Bist du arbeitslos oder arbeitsuchend?
Unsere erfahrenen Bildungsberater:innen sind jetzt für dich da. Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Ruf an: 0800 927 927 3

Arbeitslos melden:
Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

Dein Ratgeber mit Tipps zum Vorgehen und was jetzt zu tun ist.

Droht dir der Verlust deines Arbeitsplatzes oder bist du kürzlich arbeitslos geworden? Die Situation, plötzlich ohne Job dazustehen, kann zu großer Unsicherheit und Existenzangst führen. Es ist jetzt besonders wichtig,  einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen. Was du unbedingt wissen und beachten solltest, wenn du dich arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen oder dich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden möchtest, haben wir in diesem Ratgeber für dich zusammengefasst.

Arbeitslosigkeit: Was ist jetzt zu tun? – Inhaltsübersicht.

1. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben alle, die innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dies an einem Stück oder mit Unterbrechungen getan hast. Es können auch Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst angerechnet werden.
Wenn du in Deutschland lebst und deinen Job verlierst, kannst du in der Zeit der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG). Wenn du die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllst, beantragst du Bürgergeld (früher ALG II)

Tipp: Wenn du in den letzten zwei Jahren insgesamt mind. 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (bis 01.01.2023 Arbeitslosengeld II oder Hartz 4) kannst du auch online stellen.

Zurück zur Übersicht

2. Wann muss ich mich arbeitsuchend und arbeitslos melden?

2.1 Online arbeitsuchend melden.

Deine Arbeitssuchendmeldung kannst du auf verschiedenen Wegen einreichen – auch online. Um deinen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, solltest du dich nach Erhalt der Kündigung sofort als arbeitsuchend melden. Sofort heißt hierbei innerhalb eines Tages. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss sich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden. Die Meldung kann bei der Bundesagentur für Arbeit, telefonisch unter 0800 455 55 00 (gebührenfrei) oder online erfolgen. Wurde dir bereits gekündigt, muss die Meldung direkt bei deiner nächstgelegenen Niederlassung der Agentur für Arbeit erfolgen. Lies dazu Punkt 2. Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

2.2 Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.

Damit alles seine Richtigkeit hat, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich in deiner Agentur für Arbeit melden. Bitte beachte, dass hierzu vorher ein Termin (am besten telefonisch) vereinbart werden muss. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens während der Corona-Krise wurden hierzu zusätzlich regionale Nummern geschaltet. Du findest die passenden regionalen Ansprechpersonen über die Dienststellen-Suche der Arbeitsagentur.

Wichtig: Selbstverschuldete Kündigung. Wenn du selbst kündigst oder dir wegen schlechten Verhaltens gekündigt wurden, hast du mit einer Sperrzeit von 12 Wochen zu rechnen. Die Gründe für die Kündigung müssen auf einem gesonderten Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Tipp: Falls du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, solltest du dich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden.

Zurück zur Übersicht

3. Wie kann ich mich vorübergehend arbeitslos melden?

Auch, wenn du nur vorübergehend arbeitslos bist, solltest du dich arbeitslos melden. Vorübergehende Arbeitslosigkeit tritt oft ein, wenn der Job gewechselt wird. Dann sind viele Arbeitnehmer:innen für eine begrenzte Zeit beschäftigungslos. Achtung: Wenn du selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur meistens eine Sperrzeit über 12 Wochen. Dann erhältst du während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“?

Die beiden Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos führen immer wieder zur Verwirrung. Daher erklären wir sie nun ganz einfach als Merkregel. Bitte denk dran, dass die Begriffe im Sinne des SGB III deutlich komplizierter und umfassender erklärt werden, doch uns ging er hier um eine einfache und leicht verständliche Darstellung.

  • Arbeitsuchend = auf der Suche nach Arbeit. In der Regel gilt als arbeitsuchend, wer noch im Job ist, aber sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet hat.
  • Arbeitslos = ohne Arbeit. Als arbeitslos gilt, wer ohne Job ist.

Welche Fristen sollte ich mir merken bei Arbeitslosigkeit?

Möchtest du Arbeitslosengeld erhalten, dann muss man sich sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden und nachfolgende Fristen einhalten:

  • 3 Monate vorher arbeitsuchend melden: Arbeitest du noch in einem Job, so meldest du dich als arbeitsuchend – achte darauf, dies 3 Monate (oder länger) vor Ablauf deines Beschäftigungsverhältnisses zu tun.
  • Ab Tag 1 arbeitslos melden: Meld dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung in deiner Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos.

Zurück zur Übersicht

4. Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

 

Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld online ausfüllen. Im Arbeitslosengeld-Formular trägst du unter anderem deinen beruflichen Werdegang der letzten fünf Jahre ein. Das Formular Arbeitslosengeld online füllst du online direkt auf der Website der Agentur für Arbeit aus.

