen.
Soll ich mich vorübergehend arbeitslos melden?
Auch, wenn du nur vorübergehend arbeitslos bist, solltest du dich arbeitslos melden. Vorübergehende Arbeitslosigkeit tritt oft ein, wenn der Job gewechselt wird. Dann sind viele Arbeitnehmer:innen für eine begrenzte Zeit beschäftigungslos. Du meldest dich genau wie oben beschrieben. So bist du während dieser Zeit auch sozialversichert. Achtung: Wenn du selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens eine Sperrzeit über 12 Wochen. Dann erhältst du während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos?
Was ist der Unterschied zwischen „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“?
Die beiden Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos führen immer wieder zur Verwirrung. Daher hier eine klare Definition. Bitte denke daran, dass die Begriffe im Sinne des SGB III deutlich komplizierter und umfassender erklärt werden, doch uns geht es hier um eine leicht verständliche Darstellung.
- Arbeitssuchend: Du bist arbeitssuchend, wenn du noch im Job bist, aber weißt, dass er endet und auf der Suche nach einer neuen Stelle bist und dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hast.
- Arbeitslos: Arbeitslos bist du, wenn du gar nicht oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitest, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst und dich aktiv bemühst, eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.
Tipp für Studierende: Wenn du schon absehen kannst, dass du nach deinem Studienende keinen Job bekommst, dann melde dich 3 Monate vor Studienende arbeitssuchend. Du erhältst dann Unterstützung bei der Jobsuche von der Agentur für Arbeit. Mehr Infos zu diesem Thema findest du in unserem Ratgeber: Arbeitslos nach dem Studium
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben alle, die innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dies an einem Stück oder mit Unterbrechungen getan hast. Es können auch Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst angerechnet werden. Häufig stellt sich auch die Frage, ob man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit hat. Lies dazu unseren Spezialbeitrag: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, in dem wir auf alle wichtigen Fragen zum Thema eingehen.
Wenn du in Deutschland lebst und dein Job endet, kannst du in der Zeit der Erwerbslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG). Wenn du die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllst, beantragst du Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Tipp: Wenn du selbst kündigst oder dir wegen schlechten Verhaltens gekündigt wurde, hast du mit einer Sperrzeit von 12 Wochen zu rechnen. Die Gründe für die Kündigung müssen beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden. Informiere dich ausführlich zum Thema im Ratgeber: Sperre des Arbeitslosengeldes – das musst du beachten
Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Du kannst auch dein Arbeitslosengeld online beantragen. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit hast du dich ja persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Du hast also bereits ein Konto und ein Profil bei der Arbeitsagentur, in das du dich mit deinen persönlichen Zugangsdaten jederzeit einloggen kannst. Hier findest du dann auch den Weg zu deinem Antrag auf Arbeitslosengeld, sowie ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Schritten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Am besten hast du folgende Unterlagen für den Antrag parat:
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Lohnsteuerklasse
- Kindergeldnummer – sofern vorhanden
- Daten zu deinen Beschäftigungen, Bezug von Lohnersatzleistungen etc.
- Arbeitsbescheinigungen von deinen Arbeitgeber:innen
- Deinen aktuellen Lebenslauf
Essenziell für die Beantragung sind die Bescheinigungen deiner früheren Arbeitgeber:innen, die du selbst organisieren musst. Danach wird das ALG I berechnet.
In unserem Ratgeber zum Thema liest du alles über die Arbeitsbescheinigung.
Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
Wie viel Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist gesetzlich geregelt. In der Regel bekommst du 60 deines pauschalierten Nettogehalts der letzten 12 Monate, das Leistungsentgelt. Wenn du ein Kind hast, erhältst du etwa 67. Deine Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungs- und Unterstützungsleistung für Arbeitsuchende. Die Leistung soll dir als Entgeltersatzleistung eine angemessene Lebensgestaltung ermöglichen und deinen persönlichen Lebensstandards auf einem Mindestniveau sichern.
Das ALG wird mindestens sechs und maximal 12 Monate immer am Ende des Monats ausgezahlt. Arbeitslose Menschen, die älter als 50 Jahre sind, haben einen verlängerten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für alle ist die Dauer der Auszahlung abhängig von der Sozialversicherungspflicht in den letzten fünf Jahren.
Tipp: In der Regel erhältst du 60 deines letzten pauschalierten Nettoentgelts. Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, kannst du zusätzlich Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beantragen. Du findest auf der Website der Arbeitsagentur einen ALG-Rechner; das Selbstberechnungsprogramm.
Muss ich ALG oder Bürgergeld beantragen?
Arbeitslosengeld beantragst du, wenn ...
- Du dich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet hast.
- Innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
- Du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig bist.
- Du bei deiner Arbeitssuche bereit bist, mit dem Jobcenter zu kooperieren.
Das Bürgergeld, auch Grundsicherung für Arbeitsuchende genannt, soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen. Bürgergeld beantragst du also, wenn ...
- Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, weil die obigen Voraussetzungen
nicht erfüllt sind. - Oder zusätzlich zum Arbeitslosengeld, wenn dies zu gering ist, um deinen
Lebensunterhalt zu bestreiten.
Tipp: Auch Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn das Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wird persönliches Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch von dritter Seite erhaltenes Vermögen wie zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet.
Wer hingegen von seiner ehemaligen Arbeitgeber:in noch Leistungen erhält, wie zum Beispiel die Auszahlung einer Abfindung oder Provisionen, muss sich diese auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeitgeber:in die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und seitens der Gekündigten noch ein Anspruch auf Gehalt besteht.