Tipp: Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich telefonisch bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Hier findest du die passenden Nummern der Agentur für Arbeit.

Zurück zur Übersicht

5. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Am besten hast du folgende Unterlagen für den Antrag parat:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Ggf. Nachweise über einen früheren Leistungsbezug wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Ggf. Kündigung/Arbeitsvertrag.
  • Ggf. Bescheinigung über Bezug von Krankengeld.
  • Deinen aktuellen Lebenslauf.

Essenziell für die Beantragung sind die Bescheinigungen deiner früheren Arbeitgeber:innen, die du selbst organisieren musst. Danach wird das ALG I berechnet. Das Dokument, das deine bisherigen Arbeitgeber ausfüllen müssen, findest du auch online zum Download.

Zurück zur Übersicht

6. Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Wie viel Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist gesetzlich geregelt. In der Regel bekommst du 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wenn du ein Kind hast, erhältst du etwa 67 Prozent. Deine Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungs- und Unterstützungsleistung für Arbeitsuchende. Die Leistung soll dir als Entgeltersatzleistung eine angemessene Lebensgestaltung und eine Sicherstellung deines persönlichen Lebensstandards auf einem Mindestniveau ermöglichen. Die Höhe orientiert sich jedoch nicht an deinem früheren Lebensstandard, sondern an deinem persönlichen Bedarf, der für die Finanzierung eines menschenwürdigen Daseins nötig ist.

Im Falle einer Abfindung ruht dein Leistungsanspruch für einen gewissen Zeitraum. Das ALG I wird 12 Monate immer am Ende des Monats ausgezahlt, jedoch ist die Länge abhängig von der Sozialversicherungspflicht in den letzten fünf Jahren. Du hast insgesamt vier Jahre nach dem ersten Einzahlen in die Versicherung Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Tipp: In der Regel erhältst du 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, kannst du zusätzlich Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beantragen. Das dir zustehende Arbeitslosengeld kannst du z. B. hier berechnen.

Zurück zur Übersicht

7. Muss ich ALG I oder Bürgergeld (früher ALG II) beantragen?

Arbeitslosengeld beantragst du, wenn ...

  • Du dich bereits arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet hast.
  • Innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
  • Du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig bist.
  • Du bei deiner Arbeitssuche bereit bist, mit dem Jobcenter zu kooperieren.

Das Bürgergeld (früher als ALG II oder Hartz IV bekannt), stellt eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Es soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen.

Bürgergeld beantragst du also, wenn ...

  • Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, weil die obigen Voraussetzungen
    nicht erfüllt sind.
  • Oder zusätzlich zum Arbeitslosengeld, wenn dies zu gering ist, um deinen
    Lebensunterhalt zu bestreiten.

Tipp: Auch Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn das Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Tipp: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn das Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Zurück zur Übersicht

8. Wird persönliches Vermögen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch von dritter Seite erhaltenes Vermögen wie zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet. Wer hingegen von seiner ehemaligen Arbeitgeberin noch Leistungen erhält, wie zum Beispiel die Auszahlung einer Abfindung oder Provisionen, muss sich diese auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeitgeberin die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und seitens des Gekündigten noch ein Anspruch auf Gehalt besteht.

Tipp: Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, Abfindungen oder Provisionen allerdings schon.

Zurück zur Übersicht

9. Gibt es Arbeitslosengeld für EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten?

Als Angehörige:r eines EU-Mitgliedslandes hast du entsprechend der EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und kannst unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Arbeitslosengeld oder Bürgergeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörigen von Drittstaaten ist es möglich, unter Erfüllung bestimmter Vorschriften, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Tipp: Auch als EU-Bürger oder Angehöriger von Drittstaaten kannst du ggf. Arbeitslosengeld beantragen.

Zurück zur Übersicht

10. Habe ich nach einer Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bei einer Selbständigkeit richtet sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls nach deinen einbezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung. Hast du 12 Monate lang entsprechende Beiträge getätigt, dann hast du auch als ehemalige Selbständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du das nicht getan und deine Selbstständigkeit erwirtschaftetnicht mehr genug Gewinn für deinen Lebensunterhalt, kannst du als "Aufstocker:in" Bürgergeld beantragen.

Tipp: Wer selbstständig ist, zahlt freiwillig relativ geringe Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dies kannst du zu Beginn deiner Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen.

Zurück zur Übersicht

11. Habe ich mit einer Krankmeldung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Verlust des Arbeitsplatzes kreuzt sich oft mit einer Krankmeldung. In diesem Fall bist du als betroffene Arbeitnehmer:in über deine Arbeitgeberin nachversichert. Das bedeutet, dass du für die Zeit der Krankmeldung Anspruch auf Krankengeld hast. Erst nachdem dir der Arzt wieder deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden. Erkrankst du hingegen während der Arbeitslosigkeit, bleibst du bei der Bundesagentur für Arbeit versichert. In diesem Fall ist es wichtig, die Agentur umgehend über die Krankmeldung zu informieren. Die Leistungen werden wie bei einer Festanstellung weiter bezahlt.

Tipp: Erst, nachdem dir der Arzt wieder Ihre Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, kannst du dich arbeitslos melden.

Zurück zur Übersicht

12. Wie läuft das Gespräch mit der Arbeitsvermittler:in ab?

Sobald alle bürokratischen Schritte erledigt sind und dein Arbeitslosengeld bewilligt wurde, folgt im nächsten Schritt die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dazu ist ein Beratungsgespräch bei deiner Arbeitsvermittler:in vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernt die Arbeitsvermittler:in dich kennen und ihr besprecht deine Jobsituation und das weitere Vorgehen. Deine berufliche Zukunft steht im Fokus. Wo möchtest du gerne arbeiten? Kommt eine Weiterbildung oder eine Umschulung in Frage? Nutz das Gespräch und überleg dir schon vorab, was du gerne machen möchtest bzw. in welche Richtung es gehen kann.

Tipp: Überleg dir vor dem Beratungsgespräch mit deiner Arbeitsvermittler:in, wo deine berufliche Reise hingehen könnte.

Zurück zur Übersicht

13. Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?

Im Beratungsgespräch mit deiner Arbeitsvermittler:in kannst du deine Fragen zur Arbeitsuche vorbringen und auch Hilfe beantragen, zum Beispiel für das korrekte Verfassen deines Bewerbungsschreibens oder Lebenslaufes. Dabei kann ein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit finanziertes Bewerbungscoaching helfen. Ihr besprecht gemeinsam, welche Schritte deine Chancen auf Wiedereinstellung steigern. Dazu zählen etwa geförderte Kurse, Weiterbildungen, Lehrgänge und Umschulungen, mit denen du deine berufliche Qualifikation erhöhen kannst. Eine Fördermöglichkeit ist zum Beispiel der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Du erhältst dazu auch Informationen über finanzielle Unterstützungen für deine Umschulung.

Tipp: Nutz die Zeit der Arbeitslosigkeit und mach eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung.

Zurück zur Übersicht

14. Welche Chancen bieten Digitalisierung und Arbeiten 4.0?

Nicht nur zahlreiche Arbeitnehmende stehen Anfang des 21. Jahrhunderts vor einer neuen Herausforderung. Schlagwörter wie Digitalisierung und Arbeiten 4.0 fordern Unternehmen ebenso heraus. Aber auch das ökologische Umdenken und die damit verbundene Energiewende stellen Arbeitgeber:innen vor neue Herausforderungen. Traditionelle Branchen verschwinden und mit ihnen viele Jobs. Dafür entstehen neue Berufe, für die es allerdings aktuell zu wenige Bewerber gibt.

Diese Herausforderungen können nur mit gut qualifizierten Fachkräften bewältigt werden. In vielen Bereichen gelten hier Quereinsteiger:innen als besonders motiviert und sind entsprechend gefragt. Dabei eröffnen qualifizierte Fortbildungen und Umschulungen Ihnen völlig neue Chancen. Oft sind solche Fortbildungen zu 100 Prozent förderbar.

Hier findest du weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen.

Tipp: Die Kosten für deine Weiterbildung oder und Umschulung können bis zu 100 Prozent übernommen werden.

Zurück zur Übersicht

Whitepaper „Dein Weg zum Traumjob" inklusive Checkliste.

Du bist arbeitslos und weißt nicht, wie es weitergehen soll? Dann lade dir jetzt unser neues Whitepaper „Dein Weg zum Traumjob" inklusive Checkliste runter. Wir erklären dir alle nötigen Schritte, um schnell aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und deinen neuen Traumjob zu finden.




15. Zusammenfassung und Links zu den wichtigsten Fragen.

Eine drohende Arbeitslosigkeit oder eine Kündigung konfrontieren dich mit wichtigen Fragen. Hier nochmal die wichtigsten Links:

Wenn du gut informiert bist über die Abläufe bei der Arbeitssuchendmeldung sowie beim Beantragen von Arbeitslosengeld, machst du's dir und deiner Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit leichter. Umso einfacher und schneller kann dein Antrag abschließend bearbeitet werden.

Zurück zur Übersicht

Tipps von Chris.

Bitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies um dieses Video zu sehen. Eventuell müssen Sie Ihren Adblocker deaktivieren.

Cookie-Einstellungen

Du interessierst dich für eine Weiterbildung bei WBS TRAINING?

Wir beraten dich gern – unverbindlich und kostenlos!