Tipp: Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, Abfindungen oder Provisionen allerdings schon.
Gibt es Arbeitslosengeld für EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten?
Als Angehörige:r eines EU-Mitgliedslandes hast du entsprechend der EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und kannst unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Arbeitslosengeld oder Bürgergeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörigen von Drittstaaten ist es möglich, unter Erfüllung bestimmter Vorschriften, Arbeitslosengeld zu beantragen.
Tipp: Auch als EU-Bürger oder Angehöriger von Drittstaaten kannst du ggf. Arbeitslosengeld beantragen.
Habe ich nach einer Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Bei einer Selbständigkeit richtet sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls nach deinen einbezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung.
Hast du 12 Monate lang entsprechende Beiträge getätigt, dann hast du auch als ehemalige Selbständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du das nicht getan und deine Selbstständigkeit erwirtschaftet nicht mehr genug Gewinn für deinen Lebensunterhalt, kannst du Bürgergeld beantragen.
Tipp: Wer selbstständig ist, zahlt freiwillig relativ geringe Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dies kannst du zu Beginn deiner Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen.
Habe ich mit einer Krankmeldung Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Der Verlust des Arbeitsplatzes kreuzt sich oft mit einer Krankmeldung. In diesem Fall bist du als betroffene Arbeitnehmer:in über deine Arbeitgeber:in nachversichert. Das bedeutet, dass du für die Zeit der Krankmeldung Anspruch auf Krankengeld hast.
Erst nachdem dir deine Ärzt:in wieder deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden. Erkrankst du hingegen während der Arbeitslosigkeit, bleibst du bei der Bundesagentur für Arbeit versichert. In diesem Fall ist es wichtig, die Agentur umgehend über die Krankmeldung zu informieren. Die Leistungen werden wie bei einer Festanstellung weiter bezahlt.
Tipp: Was passiert, wenn du während der Arbeitslosigkeit erkrankst, liest du in unserem Ratgeber: Arbeitslos und krank – welche Unterstützung steht mir zu?
Wie läuft das Gespräch mit der Arbeitsvermittler:in ab?

Sobald alle bürokratischen Schritte erledigt sind und dein Arbeitslosengeld bewilligt wurde, hast du den Kopf frei für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dazu ist ein Beratungsgespräch bei deiner Arbeitsvermittler:in vorgesehen.
Bei diesem ersten Termin lernt die Arbeitsvermittler:in dich kennen und ihr besprecht deine Jobsituation und das weitere Vorgehen. Deine berufliche Zukunft steht im Fokus. Wo möchtest du gerne arbeiten? Kommt eine Weiterbildung oder eine Umschulung in Frage? Nutze das Gespräch und überlege dir schon vorab, was du gerne machen möchtest bzw. in welche Richtung es gehen kann.
Tipp: Um dich auf den Termin vorzubereiten und bestmöglich von den Angeboten der Arbeitsagentur zu profitieren, lies unbedingt den Ratgeber: Tipps für dein Erstgespräch bei der Arbeitsagentur
Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?
Im Beratungsgespräch mit deiner Arbeitsvermittler:in kannst du deine Fragen zur Arbeitsuche vorbringen und auch Hilfe beantragen, zum Beispiel für die Gestaltung deines Bewerbungsschreibens oder Lebenslaufes. Dabei kann ein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit finanziertes Bewerbungscoaching helfen.
Ihr besprecht gemeinsam, welche Schritte deine Chancen auf Wiedereinstellung steigern. Dazu zählen etwa geförderte Weiterbildungen, Lehrgänge oder sogar Umschulungen, mit denen du deine berufliche Qualifikation erhöhen kannst. Eine Fördermöglichkeit ist zum Beispiel der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder der Bildungsgutschein.
Tipp: Wann eine Umschulung für dich sinnvoll ist und wie hoch deine Chance auf Förderung ist, erfährst du in unserem Ratgeber: Deine Umschulung mit der Agentur für Arbeit
Welche Chancen bieten Digitalisierung und Arbeiten 4.0?
Die Digitalisierung bietet dir hervorragende Chancen. Der Grund: Nicht nur zahlreiche Arbeitnehmende stehen derzeit vor einer neuen Herausforderung. Themen wie Digitalisierung und Arbeiten 4.0 fordern Unternehmen ebenso heraus. Aber auch das ökologische Umdenken und die damit verbundene Energiewende bringen Bewegung in den Arbeitsmarkt. Manche Jobs verschwinden, während neue Berufe entstehen, für die es allerdings noch zu wenige Bewerber gibt. Einige Beispiele findest du im Ratgeber Sechs neue Jobs, in denen KI eine Rolle spielt.
Gut ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht, dabei sind in vielen Bereichen auch Quereinsteiger:innen gern gesehen. Sie gelten als besonders motiviert und erfahren. Qualifizierte Weiterbildungen sind ein optimaler Weg zum Quereinstieg, ohne eine ganz neue Berufsausbildung zu durchlaufen. Für arbeitslose Menschen sind solche Bildungsmaßnahmen häufig zu 100 förderbar.
Hier findest du weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen.
Tipp: Du denkst über einen Quereinstieg nach? Sehr gut – hole dir hier Inspiration: Welcher Job passt zu mir als Quereinsteiger:in?
Mehr Tipps und Videos zum Thema Arbeitslosigkeit.
In unserer YouTube-Serie „Tipps von Chris“ erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Arbeitslosigkeit. Viel Spaß beim Zuschauen und viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Job.
